moin
also mal im ernst.
wußstet ihr noch nicht das die zulassung sich geändert hat?ist doch eigentlich schon ein alterhut.
was richtig ist ist die tatsache das du wirklich den alten brief und schein brauchst.leider hat der deutsche gesetzgeber einen passus in das gesetzwerk integriert der dich verpflichted die abmeldebescheinigung aufzubewaren
um das auto zuzulassen.worum es geht ist die tatsache das auf dem schein steht "vorübergehend stillgelegt".was ja bei den alten briefen nicht möglich war.
damit will der gesetzgeber sicherstellen das du autos die in die entsorgung gelangt sind nicht wieder in den verkehr bringst.
deshalb mußt du einen freistellungsauftrag beim stf.amt unterschreiben.
das kosted in der regel ca.100 euro.
mfg