Zitat von dougie...da kommen mir ja sofort wieder super Ideen. Kauf dir doch im baumarkt so ein Partyzelt für 19,95 und deklarier es als nicht-baugenehmigungs-pflichtigen Car-Port. Das Ding darf lediglich kein Fundament haben oder fest mit einem Fundament verbunden werden. Heringe und Abspannseile fallen da nicht drunter.
Hat der Vater eines Bekannten so gemacht, als der Nachbar seine Einwilligung verweigert hat einen Pool nahe der Grundstücksgrenze bauen zu lassen: Er hat einfach ein Gewächshaus direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt.
Na gut, das Gewächshaus war 30m lang und 5m breit und es passte bequem der Pool rein. Ist aber jetzt 20 Jahre her.Aber das mit dem Party-Zelt-Carport würde ich noch mal überprüfen.
VG
Ralf
Ich habe schon von einem Fall gehört, daß jemand (von einem Neider?) wegen einem illegalen Carport angezeigt wurde - jedoch handelte es sich bei diesem "Carport" um ein Denkmal, genauer gesagt um die die Überdachung eines auf dem Boden fest verschraubten Lanz-Bulldog-Traktors...