Beiträge von monkeyzj

    volumex
    sollte auch kein persönlicher Angriff sein (daher auch der Smilie)....bezog sich nur auf Deinen Tread ganz oben ;)

    Die AKB regeln es eindeutig. Bei unserer Gesellschaft endet die Ruheversicherung nach 1 Jahr....danach machen wir keine älteren Vertragsrechte mehr geltend und der Kunde kann sich woanders versichern ->ohne Kündigung.

    Wer jedoch das Fahrzeug im Herbst abmeldet und im Frühling bei einer anderen Gesellschaft wieder anmeldet, hat kein Recht auf Wechsel der Versicherung. Sollte die bisherige Gesellschaft nicht auf die älteren Rechte pochen, hat man Glück gehabt. Nach den AKB ist dieses aber nicht möglich.

    Der Miniator
    mit den 2 Wochen ist folgendes gemeint: wer das Fahrzeug für z.B. 4 Tage abmeldet kann den Versicherungsvertrag für diesen Zeitraum nicht ruhend stellen. D.h., der Beitrag ist trotz Abmeldung zu zahlen. Erst wenn die Unterbrechung größer 14 Tage ist, kann die sog. Ruheversicherung beantragt werden. Für diesen Zeitraum sind dann keine Beiträge fällig. Im Rahmen der sog. Ruheversicherung besteht dann Versicherungsschutz, sofern das Fahrzeug sich auf einem eingefriedeteten Grundstück befindet. Beiträge werden hierfür nicht erhoben.

    Bislang scheinst Du anscheinend Glück gehabt. ;)

    Zitat

    länger als ein 1/4 jahr muss abgemeldet sein, dann kannste zu ner anderen versicherung wechseln.

    Nun mal langsam mit Halbwissen :D

    Jeder, der eine Kraftfahrversicherung abgeschlossen hat, ist auch im Besitz der Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB).
    Dort ist in § 5 (Vorübergehende Stillegung) alles schriftlich nachzulesen und geregelt.

    §5 Abs. 1: Wird das Fahrzeug vorübergehend aus dem Verkehr gezogen (Stillegung im Sinne des Straßenverkehrsrechts), so wird dadurch der Versicherungsvertrag nicht berührt. Der Versicherungsnehmer kann jedoch die Unterbrechung des Versicherungsschutzes verlangen, wenn er eine Abmeldebescheinigung der Zulassungsbehörde vorlegt. Die Dauer der Stilllegung muss mindestens zwei Wochen betragen. ....

    §5 Abs. 5: Wird nach der Unterbrechung des Versicherungsschutzes das Ende der Stilllegung dem Versicherer nicht innerhalb von 18 Monaten seit der behördlichen Abmeldung angezeigt und hat sich der Versicherer innerhalb dieser Frist dem Versicherungsnehmer oder einem anderen Versicherer gegenüber nicht auf das Forbestehen des Vertrages berufen, endet der Vertrag mit Ablauf dieser Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das gleiche gilt, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 18 Monaten seit der Stilllegung wieder zum Verkehr angemeldet wird. ....

    So regeln es die AKB und die sind maßgeblich!!

    in der Tat werden Beitragsrechnungen nicht per Einschreiben verschickt. Wäre ja ein viel zu hoher Kostenfaktor.

    Selbst wenn die Rechnung an Veit schon Ende November verschickt wurde, hat er sie bis heute wohl nicht erhalten :D . Also: anrufen und sagen, dass man die Rechnung nicht erhalten hat. Dann bekommt man diese nochmals zugeschickt und die Monatsfrist beginnt von vorne. ;)

    @ der Miniator
    Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird, ruht der Versicherungsvertrag und ist nicht automatisch gekündigt. Ein Versichererwechsel ist i.d.R. nicht möglich.

    @ veit
    so ist es richtig: erst einmal verhandeln. Aber aufpassen, dass Du den Kündigungstermin nicht verpasst.

    Zitat von suki

    ......
    und ansonsten, zum Verkehrsamt gehen und Mini stilllegen, ich hab 6,5€ bezahlt bei der anderen Versicherung Doppelkarte holen und wieder anmelden, kostet hier 12€, dass müsste auch gehen

    Das geht leider nicht. Das fällt auf, weil die neue Vers.Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt bei der alten anfordert. Dabei wird dann auch das dort versichert Fzg. mit FIN erwähnt. Wenn das die alte Versicherung bemerkt, wird sie ihre älteren Vertragsrechte geltend machen und man ist dann weiterhin dort versichert.

    Ansonsten: Bei Vorlage der Beitragsrechnung mit einer Erhöhung (hier reicht eine Erhöhung von 10 Cent) hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht und kann innerhalb von 4 Wochen aufgrund der Erhöhung kündigen. Dies sollte in dem Kündigungschreiben explizit erwähnt sein.

    Kündigung sollte per Einschreiben erfolgen.

    jeder hat seine eigenen Erfahrungen gemacht und soll sie auch machen.

    Ich kann dazu nur sagen, dass es bei unserem Unternehmen so ist, die Leute nicht über den Tisch zu ziehen. Sobald ich die Schadenmeldung unseres Kunden erhalte, wird der Geschädigte von mir angerufen und die weitere Abwicklung besprochen. Sobald alle erforderlichen Unterlagen da sind (z.B. Kostenvoranschlag + Fotos oder Gutachten) kann abgerechnet werden. Falls Repariert wird, erhält der Geschädigte oder seine Werkstatt eine Reparaturkostenübernahmeerklärung (mann, was für ein Wort).

    Auf Nutzungsausfall, Mietwagen, Kostenpauschale wird ebenfalls hingewiesen.

    Es liegt absolut nicht im Bestreben der meisten Vers.Unternehmen, die Geschädigten über den Tisch zu ziehen! Warum auch. Ziel ist es, den Schaden so schnell und kostengünstig zu regulieren, was aber nicht heißt, dass der Geschädigte übervorteilt wird.
    Kosten werden alleine schon dadurch gespart, wenn ein Gutachter oder Rechtsanwalt nicht eingeschaltet wird, wenn es mit Kostenvoranschlag + Fotos oder einer RepKostenübernahmeerkl. auch so geregelt werden kann.

    Ich bekomme mein Gehalt auch so ausgezahlt und es gibt keine Arbeitsanweisung zum abzocken der Geschädigten.

    Nochmals: wenn der Geschädigte mir im Gespräch mitteilt, dass er anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, darf ich mit ihm selbst gar nicht mehr weitersprechen. Hier ist der Anwalt der einzige Ansprechpartner. Dann läuft alles auf dem Briefweg....und Papier ist geduldig.

    Wie in meinem ersten Beitrag geschrieben, kann ein Anwalt sich dann lohnen, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Bei einer Mithaftung werden die RA-Gebühren aber auch nur anteilig übernommen. Eine Rechtsschutzvers. wäre dann von Vorteil.

    Übrigens Innouwe: ein Anwalt jagt einer Versicherung keine Angst ein (wie kommst Du darauf :) ). Teilweise muss man sich an den Kopf fassen, was von denen für ein Schwachsinn formuliert und gefordert wird (einige haben wirklich keine Ahnung).

    Definitiv geht es nicht schneller mit Anwalt!

    Das Einschalten eines Anwaltes beschleunigt eine Schadenregulierung nicht. Ist der Anwalt erst einmal eingeschaltet, stehen die Kosten für seine Inanspruchnahme schon fest (die werden nämlich vom Gegenstandswert/Streitwert nach einer Gebührentabelle [BRAGO] berechnet).
    Kulanzentscheidungen fallen dem Sachbearbeiter dann sicherlich nicht so leicht. Außerdem dauert es länger, weil alles schriftlich erledigt wird.

    Für einfach gelagerte Fälle versucht es lieber selbst und am Besten telefonisch. Nur wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, würde ich ggfls. einen Anwalt hinzuziehen.

    Zunächst einmal in eine Werkstatt deines Vertrauens fahren und den Schaden grob schätzen lassen.

    Dannrufst Du bei dem Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung an. Teile ihm die Schadenhöhe mit und dann wird er Dir schon sagen, ob ein Gutachten erforderlich ist.

    Wird das Fahrzeug in der Werkstatt repariert und es gibt eine Rechnung, reicht normalerweise Rechnung und Fotos aus. Geht es jedoch in Richtung wirtschaftlichen Totalschaden ist ein Gutachter erforderlich!

    Du kannst dann einen eigenen Gutachter beauftragen. Die Kosten hierfür übernimmt die Versicherung.

    Im Reparaturfall hast Du Anspruch auf einen Mietwagen. Verzichtest Du darauf, hast Du Anspruch auf Nutzungsausfall, d.h., für die Rep-Dauer erhälst Du pro Tag einen bestimmten Betrag (ca. 27-30 €...hab die Tabelle leider gerade nicht da).

    Nutzungsausfall und Mietwagenkosten werden aber nur dann übernommen, wenn der Ausfall des Fahrzeuges nachgewiesen wird (durch Vorlage einer Rechnung oder, falls selbst repariert wird, durch Fotos).

    Ferner hast Du Anspruch auf eine sog. Kostenpauschale (i.d.R 20 - 25 €).

    Wie gesagt, ruf erst bei der Versicherung an. Dann geht es meistens auch schneller. ;)

    Zitat von volumex

    nur für den fall:
    die dax/monkeymotoren haben mit cy/xr/xl/cb nix zu tun.
    cy sind mit ohc dax mit ohv.dax mit halbautomatik, cy fussschaltung.
    patrick

    yep, vom Motor her grundverschieden anders. Aber die Teilehändler haben meist auch eine (wenn auch kleine) Rubrik für die CY.

    Bzgl. Tuning rate ich zu einem Umbau auf 75 ccm. Hubraum ist durch nichts zu ersetzen....es sei denn durch noch mehr Hubraum :D .

    Diverse Teilehändler bieten Hubraum-Kits für ca. 300 € an (Hubraumkit 75 ccm Zylinder und Kolben inkl. Kopf und Fußdichtung).

    Schau mal bei Klaus Ingrisch vorbei (http://www.dax-monkey.info/ ).

    Wenn so ein Tuning noch nicht in Frage kommt, ist der Vorschlag mit Ritzel vorne größer und Zündung feststellen das preiswerteste. Bringt aber lediglich etwas mehr V-max. Ferner wird das Fahrzeug hauptsächtlich über den Auspuff gedrosselt. In den Krümmer bekommst Du nicht mal nen kleinen Finger....also aufbohren. Ein größerer Vergaser macht nur mit mehr Hubraum Sinn.

    Wühl Dich mal durch die unzähligen Links, da wirst Du sicherlich fündig.

    PS: angefangen habe ich auch mit 75 ccm. Mittlerweile sind es 90 ccm mit Langhubkurbelwelle. Alles eingetragen und zugelassen als Leichtkraftrad mit über 80 km/h.

    ich fahre zwar keine CY, aber mein NICK verrät mein ursprüngliches Hobbie :D (kommt ja auch von Honda).

    Erst einmal Glückwunsch zu dem kleinen Gefährt. Fährt sich auf jeden Fall gut und macht Spaß. Und der Sound als 4-Takter ist klasse :D .

    Nachstehend die Seite der Honda Dax & Monkey IG. Dort gibt es Link`s zum Thema Honda Monkey + Honda Dax. Da sind auch Info`s und Händlerlisten, welche die CY betreffen:

    http://www.monkey-ig.de (eine Mitgliedschaft dort lohnt sich wirklich)

    Viel Spaß mit der Kleinen.

    Falls Du jemanden kennst, der Interesse an einer Monkey hat, sag mal Bescheid.

    ich habe letzte Woche dort ein paar Sachen gekauft. Telefonisch bestellt, wollte Samstag abholen....bekam dann Anruf, dass die Teile doch noch nicht da sind.

    Fand ich klasse, so musste ich die 35 km nicht umsonst fahren. Montags darauf persönlich abgeholt.

    Ist ne kleine Firma mit kleiner Werkstatt. Mit dem kleinen grauen Mini fahren sie Slalom- und andere Rennen.
    In der Werkstatt stand noch die Karosse von einem Mini-Jam. Wird auch als Rennfahrzeug aufgebaut.

    Motorumbauten werden von Mini-Tec auch angeboten. Macht einen guten Eindruck, ich war zufrieden.

    Zitat

    ich wüsste jedenfalls, was ich zu tun hätte, wenn ein bescheuerter mit frisiertem mofa oder mini mich oder ein familienmitglied plattfährt oder eine körperbehinderung verursacht!

    Sollte Dir das passieren, was ich natürlich nicht hoffe, wirst Du von der Versicherung finanziell entschädigt. Was die mit ihrem Versicherungsnehmer macht (sprich Regreß) ist eine andere Sache.

    Du musst zwei Dinge unterscheiden. Zum einen die strafrechtliche...da hast Du recht: ohne Betriebserlaubnis gibt es mächtig Ärger. Die andere die Versicherungstechnische Seite. Hier ist der Geschädigte immer außen vor und erhält Schadenersatz. Ob jedoch im Innenverhältnis beim VN Regreß genommen wird, hängt immer vom Einzelfall ab und hier spielt Kausalität wieder eine Rolle.

    Zur Information: ich bin KFZ-Schadensachbearbeiter bei einer Versicherung und muss mir nichts schönreden oder schöndenken.

    Für die Tarifierung von PKW ist die Hersteller- und die Typschlüsselnummer ausschlaggebend.

    Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jeweils am 01.10. d.J. die Typklassen für alle PKW. Danach werden sie dann eingestuft und berechnet.

    Baue ich einen stärken Motor in einen 60 PS Golf, dann behält das Fahrzeug seine Typschlüsselnummer!! Der Beitrag ändert sich dann nicht. Allenfalls in der Kasko kann es zu Schwierigkeiten kommen, da der Mehrwert der Umbaumaßnahmen ggfls. als Sonderausstattung nachversichert werden muss (je nach Tarifstand gibt es da unterschiedliche Wertobergrenzen).

    Fakt ist: es muss eingetragen werden! Sonst kann es wirklich Schwierigkeiten geben.

    Richtig ist, dass als erstes ein Kausalzusammenhang mit der Umbaumaßnahme vorhanden sein muss.

    Beispiel: frisieren eines Motorrollers, der anstatt 50 km/h jetzt 80 km/h fährt. Unfall bei 80 km/h wäre nicht passiert, wenn langsamer gefahren worden wäre: kein Versicherungsschutz und Regreß beim Versicherungsnehmer bis 2500 €.
    U.U. auch fahren ohne Fahrerlaubnis (nochmal Regreß).

    Passiert der Unfall mit dem frisierten Roller jedoch mit 20 km/h....keine Kausalität und somit V-Schutz, sofern Motorrad-Führerschein vorhanden ist.

    Trotzdem: ich würde alles eintragen lassen. Wenn es fachmännisch gemacht wird, hat auch der TÜV nichts dagegen. Man ist auf der sicheren Seite und das Fahrzeug gewinnt dadurch auch an Wert!