Beiträge von real-iceman

    habe mich noch nicht so mit w-lan auseinandergesetzt, aber fuer mich klingt das so, als braeuchtest du dazu dann noch den access point und dann halt noch die adapter fuer die anderen rechner...
    w-lan ist halt doch arg teuer...
    ueber bt kannst du aber auch viel verschluesseln und security in dein network bringen, ist halt nicht so flexibel wie wlan, aber fuer den homeuser sollte es reichen.

    habe eben den neuen pearl- katalog bekommen.
    die haben derzeit ein klasse angebot:
    2 bluetooth- adapter class I im angebot für zusammen 59,90
    das gleiche hat es auch als class II für 139,90 öre...


    der unterschied zwischen class I und II liegt in der reichweite- class I hat ca. 10m, class II bis zu 100m.


    schau mal hier


    gruss,


    iceman

    guden!
    also: mit dem access point meinte dein kollege eine sogenannte wireless lan lösung.
    kann man sich streiten, obs denn notwendig ist. und die sicherheit muss auch erst manuell herbeigeführt werden.
    da du wohl kaum hochbrisante daten übertragen wirst, ist das thema für dich wohl auch nicht soooo wichtig, oder?
    ansonsten musst du bei bluetooth auch auf die reichweite achten, die grösste erreichbare weite, die mir bei bt bekannt ist liegt bei etwa 30 meter, was w-lan locker toppen kann.


    schlussendlich ist es auch eine frage des geldbeutels.
    bei mir zu hause läuft alles über den blauzahn, habe 2 bt-module von acer ( usb- version für 60 euro+ versand zusammen) und meinen iPaq connected und alles ist schöööön.


    die sicherheitsfrage hat sich mir bis dato nicht gestellt. die wenigen wichten dateien die ich habe sind in sich schon verschlüsselt, das reicht meines erachtens.


    hth,


    iceman

    grob:


    es geht um die anwendung der sogenannten kundenschutzklausel.
    ich bin freiberufler und und habe über einen vermittler einen auftrag erhalten.
    jetzt will mich der kund fest einstellen, aber der vermittler pocht auf sdiese klausel, welche wortwörtlich besagt:


    für die dauer dieses vertrages und einem jahr nach beendigung dieses vertrages verpflichtet sich der auftragnehmer, weder direkt noch über dritte für den kunden tätig zu werden, für den er im rahmen dieses vertrages über die **** ( hier stand der name des vermittlers) tätig wurde.


    das klingt für MICH so, als dürfte ich nicht als freelancer für den kunden tätig werden, was mir ja auch einleuchtet. allerdings ist doch meines erachtens eine festanstellung etwas anderes und wird von diese klausel gar nicht betroffen, oder?


    jetzt seid ihr dran.


    iceman

    gude!
    also, was ich definitiv weiss: das dingens braucht eine bestimmte zündspule und noch ein paar kleinigkeiten.


    was sagen denn die fachleute hier? will ja keine scheisshausparolen verbreiten, gell?;)

    hammerhart.
    wusste garnicht, dass es so viele umbauten gab.


    das franzoesische gefaellt mir am besten, voll versenktes verdeck, freie sicht nach hinten- haette ich in meinem opel auch gerne...:(
    die anderen gleichen sich ja doch sehr.


    vielen danke fuer die muehe,


    ice

    hmm, bei mir isses nur eine red bull- dose in ermangelung witziger oder spezieller dosen.


    naja, nächstes frühjahr gehts nach brasilien, mal sehen was sich da findet.


    greetz,


    iceman