Gurte vorne:
Ab 1.4.1974 hatten alle Neuwagen vorne Gurte, die Anschnallpflicht vorne besteht seit 1976, seit 07.1984 Bußgeld.
Gurte hinten:
Anschnallpflicht hinten seit 7.1984
Der Gesetzgeber hat Fahrzeuge, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, von der Nachrüstpflicht befreit. Für Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und dem 01.04.1974 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist das Vorhandensein von entsprechenden Verankerungen im KFZ für die Nachrüstpflicht entscheidend. Sind die Gurte nachgerüstet worden besteht automatisch Anschnallpflicht. Mussten keine Gurte nachgerüstet werden besteht automatisch ein Mitverschulden an den selbst erlittenen Verletzungen (ca. 20-40%)
Nebelschlussleuchte:
Pflicht bei EZ seit 1.1.1991
Rückfahrscheinwerfer:
Pflicht bei EZ seit 1.1.1987
Guter link zum Thema Beleuchtung: Beleuchtung
Grüße,
Klaus