Jep, daß habe ich mir auch so gedacht
Beiträge von Bulli73
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Besteht dort überhaupt die Möglichkeit einer Eintragung?
Ich habe mal einen Händler gefragt, dem war nichts dahingehend bekannt. -
Aufgrund der bereits angesprochenden Umstände werden die sich aber doch niemals gleichmäßig setzen ?!?!
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Ich habe fast das gleiche Problem. Ich habe den Fehler aber auf die Massebänder geschoben. Die sehen bei mir auch hervorragend aus verrichten ihren Dienst aber eher wiederwillig. Wenn das Problem wieder auftauchten sollte "überbrücke" die Masse einfach mal mit einem Starthilfekabel (Motor <-> Karo), hat bei mir geholfen!
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WOW die sehen selten genial aus!
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*brüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüül* wie geil ist das denn *lachweg*
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Der TüV schrieb mir dazu folgendes!
Zitat
Sehr geehrter Herr Liesenberg,vielen Dank für die Anfrage an die TÜV Rheinland Group.
Ich muss Ihnen leider mitteilen das das von Ihnen beschriebene Set im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf.
Verschiedene Anbieter "blenden" den Kunden mit dem vorhandenen Prüfzeichen genauso wie mit dem Set den Gegenverkehr!Der Sachverhalt ist folgender : Der Anbieter besorgt sich die Kombination Vorschaltgerät/Zündgerät. Dieser Teil kann durchaus ein Prüfzeichen besitzen,
das sich auf die elektromagnetisache Verträglichkeit ( EMV) bezieht. Damit ist dieses Bautei an sich zulässig. Die Kombination eines H4-Scheinwerfers und einer Gasentladungslampe mit H4-Sockel ist nie zulassungsfähig.Grundsätzlich haben die Gasentladungslampen immer ihren spezifischen Sockel da sie nicht in Scheinwerfer für Lampen mit Glühwendel eingesetzt werden dürfen.
Austauschsets sind auf dem Markt und die zulässigen erkennt man daran das auf dem Scheinwerfer ein gültiges Prüfzeichen (E-nummer) in Verbindung mit der Kennzeichnung: DC (Gasentladungsabblendlicht) oder DR (Gasentladungsfernlicht) oder auch DCR ( beides). Das D gibt die Kennzeichnung für die Gasentladungslampe ab.
Diese Scheinwerfer haben immer die Fassungen für den Normsockel der Gasentladungslampe und niemals Aufnahmemöglichkeiten für Wendellampen.Also ausschlaggebend ist, dass der Scheinwerfer nach ECE-R 98 geprüft und zugelassen ist. Dies sollte Ihr Verkäufer bestätigen. Der von Ihnen beschriebene Scheinwerfer kann es nicht sein.
Ich freue mich dass Sie die Möglichkeit sich zu Informieren genutzt haben und wir ihnen Ärger und finanzielle Belastung ersparen konnten.
Fachkundige Auskunft erhalten Sie immer über unser Internetportal und auch an den Prüfstellen der Periodischen Überwachung.mit freundlichen Gruessen /with best regards
Ingbert Zimmermann
Laborleiter / Head of laboratoryingbert.zimmermann@de.tuv.com
T ++49-(0)30 64197230
F ++49-(0)30 64197233TUEV Fahrzeug-Lichttechnik GmbH
TUEV Rheinland Group
Rhinstrasse 46
D - 12681 Berlin
http://www.tuv.comGeschaeftsfuehrung / managing director
Reinhold Quaden
AG Berlin HRB 55846 -
Fernlicht habe ich ja als Zusatzscheinwerfer.
Die Frage ist nur in welchem Auto runde Scheinwerfer in der passenden Größe verbaut wurden .... jemand eine Idee -
Zitat von Metroholics
Nun kommt es aber noch schlimmer
.....falls der Kollege richtig "Ahnung" von Minis hat versaut der bei der Reperatur mehr als Du dir vorstellen kannst .
Würde Dir raten den Kaufpreis runterzuhandeln und das Auto woanders hin zubringen , kannste auch direkt andere EÜ einbauen lassen .Sehr guter Tip, den würde ich beherzigen !!!
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Zitat
=Barry Habe ihn dann darauf angesprochen.....Als Antwort bekam ich zu hören: "Das ist normal bei Minis, musst halt vorm einkuppeln des zweiten Gangs die Drehzahl erst etwas abfallen lassen.
Na dann ist doch alles klar
Bringe deinen kleinen in die Werkstatt, bestelle dem Verkäufer einen schönen Gruß von deinem Anwalt und lächle -
@ Jünami
Sag ich doch!Von deinem Standpunkt aus gesehen wäre selbst der Motor ein Verschleißteil und das ist Unsinn!
Ein Getrieb ist definitiv kein Verschleißteil in diesem Sinne!!Begrnezen darf der Händler die Sachmängelhaftung nicht weil es geltendes Recht ist, daß darf man bekanntlich nicht biegen wie es gerade passt
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Wenn Du das Fahrzeug bei einem Gewerbetreibenden erworben hast, kann dieser Dir gar nicht die Sachmängerlhaftung vor enthalten!
Als Gewerbetreibender muss er diese gewähren punkt!
Ein Getriebe ist kein Verschleißteil!!Wie kommt der überhaupt auf 500€ für den Syncronring, ist das nicht zu billig eigentlich??!!
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demnach brauch ich "nur" einen Scheinwerfer der werkseitig mal mit Xenon ausgerüstet war und zufällig noch in einen Mini passt
Die Reinigungsanlage sehe ich nicht so problematisch an. -
Tag,
tausche meine RC40 Doppelrohr mittig in Edelstahl, top Zustand gegen RC40 in Edelstahl seitlicher Ausgang. Evtl mit MSD wenn der nicht der gleiche sein sollte!
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GlÜckwunsch!!!!
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Wieso Wand, welche Wand?
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Mach ich, danke!
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so etwas in der Richtung hatte ich erwartet. Schließlich fehlt die von dir angesprochende Reinigungsanlage. Desweiteren wurde der kleine ab Werk ja nie mit Xenon ausgeliefert.
Ich habe den Verkaufer noch einmal um Stellungnahme gebeten, mal sehen wie der das interpretiert :o)
Danke fürs Erste!!
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Tag zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des E Prüfzeichens.
So wie ich das verstehe, beziehen sich die Zahlen hinter dem E auf das Land wo diese Geprüft wurden. Bekomme ich z.B. ein Xenon Nachrüstset, basierend auf einer H4 Fassung, eingetragen wenn dieses ein E13 Prüfzeichen (steht für Luxemburg) besitzt??Danke
Timo