Beiträge von mini1380cc

    Zitat von brooklands

    Meiner Meinung nach müsste ich zumindest um den Vorwurf des Vorsatzes herumkommen, weil ich doch absichtlich NICHT die rote Ampel überfahren habe, sondern eine andere benutzt habe. Die Nutzung der normalen Autoampel müsste für mich doch nicht bindend gewesen sein, wenn die Straße nicht eindeutig als Fahrradweg durch entsprechende Kennzeichnung ausgewiesen ist, oder? )

    Das Problem für Dich ist, daß Du die rote Ampel unter Nutzung des "geschützten Bereiches" der Lichtzeichenanlage umfahren hast. Zum geschützten Bereich einer Ampel gehört auch der Fußgängerüberweg den Du mit dem Rad genommen hast. Wärest Du vor der Ampel z.B. in eine Seitenstrasse abgebogen um die Ampel zu umgehen, könnte Dir keine was.


    Siehe:

    Zitat: "Wechsellichtzeichen gelten nur an der Straßenstelle (Kreuzung, Einmündung), an der die LZA angebracht ist, nicht also auch außerhalb des geschützten Bereichs oder an einer erst 20 oder 30 m entfernten oder erst später folgenden weiteren Einmündung. Allerdings reicht der Wirkungsbereich einer LZA weiter als die eigentliche Kreuzungsfläche, da er außer den Schnittflächen der Fahrbahnen noch weitere Straßenteile, wie die in ihm liegenden Fußgängerüberwege und parallel zur Fahrbahn verlaufenden Rad- und Fußwege sowie die Rand- und Parkstreifen, mit umfaßt; wer also den Ampelbereich bei "Rot" bewußt auf dem Gehweg umfährt, um dahinter bei anhaltendem "Rot" im geschützten Wirkungsbereich der LZA weiterzufahren, verstößt gegen §§ 2 I und 37 in Tateinheit (sogar bei anschließendem Rechtsabbiegen und Weiterfahrt in der Querstraße), nicht aber beim Umfahren des Rotlichts auf einem außerhalb des geschützten Ampelbereichs gelegenen (Park-)Platz oder beim vorherigen Abbiegen ohne Berührung des durch die LZA geschützten Bereichs und anschließendes Weiterfahren hinter dem geschützten Bereich."

    Quelle: Mühlhaus/Janiszewski - StVO - Erläuterungen zu § 37

    @ lüdder

    Das mit dem Foto wäre super! Schönen Dank schonmal im voraus.

    Hast Du die Weller-Felgen per Gutachten eingetragen? Wenn ja, müßten es die ET13 sein. Die gab es Ende der Achtziger oder Anfang der Neunziger mal beim A.Hohls. Ich habe die Felgen/Reifen bis vor ca. 10 Jahren unter W&P gefahren und auch nie beim TÜV Probleme bekommen. Im Zuge der Komplett-Restaurierung des Wagens möchte ich nun aber auf die Gruppe 2 umbauen. Unter die W&P haben die satt und ohne Hamsterbacken gepaßt. Da die Gruppe 2 allerdings 0,5" schmaler sind, könnte das schon Grenzwertig werden.

    Gruß,

    Stefan

    Zitat von Mini.Neuling


    Naja und ich such immer noch meine KBA nummer auf den Speichen steht sie nicht. Gibt es von Victor noch lenkräder die keine ABE haben bzw. keine KBA nummer?
    vorne steht Victor drauf.

    Sebastian

    Klar!
    Victor hat eine Vielzahl von unterschiedlichsten Lenkrädern für viele Fahrzeuge gebaut.
    Es gibt z.B. welche mit geknickten Speichen bzw. auch mit anderen Durchmessern.
    Dank meiner Sammelwut und teilweise günstiger Schnäppchen bei ebay kann ich bald ein Victor-Museum aufmachen. :)
    Soweit ich weiß, gibt es für den Mini aber nur eins mit ABE (KBA 70010).

    Gruß,

    Stefan

    Leider muß ich hier sachlich widersprechen. Ich bin zwar kein Chemiker, aber ich kann mich noch genau an mein Refarat zu Schulzeiten erinnern.

    Natrium und Chlor gehen eine Verbindung ein.
    D.h. die Elemente Natrium und Chlor verlieren Ihre reaktiven Eigenschaften. Natriumchlorid (Kochsalz) ist nach der Reaktion ein Stoff mit grundsätzlich anderen Eigenschaften.
    Ich sterbe ja auch nicht an einer Chlorvergiftung wenn ich morgens mein Frühstücksei salze. :)

    Also ne. Was Ihr alle für Leute kennt und griffbereit zur Seite stehen habt, macht mich richtig neidisch!
    Der eine hat einen "Echten" Ing. parat und der Andere fragt mal schnell einen Anwalt.
    I'am deeply impressed!!!

    Zu Sache:

    Zitat von innocooper72

    Ich muss mich auch nochmal melden! Hab grad auch nochmal mit nem Anwalt gesprochen! Laut seiner Aussage ist es egal ob die Teile für die Strasse oder für den Rennsport verkauft werden, geschieht aufrund der Radmuttern ein Unglück (Sach-oder Personenschaden) geht die Haftung zu deinen Lasten, da du dich hier im Forum ja als der Hersteller geoutet hast. Du bietest die Teile hier ohne ein Zug-, Druck- oder Biegefestigkeitsgutachten an, was Aufrund unserer Rechtsprechung garnicht erst erlaubt ist bei solchen Teilen.

    "howlowcanyougo" ist NICHT der Hersteller. So wie ich das verstanden habe, hat er die Teile machen LASSEN. Und Dein Anwalt ist nicht wirklich der Meinung, daß nur Teile mit Gutachten verkauft werden dürfen, oder?
    Was ist dann mit den ganzen Teilen, die bei diversen Händlern hier im Forum ohne Gutachten verkauft werden? Sind die sich alle nicht bewußt, daß sie haftbar gemacht werden können?
    Oder wenn ich z.B. mein altes OBA-Holzlenkrad (ohne ABE/Gutachten) privat verkaufen möchte, könnte mich der Käufer haftbar machen, wenn er sich bei einem Unfall die Holzsplitter in den Bauch rammt?
    NEVER EVER!!!!


    Zitat von innocooper72

    Es gibt in unserem Land auch eine Privathaftung wegen grober Fahrlässigkeit, die in diesem Fall greifen würde. Ihr könnte hier schreiben was ihr wollt, aber ich würde von den Teilen ein Unbedenklichkeitsgutachten machen lassen, und gut is!!! ( Ich glaub aber nicht dran das es das geben wird)

    Wie jetzt? Ich handel grob fahrlässig, wenn ich ein nicht zugelassenes Teil verkaufe, aber derjenige, der es einbaut muß nicht haften, obwohl er weiß, daß es keine Freigabe hat und somit gefährlich sein könnte?
    NEVER EVER!!!!
    Aber selbst wenn dem so sein sollte, dann tritt doch meine Privathaftpflicht für den Schaden ein, da sie ja meine Haftung übernimmt!

    Kleiner Tipp: Gaaaaanz schnell den Anwalt wechseln!!! :)

    Zitat von C&A

    J
    Denn hier fehlt die Mittenzentrierung und somit die Möglichkeit, dass sich die Exzenterscheibe der Radmutterzuverlässig so ausrichten kann, dass das Rad ohne Höhenschlag läuft.

    Na klar! Stimmt! Das habe ich garnicht bedacht.

    Was sagt "howlowcanyougo" dazu? Wie ist das Problem der Zentrierung gelöst?

    Zitat von Highlindner

    Weil solche "erlaubten Schrauben" Zug- und Dehnprüfungen unterlegt werden. Seitens vom TÜV oder schon vom Hersteller. Diese Schrauben sind dafür entsprechend schon vorher auf ihren späteren Einsatzzweck berechnet worden. Bei uns hier gibt es für solche Berechnungen eine ganze Abteilung mit High-Tech Computersystemen, auf denen die Belastungsfälle simuliert werden. Aber das hat der gewiefte Hobby-Inschi ja auch alles zu Hause.
    Ne ja sicher sicher

    Welches Material kam denn zur Anwendung???

    Jetzt wird es schon klarer. Also zweifelt der "Echte" Ingenieur garnicht an, daß eine Versatzmutter technisch möglich ist, sondern macht sich nur Gedanken um die Festigkeit des verwendeten Materials?
    Dem kann ich natürlich nur zustimmen!
    Allerdings gehe ich als "Hobby-Ing." mal davon aus, daß das Material der Originalmuttern vollkommen genügen würde, da die auftretenden Kräfte an Mutter und Bolzen die gleichen bleiben.


    Zitat von Highlindner

    Da wäre ich mal ganz vorsichtig....ich muß mal suchen, aber da gab es schon eonen Fall in der Presse, da hat der Anbieter eines Teils ziehmlich alt ausgesehen.....

    ..habe das mal einem "Echten" Anwalt gezeigt....der hat immer noch Bauchschmerzen vor Lachen...

    Nix für ungut!

    Zitat von Highlindner

    Ich möchte natürlich hier nicht mein Engineering preisgeben. ;)
    ..habe das mal einem "Echten" Ingenieur gezeigt....der hat immer noch Bauchschmerzen vor Lachen...

    Dann kann der "Echte" Ingenieur sein Lachen aber sicherlich auch sachlich begründen?
    Versatzschrauben gibt es doch auch. Sogar TÜV-Zulässig. Wieso soll das dann mit Radmuttern nicht gehen? Das Prinzip ist doch das gleiche.
    Bin mal auf die Begründung des "Echten" Ingenieurs gespannt!


    Zitat von Highlindner


    Nix für ungut, aber es gibt in Deutschland zum Glück sowas wie Produkthaftung und in deinem eigenen Interesse würde ich vom Vertrieb deiner High-Tech-Engineering Teile Abstand nehmen.

    Wenn man die Teile von Privat an Privat verkauft gilt das Produkthaftungsgesetz NICHT!

    Zitat von Zucker


    Wenn ich die Möglichkeit habe den Wagen im EU, ich wiederhole EU Land kostengünstiger reparieren, restaurieren... zu lassen, warum soll ich dann dem deutschen Fiskus Geld schenken.

    Zum Thema EU und Polen:
    Wenn ein Land wie Polen EU-Fördergelder dazu verwendet, in den USA Kampfjets im Wert von 3,5 Milliarden Dollar zu kaufen, dann hat dieses Land für mich keinerlei Anspruch auf einen einzigen Cent von mir!!!
    Ich würde eine Teufel tun, mir in diesem Fall nur den kleinsten Gedanken darüber zu machen, ob ich einen EU-"Partner" wie Polen das Geld gebe, oder ob ich es in D ausgebe.
    Es kann doch nicht sein, daß Polen die Vorzüge der EU beansprucht, um dann das Geld in die USA, anstatt zurück in die EU zu tragen!
    Wenn sich Polen in die Reihen der "willing Nations" einreiht, dann soll es auch dort mal anklopfen, um Fördermittel (oder mein Geld) zu bekommen!!!

    Zitat von Zucker


    Jedesmal wenn wir zu Ihren Eltern und Freunden fahren, fragt uns jeder warum wir Deutschen eigendlich su dumm sind und alles mit uns machen lassen. :confused:
    In Rußland hätte es bestimmt schon wieder eine Revolution gegeben.


    Es ist doch wohl hoffentlich nicht die von 1917 gemeint?
    Die hat Russland aber wirklich weit, weit, weit nach vorne gebracht! ;)
    Und als kleiner Tipp für die nächste Frage der Eltern und Freunde:

    Frag doch mal, warum in Russland keine rebelliert, wenn mal wieder
    der Lohn 6 Monate ausbleibt oder nur in Naturalien ausgezahlt wird.

    NeNe. So wird das nichts!
    Das wirtschafliche Debakel in D ist zum großen Teil auf die mangelnde
    Inlandsnachfrage zurückzuführen.
    Ohne Inlandsnachfrage keine wachsende Wirtschaft!!!

    Und wenn man dann das Geld ins Ausland schleppt und gleichzeitig über
    die Lage in D schimpft, dann paßt das nicht zusammen!

    Zitat von innouwe

    Nach reichlich brainstorming sind wir zu dem Schluß gekommen, das wenn wir was basteln, die Messung in der Ölwanne erfolgen soll.
    Ich habe die nächst-größere Ablaßschraube (M18)...In diese soll ein Loch gebohrt werden, durch das ein Temperaturgeber geführt werden soll...wie der aussehen tut, werde ich nach einem Gespräch mit VDO wissen...auf jeden Fall wird erst eine 2te M18 Schraube besorgt...als Ersatz... falls was schiefgeht :rolleyes:

    Bei dieser Lösung geht allerdings der Magnet an der Ölablaßschraube verloren. Und da ist es mir schon lieber eine evntl. um wenige Prozent verfälschte Temperaturangabe zu haben, als dauerhaft Späne im Ölkreis. Was nützt mir das Wissen um eine 100%ig genaue Öltemperatur, wenn die Späne im wohltemperierten Öl ihr Unwesen treiben und dadurch den Lagern ein vorzeitiges Ende bereiten? ;)

    Gruß,

    Stefan

    Vor genau diesem Problem stand ich Ende der 80er Jahre auch. Ich habe es folgendermaßen gelöst: Vorne am Motorblock gibt es doch das kurze Verbindungsrohr zwischen Ölfilterflansch und Motorblock. Die dort verwendete Hohlschraube habe ich durchbohrt und eine Mutter aufgeschweißt. Leider weiß ich heute nicht mehr, wo die Mutter original am Mini verbaut wurde. Entweder war es eine Nabenmutter oder eine Mutter von der hinteren Schwinge??? Jedenfalls hat diese Mutter ein Gewinde, in das der originale Wasser-Temperaturgeber paßt. Ein stilechtes und relativ günstiges Instrument zur Anzeige habe ich mir aus einem SMITHS-Wasser- und SMITHS-Öldruckinstrument gebaut. Einfach die halbe Blende des Wasserthermometers gegen das gleiche Teil des Oldruckanzeigers tauschen und fertig ist das SMITHS-Ölthermometer.

    Hier mal ein Photo des Gebers:

    http://www.project-mini.de/images/DSC00072.JPG


    Gruß,

    Stefan

    Hallo Sascha!

    Wie Du stand ich vor einiger Zeit auch vor dem selben Problem. Ich glaube, ich habe eine Lösung gefunden, die zwar recht aufwendig aber entgegen oftmals geäußerter Befürchtungen und Warnungen sehr wohl machbar ist.
    Der Austausch der Dachhaut oder das Verpflanzen eines neuen Daches inkl. Holmen kam für mich auch nicht in Frage.
    Ich hab's folgendermaßen gemacht: Zuerst habe ich mir eine alte Dachhaut eines Schrott-MINIS besorgt und genau den Part ausgeschnitten, der bei meinem MINI durch das Sonnedach fehlte (mit 10cm Zugabe). Danach den Flicken von unten gegen das Loch im Dach gehalten und sauber den Umriss anzeichnen. Da der Flicken am Rand natürlich abgekantet werden muß, vor dem Auschneiden entsprechend der Abkantung ca. 15mm zusätzlich am Rand stehen lassen.
    Danach mit der Stichsäge sauber ausschneiden. VORSICHT!!! Der Flicken hat natürlich eine Wölbung, und die kann im Eifer der Sägerei schon mal beim Festhalten eingedrückt werden. Am Besten den Flicken auf eine Schaumstoffunterlage legen. Der Flicken wird jetzt mit Blechschrauben (alle 2cm) gegen das Loch im Dach verschraubt. Das war für mich der schwierigste Part der ganzen Aktion. Man darf den Flicken nicht einfach so verschrauben, da dann das Dach niemals wieder Spannung bekommt und nicht mehr stabil ist. Aber so geht's: Der Flicken muß von unten stark gegen das Loch gepresst werden. Ich habe mir zu diesem Zweck ein Stück Kantholz (in der Länge des Flickens) dick mit Schaumstoff umwickelt und horizontal von unten mit einem Wagenheber gegen den Flicken gedrückt. So weit, daß sich das komplette vordere Dach mit dem Flicken ein ganzes Stück nach oben wölbt. Nun mit Blechschrauben alle 2cm fixieren. Nun kann der Wagenheber entfernt werden, und das Dach mit dem Flicken nimmt wieder seine ursprüngliche Form und Festigkeit an. Jetzt kann alle 2cm im Seitenwechsel verschweißt werden. KEINE durchgehende Naht!!! Nur einzelne Punkte. Die Erwärmung des Daches ist selbst beim Punkten so groß, daß sich bei mir ein Streifen von ca. 10cm Breite entlang der Punkte nach unten gesenkt hat.
    Das heißt, die Nahtstelle ist jetzt ca. 5mm tiefer als das Dach und der Flicken. Besser kann es nicht sein. Um spätere Rissbildung zu verhindern muß nun die 5mm Eindellung mit Zinn wieder auf das ursprüngliche Dachniveau gebracht werden. Danach spachteln und schleifen.

    Laß' Dir nichts erzählen! Das geht sehr wohl mit einem Schutzgasschweißgerät, das Dach behält seine Festigkeit und es bilden sich auch keine Risse im lakierten Dach! Theoretisch mag das vielleicht für einige hier im Forum nicht funktionieren, aber die Praxis belehrt eines Besseren.


    Gruß,

    Stefan

    Zitat von chrisk

    Wenn du unbedingt willst, dann kannt du ja von unten im Kotflügel schweissen, ja es geht.

    Genau darum geht es ja!
    Ich möchte von UNTEN im Kotflügel schweißen, und DORT ist es zu eng für die Schweißdüse um im gesamten Bogen Punkte setzen zu können.

    Stefan

    Hallo!

    Bei der Komplett-Restaurierung meines MINI stoße ich nun auf folgendes Problem bzw. folgende Frage. Im Zuge der Entrostung der Karossereie mußten beide Kotflügel und die Frontmaske erneuert werden. Das heißt, von der Front blieben letztendlich nur noch die beiden Stehwände original. Nun geht es daran, den Vorderwagen wieder aufzubauen. So weit, so gut.
    Bei der Montage der Kotflügel stellt sich mir allerding die Frage, wie ich mit meinem Schweißgerät die Punkte am Übergang des Kotflügels zum Windleitblech setzen soll. Original waren die Kotflügel dort über die gesamte Länge der Rundung mit 5-6 Punkten fixiert (Mit einer Schweißzange). Auf Grund extremen Platzmangels am Übergang zum Windleitblech komme ich mit meinem Schweißgerät aber nur bis zur Hälfte der Rundung. Danach ist einfach kein Platz mehr, die Düse des Schweißgerätes anzusetzen. Wie macht Ihr das?

    Gruß,

    Stefan

    Zitat von surfing

    Hallo,

    Ich habe schon von anderer Seite gehört, dass der Airbag niemals auslöst - hier sollte man ggf. an eine Produkthaftunsgklage denken (bin selbst Rechtsanwalt, beschäftige mich zwar mit ganz anderen Themen, aber das würde mich mal sehr interessieren).

    Grüße

    surfing-scientist

    Was soll denn mit einer evntl. Produkthaftungsklage erreicht werden?