Hier mal der ganze Beitrag:
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Die originalen Fahrwerksteile müssen beibehalten werden,
jedoch sind nachträgliche Verstärkungen der Radaufhängungsteile
durch Materialhinzufügung erlaubt.
Der ursprüngliche Radstand muss beibehalten werden
(Toleranz +/- 1 %).
Alle anderen radgeometrischen Daten (z. B. Spurweite,
Vorspur, Sturz) sind freigestellt.
Federn, Stoßdämpfer, Stabilisatoren sowie die Lager der
Radaufhängungsteile sind freigestellt, d.h. sie dürfen
auch verstellbar sein (z. B. Gewindefahrwerk). Die freigestellten
Teile müssen jedoch ihre ursprüngliche Funktion
beibehalten und dürfen keine anderen Funktionen übernehmen.
Eintragungspflichtig sind z.B.: Nicht serienmäßige Federn
(Ausnahme: Unbeschränkte ABE) und Federauflagen (Federteller),
andere Stoßdämpfer, wenn sie:
– als Feder- oder Dämpferbeine Radführungsaufgaben
übernehmen
– als Federbeine höhenverstellbare Federteller aufweisen.
Unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen ist die
Radaufhängung darüber hinaus freigestellt.
Also sehe ich da KEIN Problem.
Vorrausgesetzt ich versteh den Text richtig.