was wird verfälscht?
laut dem text da hat die frau ihr defektes altauto verschenkt, was grundsätzlich kein problem ist solange man nachweisen kann wers bekommen hat.
dann ist ihr auto irgendwo in der botanik gefunden worden, was der polizei nach illegaler entsorgung aussah und entsprechende maßnahmen wurden eingeleitet. und der erste weg führt zum letzten registriertem besitzer (oh wunder)
das sind fakten die in deinem zitiertem text nicht vorkommen, und so der anschein entsteht das man kein altes, defektes fahrzeug an privat abgeben dürfte. was absolut falsch ist.
selbst ohne vertrag wäre nix los gewesen hätte sich der beschenkte seine teile ausgebaut und den rest entsorgen lassen.
aber der hat sich wohl gedacht "mir doch egal, kann ja eh keiner zu mir zurückverfolgen"
@ KLAS:
in dem von mir hier angesprochenen (und von dem gericht entschiedenen) fall geht es nur, um das verschenken (oder sonstige abgabe - egal mit oder ohne kaufvertrag) zum zwecke des ausschlachtens.
nach ansicht des olg würde man sich gerade dann strafbar machen, wenn man nachweist das kfz zum verschrotten an eine privatperson übergeben zu haben.
ein kaufvertrag könnte nur dann sinn machen, wenn man in diesem die verpflichtung des käufers aufnehmen würde, das fahrzeug wieder fahrbereit zu machen, ggf. auch das fahrzeug ordnungsgemäß zu entsorgen. es würde dann wahrscheinlich auch ein schenkungsvertrag mit entsprechender auflage genügen. lediglich ein kaufvertrag per se (wie hier offenbar die weitverbeitete meinung ist) hilft nicht weiter.
richtig ist, dass es wohl kein problem gewesen wäre, wenn der käufer das fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt hätte. aber dann gäbe es das ganze problem ja auch nciht.
problematisch an dem von dir verlinkten text ist, dass dieser das urteil des olg falsch interpretiert. der von dir verlinkte text macht vielmehr den eindruck, als wäre hier das urteil des olg zitiert worden.
so ist auch bspw. innouwe "darauf hereingefallen":
"Da der letzte Satz zum Aktenzeichen des Richterspruchs dazugehört, hätte ein Kaufvertrag gereicht...ob richtig oder nicht..hier hat ein hohes Gericht entschieden."
und zog die falsche schlussfolgerung:
"Also immer schön "Stift machen!!""
sollte es jmd interessieren, so kann man auf der seite des olg celle den vollständigen text (und damit dann auch alle zusammenhänge
) nachlesen.
es handelte sich übrigens um einen AUDI 80...schade um das schöne auto...