Beiträge von JüNaMi

    Zitat von Barry


    ...
    Habe den Rat der Versicherung befolgt und eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Wenn innerhalb der Frist keine Einigung erzielt wird, kann ich das einklagen und dann wirds für den Kollegen teuer (und für mich stressig). ...

    Ich hoffe ja mal, das Du die Frist schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an Ihn abgeschickt hast, damit du was in der Hand hast!

    Bezüglich der Kilometerleistung würde ich mal den Vorbesitzer anrufen, der ja im Brief drinsteht und mal fragen, mit wieviel KM er den Wagen verkauft hat! Das könnte Licht ins Dunkel bringen, ansonsten Service-Heft checken, sofern vorhanden, oder nach Ölzettel oder dergleichen im Motorraum schauen, da sollten der letzte KM Stand auch draufstehen, sofern per Werkstatt repariert!

    gruss

    jürgen

    @metroholics, wollte mit meinem Posting dir nicht zu nahe treten, bitte nicht falsch verstehen!

    Ansonsten würde ich mich metroholics und highlindner anschliessen, nicht mehr fahren, sondern klärung auf normalem Wege versuchen und auf abholung des wagens bestehen, nicht das auf dem Weg dahin noch mehr defekt geht!

    gruss

    jürgen der das vergass zu schreiben

    Zitat von Metroholics

    Wenn aber doch das Auto zum Beispiel mängelfrei bei Übergabe war , warum soll ein Händler dann zahlen ?

    Ganz einfach, der Händler muss zahlen, da hier die Sachmängelhaftung greift, und Du im ersten halben Jahr nach Verkauf dem Kunden beweisen musst, dass der Defekt nicht schon beim Kauf vorhanden war! (Was in der Regel schwer fallen dürfte.)

    Zitat

    Der Tipp mit dem Vorbesitzer wäre eigentlich fair , hatte der schon Ärger damit gabs da ein Problem.

    Warum wäre?

    Zitat

    War das Auto dann bei Übergabe OK , wurde es repariert , aber hat es dann der Fahrer geschrottet oder wurde es schlecht repariert ?
    Nochmals ohne jemanden zu nahe zu treten , ich oder man kann so ein Getriebe durch entsprechende Fahrweise innerhalb kürzester Zeit zerstören .

    Wie willst Du das OK bei Übergabe feststellen, wenn Du das auto nicht fährst? Das man ein Getriebe binnen kürzester Zeit bei entsprechender Behandlung zerstören kann, ist klar, aber der defekt wie er hier vorliegt sollte eigentlich wohl nicht binnen 5 Wochen auftreten, oder?

    Zitat

    Gruß Metroholics

    Mini Gebrauchtwagenhändler .....hat den aber nicht verkauft

    wovon hier auch keiner ausgegangen ist, denke ich mal so

    gruss

    jürgen

    Ich will jetzt hier keine Diskussion um Verschleissteil und nicht Verschleissteil lostreten, das hilft barry nicht weiter.

    Ein Autoverkäufer (oder jeder andere gewerbetreibende) darf die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschliessen.

    Zitat

    Handelt es sich um einen sog. Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden.

    Obiges Zitat stammt vom ADAC und ist rechtlich auch so niedergelegt.

    Gruss

    jürgen

    Wieso soll ein Getriebe kein Verschleissteil sein? In gewissem Umfang unterliegt auch ein Getriebe dem Verschleiss.

    Aber das ist hier gar nicht der Punkt, viel mehr ist es hier so, dass der Händler sich vor seiner Haftung drücken möchte!

    Bulli73: Der Händler will die Haftung nicht vorenthalten, er hat sie lediglich, ganz legitim auf 1 Jahr begrenzt. Da Barry das Auto aber erst seit 5 Wochen hat, ist der Händler am zug, ganz einfach! 500 Ocken will er ja nur anteilig von Barry "erpressen"!

    Barry, noch mal meine Empfehlung unter Hinweis auf die Gewährleistungspflicht, sprich mit dem Händler, ansonsten Rechtsanwalt!

    Das hier, sagt übrigens der ADAC dazu:

    Zitat

    Steht fest, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, so gelten einige Besonderheiten. Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

    Das ganze Thema findest Du hier:

    ADAC

    Viel Glück!

    Berufsbedingt kenne ich mich mit dem Thema Gewährleistung aus.

    In dem von Dir geschilderten Fall bist Du zum Glück auf der sicheren Seite, auch wenn der Händler die Sachmängelhaftung auf ein Jahr reduziert hat! Ich hab den passenden § im Moment nicht zur Hand, aber in deinem Fall greift die Beweislastumkehr noch nicht, es sei denn es ist was anderes Vereinbart, wovon ich aber nicht ausgehe.

    Demnach müsse der Händler dir im vorliegenden Fall beweisen, das der Mangel nicht vorhanden ist, bzw. von dir aufgrund Fehlbedienung ursächlich herbeigeführt worden ist.

    Hier ist es aber nun so, dass ein Getriebe nunmal tatsächlich ein Verschleissteil in gewissem Umfang ist. Ich würde anraten, mal den Vorbesitzer zu kontaktieren und mal auf die "dumme" Tour anzufragen ob er das Problem kenne! Wenn dem so ist, hat der Händler wohl schlechte Karten.

    Versuche es noch mal, mit dem Händler im guten diese Sache zu bereinigen, ansonsten würde ich Rechtsberatung empfehlen!

    Du darfst aber bitte nicht den Fehler machen, die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers, bzw. gekaufte Leistung eines Garantiegebers mit gewissen Einschränkungen) mit der Gewährleistung, welche eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten ab Kaufdatum beinhaltet, zu verwechseln.

    gruss

    jürgen

    Hei Jore,

    warum macht Ihr inserenten eigentlich immer den gleichen Fehler und vergesst den Preis?

    Nicht das ich interesse hätte, aber ein Preis wäre für die potentiellen Interessenten schon fein zu wissen!

    gruss

    jürgen

    Und ich danke im Namen der Mini Freunde NRW für zahlreiches erscheinen der Mini Fahrer Fraktion, und fürs rechtzeitige Teller leeressen für gutes Wetter gestern. War eine feine Veranstaltung und ich hoffe mal, das wir uns nächstes Jahr an gleicher Stelle ebenfalls so zahlreich wiedersehen werden!

    Gruß

    jürgen (der immer zwischen Minis und MGCC Anhänger rumspringen durfte)

    Thread wieder hochhol! :)

    Ich wollte nur mal kurz bekanntgeben, das die MINIs wieder von den Mini Freunden NRW betreut werden und wir uns freuen würden unter unserem Pavillon so manchen Mini Freund begrüssen zu dürfen.

    Wir betreuen auch zeitgleich noch den Clubstand des MGCC mit, da meine Wenigkeit nebenbei noch nen MG F fährt und der Club aufgrund des Pfingsttreffens und der Technoclassica etwas arg im Stress ist, haben wir uns bereit erklärt die Betreuung mit zu übernehmen.

    Allahopp, auf auf zur British Open 2005 an der Dampfe in Essen, wir freuen uns auf euch!

    gruß

    jürgen

    Zitat von rechtslenker

    falsche Reihenfolge ;)

    ich glaub Ihr solltet erst mal Bilder von euch und euren Brieftaschen posten, Sie schreibt doch - wenn Sie nochmal einen reichen Mann Heiraten sollte ;) ...

    Wir wollen dann aber erst Bikiniphotos sehen, kaufen doch kein Mädel im Sack! *FG* (wo ist der Bikiniphotoschildsmiley?)

    Gruß

    jürgen

    Zitat von Semmel

    son dreck, wer hört denn diese Volksverdummung?

    Antenne1 hören is für mich fast wie BILD-Zeitung lesen und RTL II schauen gleichzeitig...einfach unerträglich!

    Der beste Sender von WElt is sowieso SWR 1 .... ;)

    du hast den Zweitfernseher mit 9Live vergessen!
    :D :D :D

    Oha Kiki,

    erst einmal Beileid zu Deinem Problem mit dem Kleinen.

    Wie C&A schon schreibt, fängt das Problem eigentlich schon bei der BMW Werkstatt an. Die hätten Dich mit dem Schaden und einem reingefriemelten Schlauch schon gar nicht mehr fahren lassen dürfen, da hier schon lange die Kopfdichtung hin war. Die nachfolgenden Schäden, wie z. b. neue Zylinder (?) (du meinst hier wahrscheinlich kolben!), der Verzug des Blocks usw. usf. sind auf jeden Fall zum großen Teil auch auf die Fahrt von Leverkusen nach Neuss zurückzuführen.

    Nun gut, K. hat den Motor geöffnet, die Kolben und die Dichtung getauscht, usw. usf.; Achtung jetzt kommt Mutmassung: Hier hätte auffallen müssen, das der Motor krumm ist, weil er zu heiss geworden ist, wenn Du da alles so erzählt hast, wie Du es uns hier mitteilst! Es kann aber auch sein, das der Motor bei der Reparatur noch i. O. war, aber auf Deiner zweiten Tour zu Deinen Eltern (500 km) nach den von Dir genannten 300 km wieder hitzewallungen bekam, und Du ihm dann mit der Gurkerei in winzigen Etappen den Rest gegeben hast, da hier die Kühlung des Motors nicht mehr hundert prozentig gegeben war!

    Du kannst jetzt eigentlich mit der Werkstatt nur noch ein persönliches gespräch führen, den Sachverhalt darlegen, und versuchen mit einem blauen Auge aus der Sache herauszukommen, denn alles andere wäre völlig sinnlos, da hier 3 verschiedene Personen involviert sind:

    1. Du als Fahrer des Fahrzeugs, welcher den Fehler auf der Rücktour begangen hat, das Fahrzeug trotz kochenden Kühlwassers zu bewegen, nach "Abkühlung".

    2. Der Mechaniker in der BMW-Werkstatt.

    3. Die Firma K. welche evtl. bei der Montage Fehler gemacht hat.

    Die Aktion mit Anwalt und Gutachter würd ich persönlich ganz hintanstellen, denn das verursacht nur Kosten die es nicht unbedingt wert sind.

    a) musst Du nen Anwalt suchen, bist hoffentlich Rechtschutz versichert, wenn nicht, autsch, teuer.

    b) Die Kosten für einen Gutachter musst Du selber tragen, da die RSV i. d. R. aussergerichtliche Gutachterkosten nicht übernimmt.

    Und das alles mit einem Azubinen gehalt? Lass es. Da kannst Du dir auch gleich nen Strick nehmen, es sei denn die Eltern steuern was dazu, oder du gehst noch nebenbei ein wenig arbeiten!

    Du siehst, alle raten Dir bisher mit der Werkstatt zu reden, ich denke das wird das beste sein.

    Gruß

    jürgen

    leider kommen diese gerüchte immer wieder hoch, und ich denke einfach, und so sieht es auch die MG gemeinde in grossen teilen, das es so schnell nicht mit Rover bergab gehen wird. Da wird sich die britische Regierung schon mit reinhängen.

    Aber diese Gerüchte kommen ja immer mal wieder hoch.

    Von daher, nicht den Kopf hängen lassen, wird werden!

    Think Positive!

    gruß

    jürgen

    Und für diejenigen, die Ihre PLZ nicht wissen, hier der Text des Angebotes:


    Bild dazu:

    Sorry für die Länge!

    Hier noch eine Info zum Thema Produkthaftung:

    Soviel zu der Groß angepriesenen Produkthaftpflicht!

    sorry, aber da muss ich wohl einige Träume zerstören.

    Obiges Zitat kommt übrigens von einem Patent-Anwalt aus HH, der sich mit sowas auskennen sollte. Es wurde von mir in einigen Punkten etwas geändert, aber nur in den juristisch nicht relevanten! Diese Stellungnahme liegt mir übrigens seit Oktober 2004 in einem anderen Zusammenhang vor, ist also nicht mal eben aus dem Ärmel geschüttelt worden. (In Anlehnung an den Adapter Thread)

    gruß

    jürgen

    Zitat von KingMini

    Was geschieht, wenn der Trabold-Filter z.B. einen Motorschaden verursacht?

    Ihre Ansprüche richten Sie an uns. Für Folgeschäden aus der Anwendung ihres Filters besteht bei einer großen deutschen Versicherung eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden pauschal je Ereignis bis 2,5 Millionen Euro. Je Person werden bis zu 1,5 Millionen Euro geleistet.
    Der weltweite Versicherungsschutz bezieht sich sowohl auf Ansprüche aus dem gewerblichen als auch aus dem privaten Bereich und beinhaltet auch langjährige Ansprüche aus dem BGB und dem Produkthaftungsgesetz.


    Da steht doch eindeutig, das es hier im großen und ganzen eher eine Produkthaftpflichtversicherung ist und nix von wegen Garantie usw. usf. Hier geht es nur um Gewährleistung, und eines kannst Du glauben, die werden Dir mit sovielen gegengutachten um die Ohren hauen, bis du vor lauter Gutachten schon gar nicht mehr weisst, wie ein Minimotor aussieht, denn von denen wirst Du keinen Pfennig sehen! Ich hab grad das Produkthaftungsgesetz bzw. Auszüge dessen nicht zur Hand, aber da steht nirgendwo das Du nen ganzen Motor oder Teile oder sonstwas ersetzt bekommst. Stell dir das mal nicht zu leicht vor.

    Ich finds im übrigen äusserst Fragwürdig, das sich da so ein "etablierter" Automobilclub mit reinhängt. Aber das müssen die selbst wissen.

    Bin ja mal auf die Antwort der Firma Trabold gespannt.

    gruß

    jürgen der an das Ding nicht glaubt.

    Ich kann zwar noch kein Bild sehen, aber ich gehe davon aus, das Du Vater geworden bist.

    Wenn dem so ist, HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH natürlich unbekannterweise auch an die Mutter und alles gute.

    gruß

    jürgen