Beiträge von bonjogi

    Es fehlt schlicht irgend eine Art der Besitzurkunde.

    Und wenn wir schon dabei sind: Die Zulassungsbescheinigung II ist per Definition KEINE Besitzurkunde! Man akzeptiert dies lediglich weitestgehend. Daher wird immer bei Ummeldung auf einen anderen Halter der originale Kaufvertrag benötigt. Alles andere ist Schlamperei der Behörde.
    Der alte Kfz-Brief weist dagegen tatsächlich den Besitzer aus.

    Aber was heisst das denn im Genauen ?
    Kaufvertrag bei innerhalb der BRD zugelassenen fahrzeugen oder wie ??
    langsam wird mir irgendwie mulmig ...hhhmmm...... und ...
    .... Minirobse
    Jahaaa.....vorher alles zu wissen nennt man das nicht in allen fällen ALLWISSEND ? Aber wer ist das schon von uns ! ich bin´s jedenfalls nicht....und den ( wenn überhaupt ) Fehler einen Wagen aus der all so tollen EU zu kaufen ohne Papiere ,mache ich bestimmt so schnell nimmer. Aber das das in unserem technologisierten zeitalter ein solches problem werden würde ein legal erworbenes Fahrzeug zulassen zu können....damit habe ICH jedenfalls nicht gerechnet !!!

    Na, das kann ja lustig werden! Sehr erbaulich, solche Dinge hier zu lesen. Irgendwann im nächsten Jahr steht die Zulassung meines English Moke mit bewegter (Kauf)Geschichte an, für den ich auch keine Papiere habe. Mir liegen vor, in chronologischer Reihenfolge:

    - originales US - Kennzeichen
    - Zollbescheinigung Einfuhr aus USA nach GB
    - Zertifikat Britsh Motor Industry Heritage Trust
    - Kaufvertrag zwischen Verkäufer GB und dem direkten Vorbesitzer
    - Kaufvertrag zwischen dem direkten Vorbesitzer und mir
    - Datenblatt TÜV Süd für Deutschland

    Aber eben keine irgendwie gearteten offiziellen Papiere. Müssten auch US-Papiere sein, da er in GB nie zugelassen wurde. Wie auch, ist ja (noch) ein Wrack, löchrig wie ein Schweizer Käse. Und weil er mit Sicherheit in den USA Ewigkeiten als beräderte Badewanne im Freien verbracht hat sind da sicherlich auch alle Papiere damals verschütt gegangen.

    Das kann ja lustig werden, zumal die Zulassungsstelle Mettmann nicht gerade als Hort der Kunden- / Menschenfreundlichkeit verschrieen ist! Da freu' ich mich aber schonmal so richtig drauf..... :(

    na ja...dann haste ja schon wesentlich mehr als ich....:rolleyes:
    Aber...wer nicht kämpft hat eh schon verloren...der Spruch hat sich mir schon in anderer weise "geholft " § .-))) :p:)

    Es geht tatsächlich nur darum nachzuweisen, daß man die Karre rechtmäßig erworben hat. Vor allem, weil er anscheinend keine Carte Gris, sprich Fahrzeugpapiere hat. Was etwas doof ist.

    Sonst könnte ja jeder im Ausland eine Karre kostenneutral mitnehmen und hier zulassen wollen.

    Übrigens stellen sich die Franzosen bei importierten Fahrzeugen noch schlimmer an. Da darfst du beim Fahrzeughersteller eine Konformitätserklärung besorgen. Selbst für einen 0815-Golf. Und bei einem Youngtimer: Halleluja!

    Und Thema Europäische Fahrzeugpapiereblafasel: Da haben sich nur die Deutschen dran gehalten. Anderswo fngt man grad mal gemütlich an über eine eventuelle Umstellung nachzudenken. Was in F. schon an der Steuer-PS-einstufung scheitert. Ein Mini ist zB. so etwa ein 4-5CV (weswegen eine Ente 2CV heisst). Da interessieren Hubraum und Antriebsart auf der Carte Gris mal gar nicht.


    ja das mit dem 2 CV stimmt wohl...und das mit dem NACHWEIS auch...bin ja gespannt was DAS noch wird...da will man ehrlich sein und gute nacht :confused:

    Wie gesagt es ist einfacher wenn du den Brief selber verloren hast, es kauft ja auch niemand ein Auto ohne Brief. Das könnte ja gestohlen sein ;)

    Was sagt denn das Amt was Du jetzt machen sollst?

    hab ich ja schon geschrieben....Papiere in jeglicher form beibringen sprich :
    eidesstattliche Erklärung vom verkäufer....und sein kaufvertrag . das er ihn auch rechtmässig erworben hat ( "da kann auch gern der EK preis durchgetrichen sein " = zitat vom Amtsleiter) ...tztzt...
    bin jetzt gepannt.... und ich glaub auch das der mein hilfloses gesicht gesehen hat .... oder hoffe es zumindest !!!
    NA JA wird scho :)

    Innerhalb deines Landkreises kannst du zu jeder beliebigen Zulassungsstelle. Und München hat garantiert mehr als eine. ;)

    hmmm..wenn MANN in der Stadt hier wohnt gibts leider nur eine ..und für den LANDKREIS auch !

    Aber ich verstehe ehrlich nicht was hier einige schrieben z.B. " dann wird sie halt in berlin zugelassen " usw..das kann ich doch garnicht...sondern nur jemanden den ich dort kenn. hmmm....

    Es gab ja schon ne menge klasse Tipps hier. :scream:

    Wie alt ist der Kaufvertrag? Warum hat das Auto keinen Brief aus Frankreich?

    Wenn Du bei dem Strassenverkehrsamt gesagt hast das es vielleicht einen Brief gibt, wollen die diesen natürlich sehen.

    Einfacher geht es wenn du das Auto vor Jahren mit Brief gekauft hast und bei der sehr langen und aufwendigen Restauration den Brief verloren hast.

    Hat bei mir ca 15 Minuten gedauert. Kostet auch extra da die Daten Händisch erfasst werden müssen.

    also...ich will bei der Wahrheit bleiben und nix türken...der brief ist wohl verloren gegangen....Händler hat keinen.
    und nein...ich habe erwähnt das es keinen BRIEF ( CARTE GRIS ) gibt !
    Aber wie kann ich den bei ner andren zulassungstelle zulassen ? Kann den doch nur zulassen an meinem heimatort !!??? oder bin ich da falsch informiert ??


    ja das mit dem falschen Kaff hab ich vieleicht auch schon gerafft...aber es dreht sich nur um eine Einfuhr aus dem Ausland..keine papiere = keine zulassung, in D zugelassenr fahrzeuge ohne papiere = kein problem !

    Tja:scream::mad::confused:

    ALSO :

    AUSSAGE ZULASSUNGSSTELLE: nach den EU richtlinien müssen die die ausländischen papiere an das urprungsland zurückschicken.
    Da ich ja aber keine papiere aus Frankreich habe kann da auch nicht zurückgeschickt werden....folglich auch keine zulassung hier erfolgen..weil...es KÖNNTE ja mit dem 850er ein vielleicht "Straftat" in France verübt worden sein...oder der damlige letzte halter hat den Wagen bei der Prefecture oder beim Maitre nicht abgemeldet als er ihn verkauft hat.
    Im Prinzip dreht es sich nur um den nachweis eines legal erworbenen Fahrzeugs....alles andren Angaben z.B. den TÜV Bericht bestätigen dies dahingenehnd nicht ( Aussage des mitarbeiters ) !

    Ich war übrigens beim Zulassungsstellenleiter...also höchster CHEF hier in münchen..und der nette Mann (soviel fairness sollte sein) sagte mir das er möglichst viel Info vom Fahrzeug benötige..also vom Verkäufer eine eidestattliche Erklärung und seinen kaufvertrag von dem er das fahrzeug erstanden hat.
    Jetzt warte ich halt bis ich wiEder was in den händen halte...und dann gehts nochmal in den 4 Stock !!!:confused::rolleyes::(:cool::(:thumpsup:

    hallo,
    nachdem ich jetzt meinen 850er komplett durch den TÜV habe mit VOLLGUTACHTEN usw....stellt sich jetzt die Straßenverkehrsbehörde quer, da ich nur einen Kaufvertrag vorzuweisen habe.
    Fahrzeug aus Frankreich und ich habe leider keine CARTE GRIS oder sonst was.

    Jetzt warte ich nochmal auf den Händler das der sich meldet mit einer eidestattlichen Erklärung und einem Nachweis des von ihm erworbenen Fahrzeugs....menno..ist das vielleicht ein mist...sowas mach ich aber auch nimmer.:rolleyes:

    ODER....was gibts da noch für Möglichkeiten ??:confused:

    ich kam mir ganz schpn "angesch..." vor am montag !:confused:

    Hmmm

    Grüsse
    jogi

    wie die lesen die Farbe ein...so wie ne EAN Code :rolleyes::confused: ? ( ich frag jetzt mal doof) ....so läuft das heute ?? Wahnsinn :confused::)

    danke Diddi .-))

    und wenn ich dich schon mal dran habe.....sag mal gibts das ne Alternative zum blinkersummer, den möchte ich mir einbauen weil das blnikrelais ein vollelektronisches inst und ich dauernd vergesse den Blinker wieder zurückzustellen ( man hört halt kein typisches Blinkerklackern)....
    Also gibts da sowas das man "nachrüsten" kann ??

    ....und sonst gebe ich mich ab morgen auf Fehlersuche wegen dem KNARZEN / Quietschen aus dem Vorderwagen .-))

    Grüsse in die heimat
    jogi