Gibt es da nicht die Möglichkeit zur Altersteilzeit? Andere Möglichkeit wäre ja noch um die zwei Jahre zu überbrücken die Langzeit-Arbeitslosigkeit.
Da stehen dir ja bis zwei Jahre Gesetzlich zu.
Die 24 Monate gelten aber nur (!) , wenn Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet hat….Wenn es der Arbeitnehmet getan hat, ist mit eine Leistungssperre seitens Agentur für Arbeit zu rechnen…Erfahrungsgemäß sind es MINDESTENS 6 Monate.