hab gar nicht gesehen, daß du aus Ösi-Land bist.
Hab das hier gefunden:
Bei PKW und Kombis besteht in Österreich die Verpflichtung zur Ausrüstung mit Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen ab der Typengenehmigung per 1. Jänner 1968. Gurte auf den Rücksitzen müssen ab Typengenehmigung 1. Jänner 1984 oder Erstzulassung mit Stichtag 1. Jänner 1989 vorhanden sein. Fahrzeuge, die vor diesem Datum von der Behörde genehmigt wurden, verfügen im Regelfall über keine Gurte.
und hier http://www.bgbl.at/pdf/1997A103.pdf
sagt das BGBL, daß Gurte nachzurüsten sind, wenn entsprechende Halterungen vorhanden sind.
Aber Frage: wie läuft das in Österreich mit der Typengenehmigung? Da dein Mini lt. Papiere ja auch sicher ein MK II ist, muß die Genehmigung für den Typ Mini doch schon viel früher erfolgt sein und es würde keine Nachrüstpflicht bestehen!?
Fahrgestellnummer: sollte bei dir im Bodenblech, Fußraum der Beifahrerseite, eingeschlagen sein.