Es ist schon sehr kurios was hier im Forum für Meinungen und Infos zu Anhängerkupplungen zum Anbau an den Classic - Minis zu lesen ist!
Hier einige Infos zur Aufklärung.
Vor einigen Jahrzehnten wurden von diversen Herstellern Anhängerkupplungen für diverse verschiedene Baureihen der produzierten Minis angeboten.
Das war z.B. Bosal, BRINK, Westfalia, Beeken, Tobo und sonstige, die versucht haben eine Anhängevorrichtung herzustellen.
Bei all diesen Konstruktionen wurde entweder die Karosserie als Montageplatz oder der Hilfsrahmen zur Befestigung der AHK dazu verwendet. Es gab sogar eine Kombination der Montage an Karosserie und Hilfsrahmen wie es von BRINK vorgesehen wurde.
Dass einige dieser Anbringungsarten unzulässig waren, hatte niemand gestört. So wurde z.B. bei den BRINK - AHK`s durch die Montage an der Karosserie und dem Hilfsrahmen die Funktion der flexiblen Gummilagerung außer Kraft gesetzt.
Bei all diesen diversen Befestigungsarten gab es aber keinerlei bekannten Probleme, wenn die im Fahrzeug - Typblatt Betriebserlaubnis (ABE) 8224/2, die eingehaltenen Zuglasten von 305 kg ungebremst und 410 kg gebremst eingehalten wurden.
Das Thema TÜV - Eintragung ist sehr different, denn vor einigen Jahren hatte der Prüfingenieur zu entscheiden ob eine Eintragung möglich ist. Hinzu kommt, dass bei all diesen Anhängerkupplungen weder eine statische noch dynamische Lastprüfung durchgeführt wurde.
Deshalb hatte ich im Jahr 2014, nachdem es keinerlei Hersteller mehr für Mini - Anhängerkupplungen gab, die Konstruktion und Produktion nach den aktuellen Vorschriften zur Herstellung von Anhängerkupplungen mit starrer Kugelstange nach den Prüfanforderungen 94/20/EG bzw. ECE 55- 01 aufgenommen.
Diese Neukonstruktionen mit 8 verschiedenen Baufomen sind nach den aktuell gültigen Festigkeitsbedingungen geprüft und werden mit durchgeführter TP - Prüfung und erteiltem Gutachten angeboten.
(Die TP ist eine Teile Prüfung die an jeder Anhängerkupplung nach Fertigstellung durchgeführt wird, ob die Herstellung dem geprüften Original entspricht. Diese TP - Abnahme ist auch die Vorlage für den stationären Prüfingenieur, der den Anbau der AHK nur noch nach der Einbauanweisung überprüft und nach korrektem Anbau an das Fahrzeug, nach der Prüfvorlage nach § 19/3 im Prüfvormular vermerkt.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Infos etwas mehr Klarheit zu diesem Thema beitragen konnte.
Viele Grüße
MCC.K Lothar Heilmann