Rote Kennzeichen für Oldtimerfahrzeuge werden zuverlässige Halter zugeteilt, die mit ihren Fahrzeugen an Veranstaltungen teilnehmen, “die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen”.
In der Regel sollten die Fahrzeuge mindestens 20 Jahre alt oder historisch besonders wertvoll sein.
Die roten Kennzeichen sind nur für folgende Zwecke einzusetzen:
1.Prüfungsfahrten
2.Probefahrten
3.Überführungsfahrten
4.An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen
5.Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur des Fahrzeuges
Das Finanzamt erhebt eine pauschale Steuer in Höhe von jährlich 190 Euro
Rechtsgrundlagen:
49. Ausnahme VO zur StVZO (VkBl. 1994 Heft 19, S. 672)
VkBl. 1995 Heft 8, S. 248 (Erkennungsnummern, Fahrzeugschein)
§ 28 Abs. 3 StVZO (Zuverlässigkeit)
§ 28 Abs. 2 StVZO (Ausgestaltung der Kennzeichen)
Unterlagen zur Zulassung:
1.Unterlagen zur Zulassung vorhandene Fahrzeugpapiere für das/die Oldtimerfahrzeug/e
2.Personalausweis oder Reisepass mit
3.Meldebestätigung
4.Versicherungsdoppelkarte
5.Nachweis über die bereits erfolgte Beantragung eines behördlichen Führungszeugnisses (im Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt)
6.Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
Gebühren:
102,60 Euro für die befristete Erstzuteilung
150,00 Euro für die unbefristete Zuteilung
Kosten für die Prägung der Kennzeichen (beim Schilderpräger zu erfragen)
Also definitiv nichts um damit täglich zu fahren....
Da müsste man schon nen H-Kennzeichen haben!!!