Mindestabstände 250mm vom Boden, Nebelscheinwerfer nicht weiter als 400mm vom Fahzeugäußeren nach innen hin und nicht höher als die normalen Scheinwerfer. Scharfe Kanten dürfen natürlich auch nicht vorstehen. Ich hab zwar die Konrollleuchte mit ins Armaurenbrett integriert, ist laut TÜV aber nicht in den Statuten hinterlegt. Egal die Dinger sind dran und die Schaltung funzt einwandfrei!
Danke und Gruß Kek