Beiträge von binLaie
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Eine Webseite mit vielen Videos (Wettbewerbsfahrzeuge in GB)
Wenige davon mit MINI's - aus Titeln der einzelnen Videos entnehmbar.
http://www.brayspeed.co.uk/video.htm
(vielleicht kann jemand die einzelnen Videos mit MINI's direkt verlinken)
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War heute vormittag persönlich in anderer Sache bei meinem Kfz-Meisterbetrieb.
Habe so nebenbei um 11.00 Uhr nach 165/70/10 Bereifung gefragt.
Hat der Chef (Kfz-Meister) in seinen Bestell-PC nachgeschaut - online.
Mir einen Preis genannt (für Yoko 008) - mit der beiläufigen Bemerkung, sein Vor-Lieferant hätte noch 34 Stück davon am Lager laut PC-Auskunft.Müßten somit irgendwo in Deutschland derzeit noch lagernd und lieferbar sein.
Mfg
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@ Jürgen Schmitt
PN gesendet
Mfg
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Nicht so kompliziert......
In Deinem Fall bei "nur" 10% rein privater Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs liegt aus Gewinnbetrachtungsgründen und in Anbetracht des "hohen ehemaligen Brutto-Listenneupreis dieses Chevys" das Führen eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches schon nahe.
Deine genannten monatlichen Treibstoffaufwendungen (LPG?) lassen darauf
schließen, daß Du vermutlich monatlich 1.500 km oder mehr zurücklegst.
Dann dürfte der Chevy im Jahr vielleicht sogar deutlich mehr als 5.000 €
Aufwand/Kosten verursachen.
Je höher die Kfz-Aufwendungen, je geringer der Privatanteil desto mehr spricht aus diesen Gründen gegen die sog. 1%-Regelung.Fahrtenbuch führen ist halt mit zeitnaher, regelmäßiger "Aufzeichnerei" verbunden. Leider nicht so einfach Larifari. Kann man sich aber organisatorisch im Laufe der Zeit verbessern.
Übrigens, bei gleichem Kfz. kann man in einem Jahr die "1%-Pauschalmethode"
anwenden, und im nächsten Jahr z.B. "Fahrtenbuchmethode" benützen - d.h.
Wechsel (und zurück) kalenderjährlich möglich.
Diese Entscheidung kannst Du im Prinzip noch nach Jahresende treffen für Deine (steuerliche) Ermittlung des Gewinns - im Falle "pro Fahrtbuch" natürlich nur, wenn Du es zuvor für Dich regelmäßig geführt hattest.Mfg
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Sicherlich kennst Du Deine üblicherweise anfallenden laufenden Kfz-Geldausgaben für dieses konkrete Fahrzeug selbst am besten und/oder kannst diese aufgrund Deiner bisherigen bzw. künftigen regelmäßigen beruflichen Tätigkeit gut (voraus) schätzen.
Da Du "selbständig" - Gewerbetreibender? - bist, unterstelle ich, daß Du Dir bei der Ermittlung Deines (Jahres) Gewinns von einem(r) Fachmann/frau (z.B. Steuerberater/in) betreuen/beraten lässt.
Das wäre der Weg, daß Deine Kenntnisse der Nutzung Deines Kfz zusammen mit dem steuerlichen Fachwissen dieser Person zu einer für Dich "günstigen" Gestaltung führt.
Grob vereinfachend:
Die sog. 1% Regel ist i.d.R. dann anzuwenden, falls der Unternehmer kein Fahrtenbuch für ein von ihm auch für Privatzwecke genutztes betriebliches Fahrzeug führt. (Zusätzlich, falls Whg. und Betriebssitz räumlich auseinanderfallen, noch ein "Zuschlag" für Fahrten Whg./Betrieb).Lt. Deinem Beitrag willst Du Dir "diese Fahrten-Aufschreiberei etc." ersparen.
Bei 40.000 Euro Neupreis des Kfz (vor 8 Jahren, Brutto-Listenneupreis inclusive
aller Zusatzausstattung) wären das 400 € je monatlich (eventuell plus ca. 60 € Umsatzsteuer geschätzt). Dieser monatliche Betrag entfaltet bei der Ermittlung Deines Jahresgewinns eine Wirkung, als ob Du in dieser Höhe monatlich von Kunden Geld (für z.b. betr. Lieferungen/Leistungen) erhalten hättest.
Oder vereinfachend, Dein Gewinn ist um das 12-fache dieses monatlichen
Betrages erhöht.
Unterstellt, es handelt sich um den Chevy, und Du hättest mit dem im Jahr 2008 einen Aufwand/Kosten von z.B. 5.300 €, so würde saldiert bezogen auf dem Chevy in dem Jahr dieser nur Deinen betrieblichen Gewinn um 500 € beeinträchtigen, d.h. gemindert haben.Vielleicht könnte es für Dich doch eine "Alternative" geben:
Du hast offenbar mehrere Kfz. Wenn Du zeitgleich davon einige zusätzlich
zum Chevy angemeldet hast, könntest Du zukünftig so vorgehen:
Fahrtenbuch ordentlich für Chevy führen, falls Du überwiegend km "nur" aus betrieblichen Anlaß fährst.
Private Fahrten vor allem mit anderen Kfz erledigen - wäre auch nachvollziehbar, wegen rel. hohem Treibstoffverbrauch etc.
Unterstellt, du kämst bei Chevy-Fahrtenbuchführung lt. km-Aufzeichnung nur auf einen Anteil der Privatfahrten von 20%, so hättest Du anstelle der obigen
4.800 €/Jahr nur 1.060 €/Jahr Privatnutzung - oder statt 500 € Gewinnbeeinträchtigung dann stolze 4.240 € (=Gewinnminderung).
Bei z.B. 30% Einkommensteuerbelastung ca. 1.100 € Einkommensteuer gespart/Jahr.
Zusätzlich, falls Du eines Deiner Privat-Kfz mal zu einer betrieblichen Fahrt benutzt, könntest Du hierfür die Kosten ansetzen; i.d.R. pauschal mit 0,30 € je gefahrenem km.Aber - je nach individueller Fahrzeugnutzung - ist es nachvollziehbar, falls ein Unternehmer die Mühe des ordentlich Fahrtenbuchführens sich nicht antut.
Mfg
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Felge:
MINI LIGHT (Made in UK) 6,0 x 10 (ET ca. 3 mm); Gewicht: 3,85 Kg
(neue, nie montierte Felge, polierter Felgenrand)Felge vermutlich im Jahr 2005 hergestellt
Felgen gewogen auf alter Haushalt-Küchenwaage (Meßbereich bis 10 Kg)
ohne Nabenkappen
(2 Felgen gewogen, eine mit abgelesenen 3.820 kg und eine mit 3.870 kg) -
Eigenhei..hmmmmmzulage
Wenn
1. Datum des notariellen (Haus)Kaufvertrages
2. Datum des im Vertrag beschriebenen/festgelegten Tag des Übergangs von
Besitz, Nutzungen und Lasten
3. Beginn der tatsächlichen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
alle in das gleiche Kalenderjahr fallen, dann i.d.R. kann man diese Eh-zulage für das Jahr der Anschaffung und die sieben Folgejahre bekommen; d.h. 8 Jahre insgesamt.Falls z.B. Punkt 2. von 3. abweicht, weil Nutzungsbeginn erst im nächsten Jahr, würde man die Eigenheimzulage-Förderung nur für maximal 7 Jahre erhalten können - wird auch gern der Ausdruck "NEUJAHRSFALLE" verwendet.
Tip: Erst 'mal wortwörtlich nachlesen, was exact im Notarvertrag steht, dann erinnern, wie die Benutzung etc. zeitlich ablief - und g e n a u hinschauen, was man alles seinem Finanzamt (schriftlich) erklärt hat (mit Datums, anderen Unterlagen ...).
Vielleicht hat man sich ja wegen dem "Finanz-amts-deutsch" beim Ausfüllen der Erklärungsvordrucke versehentlich getäuscht - und eine möglicherweise vorhandene Neujahrsfalle könnte u.U. noch "entfernt" werden.
......Nichts ist unmöglich, . . . . . . !!!
(Geht ja vermutlich um ca. 4,45 k€)Kann natürlich auch ein anderer Grund vorliegen, warum dein Finanzamt auf
"nur" 7 Jahr kommt - sollten sie dann aber im Bescheid schriftlich erläutern.Grüße
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@Mr. Dean
Glaub, Deine Bilder könnten Rob's Mini in der Entwicklung zeigen?
Hat Ende März 2007 noch mit seinem Mini an einem kleinen Wettbewerb auf der Insel teilgenommen - 3. Platz bei 75 Fahrzeugen unterschiedlichsten Fabrikats, Alters, Hubraums und PS-Leistung.
So schaut der Mini derzeit aus. Man beachte den fehlenden Fahrbahnkontakt auf dem einen Bild - Rob läßt die Kiste echt fliegen.
Grüße
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Herzlichen Dank, Uwe,
für die http://www........ in GB!
Werde 'mal versuchen, Felgen-Daten aus GB von denen zu erhalten.
(Werde wohl Glück dazu brauchen)Grüße
PS: Und DANKE für die einstellbaren Tragarme letztes Jahr.
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Nochmal Thema ausgegraben....
(1)
Weiß jemand, ob in Deutschland Felgen MINI LIGHT in Größe 6J x 10 auf einem Mini in einem Fahrzeugbrief eingetragen worden sind?
In Verbindung mit Reifengröße 165/70R10 vorn und hinten?(2)
Kennt jemand den Hersteller in UK? (MADE IN UK steht auf Felge)
Oder ob es den noch gibt.
Oder eine Homepage des Herstellers?Vorab vielen Dank für Eure Mühe.
Grüße
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Gibt's die Additive auch passend zur Wagenfarbe - hier Fahrzeug weiß mit schwarzem Dach - ?
Ist das Öl auch "LOW-REV" geeignet? Möchte nicht mit hohen Drehzahlen starten und fahren müssen!
Wenn ja, bzw. wenn Du das als EXTRA hinzu komponieren könntest, wäre auch ein nennenswerter Preisaufschlag gerechtfertigt.Oder kannst Du die Additive "trocken" liefern - quasi in Flockenform?
Könnte dann schon im Fahrzeug befindliches Altöl "High-Rev" tauglich machen!Da hier ein A?U-Fachbetrieb (diese roten Überall-Betriebe) in der Nähe ist, wie stehen die Chancen, daß Du Ihnen Deinen "Spezialsaft" anbietest? Vielleicht nach einer Weiterentwicklung als -5W70? Somit für alle Jahreszeiten, fast alle Fahrzeuge in Mitteleuropa geeignet.
Natürlich auch für den Turbo-Mini-BMW- Fahrer!Grüße
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Ein gelber Mini...... in Belgien unterwegs - auf einem Straßenkurs.
1380er Maschine - der Sound kommt gut. Gute Aufnahmen
Wird von 545 kg und 125 PS geschrieben.Aber seht selbst
Die Szene so nach ca. 50 Sekunden - eine leicht abwärts + rechts Kurve -
kommt bei den Besuchern an der Strecke besonders gut an.
http://www.dailymotion.com/video/xpt4a_mini-en-course-de-coteDa gibt's noch ein paar Videos auf der Webseite - einfach vor- oder zurückklicken bzw. die Suche bemühen...
Schönen Sonntag noch
Mfg
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Das war nichts!
Also nochmal
Hab ich vergessen: Wie in einem der Beiträge vorher ausgesprochen, dürften
diese 10 Zöller dann den (üblichen) Maßen einer 6" x 10" entsprechen. -
Danke vorerst für Eure Beiträge - war jetzt längere Zeit nicht mehr im Thema.
Versuche jetzt (erstmalig in einem Forum) ein Bild meiner MINI LIGHT Felgen hochzuladen ins Forum!
Hoffentlich klappt's.
Wäre toll von Euch, zu den Felgen noch Beiträge zu erhalten
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Hallo, Euer Wissen ist gefragt!
Habe einen Satz (4 Stück) einteilige, unbenutzte 10" LM-Felgen, bisher noch nie mit Reifen montiert.
Auf den Felgen steht nur: Made in UK
MINI
LIGHT
Sonst keinerlei andere Werte, Markierungen etc. erkennbar.
Sollen 7,25 " (laut früherem Eigentümer) breit sein.
Mit Lineal gemessen:
Von Horn-Außenkante zu Außenkante ca. 185 mm breit (wären ca. 7,25").
Von Felgen-Innenseite zu Anlagefläche Radnabe ca. 95 mm Abstand
Somit eine fast bei 0 liegende Einpreßtiefe, vermutlich dann ca. -3 mm ET ?!
Gewicht einer "MINI LIGHT" Felge knapp unter 3,9 Kg.
1. Welcher Hersteller könnte das sein?
Gibt es den dann noch? Homepage?
2. Fährt jemand diese Felgen in Deutschland?..........Eingetragen?
3. Hat jemand Papiere für diese Felge(nabmessungen)?
4. Hat jemand eventuell einen Kfz-brief mit Eintrag dieser Felgen?
5. Oder einen Kfz-brief mit Eintragung Felgen ähnlicher Breite?Angedacht ist die Nutzung auf einem B39 (aber nicht zwingend)!
Reifengröße nur 165/70/10?
Wären da Blecharbeiten an den Radhäusern/Kotflügel nötig? "Wegschneiden"
von der Karosserie sollte wunschgemäß nicht nötig sein.
Felgen dürften ja relativ stark nach außen bauen.
Bin für jeden Tip und Eure Mithilfe schon vorab sehr dankbar. -
Herzliche Grüße an alle Mini-Begeisterte!
Würde mich sehr über Eure Tips/Hilfe i.S. Organisation Teile-Versand aus England nach Deutschland freuen.
Habe einen Satz (4 Stück) 10" Leichtmetall-Felgen einschließlich der Befestigungsmittel und Nabenabdeckung in Great Britain von Privat erworben.
Wie könnte ein sinnvoller (versicherter) Versand der Teile von England aus
stattfinden.Über http://www.parcelforce.com (möglicherweise die "Paketpost" der Royal Mail) habe ich im Internet gefunden, daß man als nichtregistrierter Absender in England bei (jedem) Post Office ein Paket bis 30 Kg Gewicht aufgeben kann und als "International Standard" nach Deutschland versenden kann - beim
Höchstgewicht muß man mit ca. 60 Pound Porto rechnen.
Ein Satz 10" LM-Felgen incl. Zubehör/Verpackung dürfte weniger als 30 kg wiegen, vermut ich mal.Da ich hier in Deutschland nur ca. 7 km entfernt von "Speditionszentren"
wohne (UPS, GPS, DHL, Bahn, Wincanton, etc. ) käme u.U. auch ein Versand über diese Logistiker mit Selbstabholung in deren Depots in Frage.
L e i d e r weiß ich über deren Paketmaße und Preise/Konditionen nichts.
U N D ob man eine Art Abholung von Deutschland aus bei dem englischen
Verkäufer eventuell organisieren kann? Und wenn ja, mit welchen Kosten man in etwa für den Felgen-Transport dann zu rechnen hätte.Hat jemand im Forum Erfahrung(en) mit Versandabläufen bei Importen von
Teilen aus England von Privatpersonen für Privatpersonen?
Welche "Transporteure" kämen in Frage? Mögliche Preise für Paket-Versand?Vielen Dank vorab