Folgende Maschinenelemente gelten als unwirksame Schraubensicherungen, weil sie sich unter bestimmten Umständen zur Aufrechterhaltung der Vorspannung einer Schraubverbindung als wirkungslos erwiesen haben (sämtliche angegebenen Normen sind inzwischen zurückgezogen):
Fächerscheiben nach DIN 6798,
Zahnscheiben nach DIN 6797,
Sicherungsbleche nach DIN 93, DIN 432 und DIN 463,
Sicherungsnäpfe nach DIN 526,
Sicherungsmuttern nach DIN 7967,
Federringe nach DIN 127, DIN 128 und DIN 7980,
Federscheiben nach DIN 137,
Sprengringe nach DIN 9045.
Diese Bauteile können jedoch häufig noch als sogenannte Verliersicherung eingesetzt werden.
Ein Grund dafür ist, dass eine sachgerecht ausgeführte Schraubenverbindung wesentlich höhere Vorspannkräfte aufweist, als die oben genannten Elemente an Federkraft aufbauen können. So liegt ein Federring nach DIN 127 schon bei 5 % der Nennvorspannkraft von Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8 auf Block und wirkt nur noch wie eine Unterlegscheibe.