Also habe mich mal beim TÜV schlau gemacht und schreibe hier nun mal die wichtigsten Sachen auf falls jemand wieder mal so eine frage hat.
Meinung vom TÜVler:
Radabdeckungen sind prinzipiell eintragungsfrei und bedürfen keiner Abnahme solange folgende Kriterien erfüllt sind:
- Fahrzeugbreite wird nicht verändert
- keine scharfen Kanten
- Reifen müssen abgedeckt sein
- feste Schraub-/Schweißverbindung
(TÜV Süd (Kreis Ortenau))
Hoffe es hilft dem ein oder anderen in Zukunft