Es fehlt schlicht irgend eine Art der Besitzurkunde.
Und wenn wir schon dabei sind: Die Zulassungsbescheinigung II ist per Definition KEINE Besitzurkunde! Man akzeptiert dies lediglich weitestgehend. Daher wird immer bei Ummeldung auf einen anderen Halter der originale Kaufvertrag benötigt. Alles andere ist Schlamperei der Behörde.
Der alte Kfz-Brief weist dagegen tatsächlich den Besitzer aus.
Aber was heisst das denn im Genauen ?
Kaufvertrag bei innerhalb der BRD zugelassenen fahrzeugen oder wie ??
langsam wird mir irgendwie mulmig ...hhhmmm...... und ...
.... Minirobse
Jahaaa.....vorher alles zu wissen nennt man das nicht in allen fällen ALLWISSEND ? Aber wer ist das schon von uns ! ich bin´s jedenfalls nicht....und den ( wenn überhaupt ) Fehler einen Wagen aus der all so tollen EU zu kaufen ohne Papiere ,mache ich bestimmt so schnell nimmer. Aber das das in unserem technologisierten zeitalter ein solches problem werden würde ein legal erworbenes Fahrzeug zulassen zu können....damit habe ICH jedenfalls nicht gerechnet !!!