Hallo Michael, das dürfte sehr schwierig werden. In der Schweiz galt ab Oktober 1987 die Abgasnorm FAV1, ohne Kat wirst du die Grenzwerte nicht erreichen. Die Schweizer unterbieten gerne die EU-Grenzwerte in ihren Vorgaben. Sprich dein Vorhaben mit dem Strassenverkehrsamt des Wohnkantons deiner Kollegin ab, evtl. geht was als „Übersiedlungsgut“. Gruss und viel Erfolg, Dani