@ MiniForFun
@ rechtslenker
EU hin oder her, Zollbestimmungen gibts immernoch.
Wer Neuware nach Österreich einführt muß auch noch in Österreich die Mehrwehrtsteuer beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt abführen, selbst wenn er die MwSt in Deutschland schon gezahlt hat (Die darfste dann wieder beim deutschen Finanzamt zurückholen).
Nur bei gebrauchter Ware spielt das alles keine Rolle,
außer die Ware fällt unter die NOVA (= Normverbrauchsabgabe, d.h. österreichische Luxuswarensteuer), aber dafür ist der Käufer verantwortlich.
Und deshalb braucht der trotzdem eine Rechnung.
Ich bin nämlich von Deutschland nach Salzburg gezogen und durfte deshalb den ganzen Papierkrieg mitmachen.
Neoniy