doch, es kann nach dem prüfer gehen, das nennt sich allgemein ermessenspielraum. und einen "rechtsanspruch" auf eine eintragung gibt es, m.W. auch nicht nur weil man ein gutachten hat. zb kann es gut sein das die eintragung verweigert wird, obwohl anbau und lautstärke völlig ok sind, aber durch tieferlegung des wagens die bodenfreiheit nicht mehr ausreichend ist.
und erschreckenderweise haben einige prüfer auch genug ahnung um "nach gehör" einschätzen zu können ob eine auspuffanlage zu laut ist, oder nicht. und wie gesagt, da gehts nicht um wenige db, denn ob eine anlage bei zb erlaubten 87db vieleicht 90db bringt wird keinen kümmern. aber da ja sogar der besitzer einräumt das der prüfer recht haben könnte mit der einschätzung, brauch man da eher weniger spekulieren ob der prüfer vieleicht einfach nur nicht will