Alles anzeigenHallo,
zum einen war von vorneherein klar, das nur "gleichartige" Fahrzeuge das Nummerschild teilen dürfen...
Motorrad, H-Zulassung und Normalauto im Wechsel sollte nie gehen!
Zum anderen muss ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf einem ABGESCHLOSSENEN Grundstück stehen.
Mein Bruder hat ein Ticket bekommen, da er seinen Wohnwagen auf seinem eigenen Grundstück UNANGEMELDET stehen hatte. Diese regelung gilt übrigens bundesweit. Darum haben die Motorradabdeckhauben auch so lustige Löcher für das Nummernschild, das erkennbar sein MUSS.
Was mich interessieren würde, so zur Konkretisierung, hat jemand den Link zu dem Gesetzestext?
Gruß René
Hallo Rene,
schau mal:
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/con…cks__070209.pdf
Das ist ein Leitfaden zum Bayer. Straßen- u. Wegegesetz. Das übergeordnete dürfte das LStVG (Landes-Straf-u. Verordnungsgesetz) sein. Daran angelehnt, dürfen die Länder- u. auch Kommunen dann eigene Ausführungen/Ableitungen erlassen.
Der Leitfaden gilt für Kfz, aber der Wohnwagen gilt ja eigentl. als Anhänger. Oder ist es ein Wohnmobil? Wie Schrott hat er hoffentl. auch nicht ausgesehen? Da fallen Anhänger auch wieder drunter.
Gruß Harry