Solange es nicht dein Fahrzeug ist sondern das von dem im Ausland lebenden Halter ist es keine Steuerhinterziehung. Du müsstest damit nicht mal zum TÜV gehen solange sich das Fahrzeug im Ausland aufhält.
Vorsicht, das ist sehr teuer in der Schweiz und passiert unwissenden Personen häufiger, als man denkt! Wird wirklich sehr streng gehandhabt, ist mir selber schon mal passiert, dass ich nachweisen musste, dass ich die Ausnahmeregelung "Ausländische Mietwagen kurzfristig" in Anspruch nähme - https://www.beobachter.ch/stra…utsche-autos-fahren-16560