Hallo zusammen
War lange nicht mehr hier
Das habe ich in einem Mercedes Forum gefunden
„Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung
der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“
zugestimmt.
Somit wird die Änderung der Kennzeichnungsverordnung nach der Veröffentlichung in den zuständigen Organen – noch in diesem Jahr – in Kraft treten. Im Wesentlichen enthält diese Änderung der Verordnung zwei Punkte, die für uns Oldtimerbesitzer, bzw. Besitzer älterer Autos von Wichtigkeit sind:
1. Fahrzeuge mit älterem G-Kat
Grüne Plaketten (Schadstoffklasse 4) erhalten alle älteren G-Kat Fahrzeuge nach Anlage XXIII der StVZO, die vor Euro 1 zugelassen worden sind und in den Fahrzeugpapieren mit der (Emissions-) Schlüsselnummer „01, 02, 03“ gekennzeichnet sind sowie Fahrzeuge, die nach den Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO vom 13.8.1996 mit einem G-Kat nachgerüstet sind, der berechtigt die Schlüsselnummer 77 zu erhalten
Im Klartext:
Selbst wenn die o.g. Schlüsselnummern nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, reicht der Nachweis durch Belege (Kat-Hersteller) zur Einstufung in die Schadstoffklasse 4 und damit zum Erhalt der grünen Plakette, wenn der Kat die Anforderungen zur Schlüsselnummer 77 erfüllt. Eine Änderung der Kfz. Papiere ist deshalb nicht erforderlich.
2. Ausnahmen für Oldtimer:
In die Liste Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht (Anhang 3 der Kennzeichnungs-Verordnung) werden zusätzlich als Pos. 10 die Oldtimer mit dem folgendem Wortlaut neu aufgenommen:
„10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.“
Im Klartext:
Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder roter 07er Nummer fallen nicht unter die Bestimmungen der Kennzeichnungsverordnung, benötigen keine Plaketten und dürfen sich frei in den zukünftigen Umweltzonen bewegen.
Damit dürfen wir ein Kapitel schließen, welches viele von uns nun seit fast zwei Jahren beschäftigt hat.
Auch für die Oldtimerbesitzer/-fahrer aus den anderen EU Ländern kann hiermit Entwarnung gegeben werden, denn auch diese sind von den Fahrverboten in den Umweltzonen befreit, wenn ihr Fahrzeug den Anforderungen zu unserem H-Kennzeichen entspricht. Das heißt für „Ausländer Oldtimer“, auch die „Schweizer“, im Klartext: alles was 30 Jahre und älter ist, ist ein Oldtimer und muss so behandelt werden, wie deutsche Fahrzeuge mit H-Kennzeichen.
Glücklicherweise habe ich weder einen Kamin, noch eine Holzheizung. Diese armen Kerle sind jetzt ´dran ....
Bis demnächst
LittleTom