Das klingt ja furchtbar, Lupiter. Ich hoffe dass das für dich "gut" ausgeht, obwohl ich mir bei deiner Beschreibung nichtmal sicher bin ob ich dieses Wort "gut" überhaupt noch verwenden kann.
Ich würde aber trotzdem gerne nochmal auf meinen Vorfall zu sprechen kommen, da ich denke das es durchaus mehrmals vorkommen kann, das ein Polizist einem Fahrer, in einer solch "unnormalen" Situation den Vorwurf macht, in einer Unklaren Verkehrssituation überholt zu haben. Das kann jetzt ein bisschen langweilig werden, da es hier um Paragraphen usw. geht, nur muss ich es momentan mehr oder weniger gezwungenermaßen interressant finden, da ich vermutlich ein Bußgeld bekommen werde, das ich in den bereich unter 40Euro handeln muss, da noch in der Probezeit.
Ich habe mich heute mal im Rahmen des ADAC Rechtsschutzes, wie bereits erwähnt, mit einem Anwalt für Verkehrsrecht hier in Würzburg unterhalten. Schon am Telefon konnte mir dieser erklären, dass was die Polizei hier sagte so nicht stimmte, aus dem Grund, das es keine Unklare Verkehrssituation war, da eine solche Situation gesetzlich eindeutig geklärt ist. Und zwar steht im "Hetschler", DEM Nachschlagewerk für Verkehrswiedrigkeiten eindeutig drin, (Paragraphen kann ich auch noch angeben, wenn nötig, ich schreibe jetzt aus dem Gedächtniss) das für eine Unklare Verkehrssituation:
1. Nur ein Bremsendes Fahrzeug NICHT ausreicht
2. Diese Rechtssprechung sich lediglich auf das Fahrzeug bezieht, das diese Situation hervorruft.
3. Weitere Umstände vorhanden sein müssen, wie eindeutig unklares Fahrverhalten der Person vorrausgehen muss, zb. links blinken und rechts fahren, langsam fahren wegen Parkplatzsuche, etc.
All das war hier nicht der Fall, selbst wenn der Opelfahrer Auftauchen sollte, und bestätigen sollte das er seine Vorfahrt abgegeben hätte, ist es KEINE Unklare Verkehrssituation.
Desweiteren meinte der Anwalt auch, das es dementsprechend "belanglos" ist, ob das Fahrzeug die Vorfahrt abgegeben hat, da der Opelfahrer nur SEINE Vorfahrt abgeben kann, nicht aber die Nachfolgender Fahrzeuge, oder solche des Gegenverkehrs und es deswegen trotzdem ein Vorfahrtsdelikt war, egal wo auf der Straße ich mich befand. Allerdings räumte er dann auch ein, dass ich trotzdem mit einem Bußgeld zu rechnen habe, da ich den berühmten Paragraph 1 verletzt habe, und zwar rücksichtsvoll und vorrausschauend zu fahren.
Das man den aber bereits verletzt hat, wenn man aus seiner Garage hinausfährt, braucht man ja in einem Autoliebhaber Forum nicht mehr zu sagen, was auch die Müßigkeit beschreibt wie nutzlos es ist dagegen angehen zu wollen -> Werde ich dementsprechend auch nicht tun.
Allerdings meinte er könnte die Polizei dort auch nur eine Mündliche Verwarnung Aussprechen, >sofern sie das denn wollte<, ich mich aber maximal mit einem Bußgeld von 35euro abfinden sollte, was ja noch nicht im Punktebereich liegt. Der Anwalt riet mir deswegen sogar davon ab, einen Anwalt einzuschalten, da diese Vergehen wohl Pauschal berechnet werden, und ich so 4-500euro bezahlen müsste, für eine Sache die eigendlich Glas-klar ist. Aber sollte sich die Polizei dort uneinsichtig zeigen, und mit einem Bußgeld im höheren Bereich kommen, was dann wiederrum eine Probezeit Verlängerung und des weiteren ein Aufbauseminar bedeuten würde, was auch 3-400 euro kostet, dann würde ich die 100 euro extra sogar investieren um auf mein Recht zu bestehen. Mein Anwalt bezeichnete allein die Tatsache, das sich meine Schuld von Gestern mit "voller Schuld" auf heute zu "teilschuld" reduziert hätte, würde doch zeigen das sich die Polizei Intern über den Fall unterhalten habe und es wohl eingesehn hat, das es doch nicht so klar "meine Schuld alleine" war. Alles andere ließe sich jetzt regeln und darum gehe ich Morgen zur Polizei um das mit dem zuständigen Beamten zu klären, zu Fuß leider, da ich heute an meinem Vorderrad auf der Unfallseite, im Stand bereits ein deutliches Spiel vermerken konnte und ich meine Kleine deswegen nicht mehr bewegen möchte.
Ich bin ja auch bereit einzugestehen das es vielleicht dumm war dort zu überholen, und gelernt habe ich daraus auch soetwas nicht mehr zu machen, wieso würde jetzt hier den Rahmen sprengen. Nichts desto Trotz habe ich meine Rechte und die stehen eindeutig in der Sache, das ich auf der gesamten Breite der Straße Vorfahrt hatte und das ist nunmal übergeordnet dem, was ein geflüchteter Opelfahrer an Verkehrshilfspolizei Diensten übernimmt.
Ich habe hier zwar alles ziemlich zugespamt, vertraue aber darauf das es bei über 400 "hits" doch auch einige gegeben hat, die es nur interressiert hat aber vielleicht nichts sagen wollten - was ja auch okay ist. Daher auch an diese:
Mit freundlichen Grüßen,
der morgen hoffentlich viel schlauere und erleichterte,
Domi