Neue, überarbeitete und erweiterte Fassung der Anreiseverordnung zum MINI-Stammtisch am 11. September 2009
Aus Sicherheitsgründen wird dringend geboten, auf jede Art von Luftfahrzeugen für die Anreise zu verzichten!
Luftfahrzeuge sind alle Geräte, die sich in der Erdatmosphäre bewegen, - d.h. fliegen oder fahren: Flugzeuge, Helikopter / Hubschrauber, Luftschiffe, Drachen, Ballone, Fallschirme, Luftsportgeräte und verwandte Fahrzeuge.
Verstöße werden mit sofortigem, für den Fahrzeugführer (folglich für den / die Erben) kostenpflichtigem Abschuss des Luftfahrzeuges geahndet.
Personen- Sach- und Flurschäden, die durch die abschussbedingte, unkontrollierte Landung entstehen, sind ebenfalls durch den Fahrzeugführer bzw. Erben zu begleichen.
Die Anreise kann mit einem beliebigen Land- oder Wasserfahrzeug zu Fuß erfolgen.
Ausdrücklich erwünscht ist die Anreise mit einem kleinen Landfahrzeug aus britischer, italienischer, portugiesischer, spanischer, belgischer, australischer, südafrikanischer, chilenischer oder uruguaischer Produktion.
Änderungen vorbehalten.
Hochachtungsvoll Hochbauamt KA, Amt für Bürgerservice und Sicherheit KA