innouwe
Ist jetzt zwar /off topic, trotzdem will ich Folgendes nicht so stehen lassen:
Zitat
Immer wieder dieser Schwachsinn "Rechtsanwalt hilft nix"!!
Das ist kein Schwachsinn! Wie der Name schon sagt; R e c h t s anwalt.
Hat also mit R e c h t zu tun. Damit kann/soll ein Rechtsanwalt einem zu seinem R e c h t verhelfen. Das kann er aber nur, wenn man auch R e c h t hat! Es scheint unsere Mentalität zu sein, erst mit Anwalt etc. zu drohen, anstatt vorher zu versuchen die Situation zu entschärfen.
Im vorliegenden Fall wird, wenns hart auf hart geht, der Anwalt einen Sachverständigen hinzuziehen, der Gegenanwalt wird einen ebenso Sachverständigen finden, der das Gegenteil zu beweisen versucht. Am Schluss geht man nach laaaaangem Schriftverkehr und Androhung von irgendwelchen Massnahmen und Klagen vor Gericht und dieses wird vermutlich wegen der "Geringfügigkeit" (500€ sind für ein Gericht "geringfügig") einen Vergleich anstreben, da ja 2 widersprüchliche Gutachten vorliegen.
Zu erwartende Kosten für beide Parteien, ein Vielfaches des Streitwerts.
Selbst wenn man Rechtsschutz hat, muss die Versicherung bei sog. "aussichtslosen" Verfahren nicht immer zahlen. Bis das Verfahren über die Bühne gegangen und ein Urteil rechtskräftig wäre, kann es gut sein, dass das "corpus delicti" längst nicht mehr existiert.
Damit ich richtig verstanden werde; Wenn ich von jmd über den Tisch gezogen werde und ich kann das beweisen, also z.B. wenn mir ein Auto als "unfallfrei" verkauft wird und danach einwandfrei bewiesen werden kann, dass es doch ein Unfallwagen ist, dann würde auch ich mit Rechtsanwalt etc. gegen den Verkäufer vorgehen. In dieser eindeutigen Situation würde auch jedes Gericht der Welt auf "schuldig im Sinne der Anklage" erkennen.
Im obigen Fall ist jedoch schon aus der Ferne zu "riechen" dass man vor Gericht dem armen Kiki wohl ein Mitverschulden anlasten würde.
Wenn man aber sachlich und in anständigem Ton bei der Werkstätte vorstellig wird, (heisse sie nun Kestel oder sonstwie) und durchblicken lässt, dass man zwar bereit ist, einen Kompromiss einzugehen, aber dass man auch ein Entgegenkommen der Werkstätte erwartet, dann wird man oft sein Ziel erreichen und vielleicht sogar den Grundstein für eine lange und fruchtbare Kundenbeziehung legen. (Wie eine Firma mit Reklamationen umgeht ist eine Visitenkarte, die auf das allg. Geschäftsgebaren schliessen lässt.)
Droht man aber schon zu Beginn mit Rechtsanwalt und Gericht dann wird die Gegenpartei auf "stur" schalten und sich wenig kooperativ zeigen. Merke: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es wieder hinaus!
Deshalb: Erst versuchen, eine für beide Parteien tragbare (bezahlbare) Lösung zu finden. Sollte der Dialog nicht zum gewünschten Erfolg führen, kann man dann immer noch Anwälte und Gerichte beschäftigen.
Ich versuche gar nicht erst, zu erklären, warum ich zu dieser Erkenntnis komme, da dies den Beitrag unnötig verlängern würde. Nur so viel, eigene Erfahrungen haben dazu sehr viel beigetragen.
War nicht persönlich gemeint, aber musste mal gesagt sein.
Gruss
nerd