Beiträge von Coopernaut

    hi,

    ich hab 4 Stck. 5x10"........allerdings hängt da noch ein Mini dran
    Bj. 78 zum herrichten, mit neuem Hira und einigen neuen Blechteilen, neuer Scheibe, sowie RC40 ach ja.... und neue Bosch H4 Scheinwerfern...... wär das was?.........auf den Alu,s sind 165er Yoko,s montiert....

    gruß

    Einen Mini zum herrichten hab ich schon. Dat reicht.
    Felgen würden mir genügen.

    Aber beim designen der Tanköffnungen gepennt.
    Einer rechts einer links wär doch viiiiieell besser.
    Gleich zwei Zapfsäulen gleichzeitig belegen, spart die Hälfte der Zeit.
    "Ich hatte die vier und die sechs";)
    Was nutzen 250HP wenn man in der Boxengasse den ganzen Vorsprung wieder verliert.:(

    Hmm:cool:

    Die Tabaksteuer wird auch auf jede einzelne Kippe aufgeschlagen. Da wird auch keine Plakette vergeben.

    Psssssssssst. Bring die schlauen Politiker nicht auf doofe Ideen.

    Denkt nur an die Möglichkeiten:
    mit Filter
    ohne Filter
    Zigarren
    Selbstgedreht...

    Rauchen in einer Umweltzone
    Rauchen außerhalb einer Umweltzone...

    Rauchen in einem Co2-günstigen Fahrzeug
    Rauchen in einem Q7...

    Ich sehe schon das Konjunkturpaket 17:
    Wer seine Stange Zigaretten der Verwertung zuführt, bekommt beim Kauf einer neuen Packung Raucherpflaster einen Q7 geschenkt dazu.

    :headshk:

    Coopernaut

    Zitat von Mini-Man

    Wenn ich das jetzt aber mal weiter spinne, kann man ja auf diese Art und Weise die Banken be*******en. Wenn man von der Bank nen Kredit will, wollen die die Zahlen sehen. Schaffe ich mir also ein Auto an, was mal 100000 DM neu gekostet hat, kann ich meine Zahlen ja besser dastehen lassen.

    Wie schon oben erwähnt, hat die 1%-Nutzung eigentlich nichts in der handelsrechtlichen Buchführung zu suchen. Aus Vereinfachungsgründen buchen aber viele Steuerberater die 1%-Nutzung trotzdem ein.
    Ein guter Banker berücksichtigt die "Gewinne" aus der 1%-Nutzung nicht, um dein Unternehmen für das Rating aufzubereiten. Wenn doch würde ich die Bank wechseln.

    VG

    Zitat von 1.4Turbo

    Wer legt eigentlich fest wann ein Fahrzeug privat ist und wann zur Firma gehört?

    Hatte mein Privatfahrzeug schon vor der Gründung.
    Muss nun jeden geschäftlichen Kilometer aufschreiben, um dann am Jahresende mit je 30 cent vom Einkommen abziehen.

    Anderstdrum wäre mir natürlich lieber. Muss (kann) ich mein Privatfahrzeug nun an die Firma(Einzelunternehmen) verkaufen oder wie läuft das? Wäre zwar rein faktisch an mich selbst verkauft, aber das ist ja mal egal wenn das denn so funktioniert. :confused:

    @1.4 Turbo: Du selbst bestimmst, ob du dein Fahrzeug zum Privat- oder Firmenvermögen zuordnest.
    Rückwirkend gibt immer Stress mit dem Finanzamt, aber du kannst es z.B. ab heute oder morgen der Firma zuordnen. Einzige Voraussetzung mind. 10% - 50%-ige betriebliche Nutzung.
    Technisch funktioniert das mittels einer Einlage in das Betriebsvermögen, d.h. man bestimmt den aktuellen Marktwert und bucht diesen Wert in die Buchhaltung ein. Aber Achtung bei der Wertbestimmung nicht übertreiben, sonst bekommt man Ärger mit den Bankern und dem Finanzamt.
    Hier lohnt sich der Anruf beim Steuerberater!!

    VG

    Was Milhouse geschrieben hat, stimmt (teilweise) für die Versteuerung der Nutzung eines Firmenwagens bei Nichtselbständigen.

    Ich will versuchen es einfach und verständlich für einen Selbständigen auszudrücken.
    Bei der Nutzung eines Firmenwagens fallen Kosten an (Leasing, Benzin, Versicherung etc.).
    Kosten, die auf die private Nutzung des PKW entfallen, dürfen allerdings den Gewinn nicht mindern.
    Mit dem 1%-Wert wird also ein fiktiver Gewinn erzeugt, als Ausgleich für die in den Kosten enthaltenen privaten Nutzungsanteile.(Private Entnahmen)

    Diese rein steuerliche Regelung sollte aber nicht in der Buchhaltung erfaßt werden, da Entnahmen neutrale Vorgänge sind. Sie werden außerhalb der "normalen" Gewinnermittlung dem Ergebnis hinzugerechnet. Somit tauchen Sie auf dem "Papier" gar nicht auf. Erst bei der jährlichen Steuererklärung.

    Neben der Gewinnauswirkung ist aber auch die umsatzsteuerliche Auswirkung zu beachten. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, musst du in jedem Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuer die auf den 1%-Wert entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

    Alternativ kann man auch ein Fahrtenbuch führen, um die privaten Nutzungsanteile zu ermitteln.

    Ich hoffe dir mit dieser kurzen Darstellung geholfen zu haben.
    Leider kann man über das von dir angesprochene Thema eine Doktor- oder Diplomarbeit schreiben, wenn man alle Varianten aus steuerlicher Sicht betrachen will.

    Zitat von Minifahrer

    Hab heute ne Mail von einer Minifahrerin bekommen, sie sucht für ihren SPI ein CD-Autoradio in Holzfurnier-Optik. Ich glaube, sowas schon mal in einem Mini gesehen zu haben...

    Könnt ihr mir bzw. ihr weiterhelfen? :confused:

    Blaupunkt Modena. Weiß aber nicht, ob es das heute noch gibt. Hab meins vor 9 Jahren geholt.