Beiträge von Drumjo

    Also mein SPI ist noch nahezu original, außer einem Intervallschalter für den Scheibenwischer. Ach ja, und (leider) die Felgen...-> siehe Benutzerbild.
    Ich bin damit auch völlig zufrieden, nachdem über 15 Jahre Inkubationszeit zwischen MINI-Infektion und -Ausbruch liegen mussten, bin ich mit meinem MINI seeeeehr zufrieden, auch wenn es lautere, schnellere oder schönere gibt.

    Viele Grüße, Hannes

    Oops, ich hoffe mal, bei mir siehts unter der Dichtung noch nicht ganz so schlimm aus...
    Wie hoch waren denn bei Dir die Kosten für die Reparatur? Nur mal so "übern Daumen"...

    Hannes

    Hallo!

    So einen Luftentfeuchter habe ich auch unter der Rückbank. Im Winter war mindestens ein Schnapsglas Wasser pro Tag drin. Im Moment gehts allerdings, obwohl meine Frontscheibendichtung momentan (noch) undicht ist...

    "trockene" Grüße von

    Hannes

    Moin!

    Dass der Vater auf "freien Fuß" gesetzt wurde, heißt nicht, dass er nicht bestraft wird. Er kommt eben nur nicht - wie sein Sohn momentan - in U-Haft!

    Aber,ich glaube, dass es tatsächlich nicht strafbar ist, eine schon begangene Straftat nicht der Polizei zu melden, dies ist nur in einigen Fällen von geplanten Straftaten der Fall, wo man ja noch was verhindern kann.
    Das heißt, es müsste dem Vater eine aktive Teilnahme an der Tat - Störung der Totenruhe - nachgewiesen werden.

    Das verstehe wer will... Gerade in einem sochen Fall wie hier ist das tatsächlich nur schwer verständlich.

    Viele Grüße,

    Hannes

    Die Schuld auf Praktikanten zu schieben ist eine Sauerei. Ein billiger Weg sich aus der Verantwortung zu stehlen. "Lehrlinge" müssen dafür auch oft hinhalten - genauso ein Unding, denn sie sind ja zum Lernen und nicht zum Können im Betrieb und ihre Arbeit muss kontrolliert werden.

    Viel Glück,
    Hannes

    Moin!
    Erstmal willkommen im Forum!!!
    Hast Du denn schon mal zur Probe im MINI gesessen? Es ist sicherlich eng im MINI, aber nicht so eng, wie es von außen aussieht...

    Wenn Papa Dir den MINI schenkt, bekommst Du ja vielleicht von Mama einen Schuhlöffel ;)

    In diesem Sinne,

    viele Grüße von

    Drumjo

    Moin!

    Das kam heute per BMJ-Newsletter:

    "Berlin, 17. Juni 2005

    Tachomanipulation wird hart bestraft


    Der Deutsche Bundestag hat heute ein Gesetz verabschiedet, mit dem das Verfälschen der Messdaten eines Wegstreckenzählers unter Strafe gestellt wird. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe wird damit eine Gesetzeslücke geschlossen. „Der Kilometerstand eines Fahrzeugs spielt bei der Kaufentscheidung eines Gebrauchtwagens eine ganz wesentliche Rolle. Im Interesse aller ehrlichen Verkäufer und Käufer wollen wir die Aussagekraft des Wegstreckenzählers schützen. Wer den Wegstreckenzähler manipuliert, soll daher künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Auch die Mitarbeiter von Werkstätten, die im Auftrag elektronische Kilometerzähler zurückstellen, sollen künftig bestraft werden “, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Einschlägige Internetseiten werben sogar dafür, dass eine Tachomanipulation straflos sei. Dem schieben wir mit unserem Gesetz endgültig einen Riegel vor“, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.

    Nach geltendem Recht ist das Zurückstellen von Kilometerständen nur dann strafbar, wenn es sich um eine vorsätzliche Hilfeleistung zu einem konkreten strafbaren Betrug handelt. Eine solche Absicht ist denjenigen, die das Verändern von Wegstreckenzählern als allgemeine Dienstleistung anbieten, in der Regel schwer nachzuweisen. Allerdings macht die Manipulationen von Kilometerzählern letztlich nur Sinn, wenn andere Personen (Käufer, Versicherungen, Leasingfirma etc.) über den tatsächlich gefahrenen Kilometerstand, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, getäuscht werden. Deshalb ist es erforderlich, schon das bloße Verfälschen von Kilometerständen zu sanktionieren. Das Gesetz wird dabei die Verwendung von Computerprogrammen unter Strafe stellen, aber auch eine mechanische Einwirkung, wie etwa das Drehen an der Tacho-Welle. Geschützt werden alle Arten von Wegstreckenzählern, mit denen Kraftfahrzeuge (Pkw, Motorräder etc.) ausgerüstet sind. Verboten werden soll auch, Computerprogramme zum Zwecke der Verfälschung der Messdaten herzustellen und sich oder anderen zu verschaffen.


    Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
    Bundesministeriums der Justiz
    Verantwortlich: Eva Schmierer; Redaktion: Ulf Gerder, Dr. Henning Plöger, Christiane Wirtz
    Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
    Telefon 01888 580-9030
    Telefax 01888 580-9046
    presse@bmj.bund.de"


    Ich finds GUT!

    Viele Grüße,
    Hannes