Gibt sowas wie "Bestands-Schutz"...so wurde es mir auf Anfrage erklärt!
Soll heissen das Du nicht belangt werden kannst wenn Du "zeitgenössische Kopfbedeckungen" zum Fahren aufsetzt da diese ja schon einmal im Einsatz waren. Meine Anfrage bezog sich auf das Fahren von Vorkriegs-Motorrädern und '60er Jahre Rollern mit "Lederhauben!!" und "orangen BOERI-Halbschalen.
Aber wie in den vorgehenden Texten schon stand....Deine Versicherung wird not amused sein wenn Du eine Kopfverletzung durch Unfall meldest...
Jedem das seine...mir meine Lederhauben und Plasikschüsseln.
p.s: Du wirst Vater??? Schau mal beim Gericke Heiner vorbei und leg 54 Euronen auf'n Tisch für Halbschale mit EC-Nummer...Freundin und baldiger Spross werden es Dir doch wert sein...