Mittlerweile hab ich so meine Standardseite für Rechtsfragen in Sachen Mini: http://www.stvzo.de
Und da steht in §60, Abs.2
ZitatBei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
... 20cm Abstand vorne??? HUAHUAHUA :D:D
CU, Thommy
PS: Kennzeichenposition ist aber nu mal so vom Hersteller vorgesehen - BASTA!