Auch hierfür benötigst Du die schriftliche Erlaubnis des Urhebers. Insbesondere wenn Du sie öffentlich machen möchtest, also ins Netz stellst.
Grundsätzlich verfolgst Du ja einen gewissen Zweck damit. Rechtlich wird Dir das zumindest unterstellt. Da Du Dich dafür jedoch fremden (geistingen) Eigentums bedienst, hat der Urheber dadurch Nachteile, in welcher Form auch immer.
Auf öffentlichen und seriösen Homepages findest Du daher auch immer den Hinweis "Mit freundlicher Genemigung von ..." Und dazu gehört vorab die schriftliche Genehmigung des Urheber.
Mit der Idee im Kopf "wer soll meine Homepage schon finden" und "ich will damit doch kein Geld verdienen" funktioniert das leider nicht. Es gibt inzwischen Suchmaschinen (Software), die das gesamte Netz durchsuchen und auch "Deine" Homepage finden.
Dann wird nicht freundlich nachgefragt, ob Du möglicherweise ein Bild verwendest, von dem Du nicht die Rechte besitzt und darum gebeten dies zu entfernen. Sondern Dir flattert ein amtliches Schreiben ins Haus, in dem Dir unterstellt wird, das Du das soundsolange schon kommerziell nutzt und dem Urheber ein Schaden in Höhe von XXX Tausend € entstanden ist.
Somit bist Du in der Beweispflicht, dass dies nicht so ist. Und dafür benötigst Du einen Anwalt, der auch wieder Geld kostet. Die Rechtschutzversicherung übernimmt das übrigens nicht, da Urheberrechtsverletztung immer als Vorsatz gilt.
An irgendjemand mußt Du also immer Geld bezahlen, sobald Du am Haken hängst. Zusätzlich mußt Du eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die per Gesetzt für 30 Jahre gilt.
Die Unachtsamkeit der Inernet-Nutzer ist ein Goldgrube für so manche Anwaltskanzlei. Man denke nur an die ganzen original Herstellerbilder in den ebay-Anzeigen, kopierte (geklaute) Bilder auf facebook und in Internetforen usw.
Ich mußte übrigens schon so eine Unterlassungserklärung unterschreiben, daher kann ich so detailierte Auskunft geben.
so long
der Doc