Hallo Olli,
ich hatte ja auch nicht geschrieben, daß der Brief ein Eigentumsnachweis darstellt.
Formaljuristisch lässt der Besitz des Briefes das Eigentum am Fahrzeug maximal vermuten.
Wenn Du aber mit einem Brief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II auf der Zulassungsstelle erscheinst und das Auto zulassen willst, fragt dich nach meiner Erfahrung niemand nach einem separaten Eigentumsnachweis.
Daher hatte hatte ich geschrieben verkehrsüblich.
Servus, in dieser AUsführlichkeit deckt sich das auch mit meinen Erfahrungen. Mein Einwand zielte vor allem darauf ab, dass ansonsten halt viele Mitmenschen immer noch, trotz jahrzehntealter anderslautender höchstrichterlicher Entscheidungen der irrigen Auffassung sind, dass Brief (bzw. ZB II) und Eigentum am Fahrzeug in Zusammenhang stehen.
Der Regelfall ist halt, dass die Zulassungsstellen sich gar nicht für die Eigentumsverhältnisse interessieren, sonst wäre ja jede Zulassung eines Leasing-Fahrzeugs ein Kraftakt. Hier gehen ja in der Regel weder die Bank als Eigentümerin noch der Halter (Leasingnehmer) zur Zulassungsstelle, sondern meistens der Händler.
Aber wir kommen vom Thema ab, sorry
Grüße
OlliMK