Beiträge von Andy S.
-
-
würde ich mich gerne anschließen
thorsten 4,5 oder 5Zoll?
-
habe schon alte Scheibengummis wieder weich bekommen, einfach in einem Eimer Weichspüler mit Wasser vermischen und den Gummi ein paar Tage darin einlegen
-
willkommen im Forum
British Classic Cars kenne ich nur vom vorbeifahren da Selbstschrauber
das Küchenstudio kenne ich auch vom vorbeifahren
vielleicht sieht man sich ja mal
-
-
-
weil Du den Bremskolben zurückgedrückt hattest "konnte ich problemlos mit der wapu lösen", nun wurde durch mehrmaliges betätigen des Pedals der Kolben wieder rausgedrückt bis er den Belag gegen die Scheibe drücken kann.
also alles soweit in Ordnung,
nur möchte ich Dir dringend raten nicht an der Bremse rumzumachen wenn Du augenscheinlich deren Funktion nicht verstehst ... -
-
wohne auch nur unweit von Freiburg entfernt (20km),
mein Mini steht nur momentan leider weiter weg, musste ihn auslagern weil bei mir zuhause gerade der Bagger wütet ... -
grad entdeckt, hab ich bisher so noch nie gesehen, weil aber doch ein Mini vorkommt ...
-
-
Schöm! Gibts dafür TÜV??
leider nicht, per Einzelabnahme vielleicht ...
ich fahre mit 07, und da der Auspuff nicht wirklich lauter ist als der eingetragene störts mich nicht -
ich fahre vorne 1,9, hinten 1,7, mit mehr Druck beginnt der Mini zu hoppeln ...
-
-
-
in der letzten Oldtimer-Praxis war ein kleiner Artikel über Ladegeräte bzw einen Vergleichstest von GTÜ >> http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=49219
nicht alle können das Gleiche bzw sind gleich gut, Ladegeräte von Louis werden zudem eher für Motorradbatterien ausgelegt sein ... -
sieht super aus!!
-
Wenn der Brief (nach bundesdeutschen Recht) vorliegt genügt eine HU nach §29StVZO. Eine Abnahme nach §21, wie früher, ist nicht mehr nötig.
Zitat§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
.... Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. ....
Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung (*) oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 .... anzuwenden.Datenbestätigung, sprich Brief, hast Du ja
innerhalb der ersten 7 Jahre bleiben die Daten im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert, während dieses Zeitraumes kann man auch ohne Brief eine HU nach §29 machen. Nur wenn man nach den 7 Jahren ohne Brief auftaucht ist eine HU nach §21 nötig.
Nach 7 Jahren und mit Brief = §29 -
-
mmh,
ist zwar schon ne Weile her als ich die Scheiben draußen hatte, ich kenne aber die Vorgehensweise auch nur so wie vom Glaser empfohlen ...
ich hab nicht mal das Keder-Einzieh-Werkzeug