Hallo zusammen.
Das sind ja gleich ein paar gute Lösungsansätze.
Zu der TÜV Sache. Wenn ich in einen Golf 2 mit 1,3l einen VR6 oder einen Diesel ein baue, dann ändert sich das Abgasverhalten doch auch zum negativen. Kat hin oder her. Trotzdem ist es legal eintragbar. Aus meiner Sicht kann das geänderte Abgasverhalten alleine also nicht ausschlaggebend sein.
Den Ansatz Serien G-Kat muss auf ewig bleiben kann ich da schon eher nachvollziehen.
Zum "Fahrzeugwechsel". Diese Lösung ging auch schon in mir um. Allerdings verstehe ich auch hier nicht warum es nur ein 90-91er sein soll. Einen 1000er Mini kann man doch zum 1300er machen. Wichtig scheint mir hier eher die passenden Rahmenbedingungen ein zu halten. (Bremsen, etc.)
Falls das Abgasverhalten tatsächlich maßgeblich ist, dann muss es ja den allgemeinen Mindestanforderungen des jeweiligen Baujahres entsprechen. Und dann wäre es ja einfacher je älter das Fahrzeug ist.
Afterburner: Wo finde ich weitere Infos zu Deiner Lösung?
@volumaex: Auch Dir wäre ich für weitere Infos sehr dankbar.
Danke euch allen für die Beteiligung!
PS: Hat einer von euch das passende Angebot an Papieren und Karosse/Plakette für mich?