Gutmannkat mit allem Gedöhns raus, U Kat muss drin bleiben.
Hatten den Fall vor ein paar Wochen auch. Da mir der U-Kat ein Dorn im Auge war habe ich dann zusammen mit dem TÜV Mann alle Unterlagen gewälzt und er kam zu dem Schluss, dass der zwar damals, also 1991, rein rechtlich verbaut sein musste, die KBA-Zulassungsgrundlage für diesen Mini aber noch von 1984(?) war und daher aus heutiger Sicht mit Verweis auf diesen Umstand der U-Kat nicht verbaut sein muss.