SPI soll zum Weber-Vergaser werden! Machbar?

  • Hallo zusammen.

    Folgende Situation: Ich bin im Begriff einen 1992er SPI zu kaufen. Es handelt sich um eine Rohkarosse inkl. aller Teile. Geht als erstes zum befreundeten Karosseriebauer und wird lackiert. Dann der Zusammenbau im Serientrim. Denke ich zumindest.

    Jetzt die eigentliche Frage: Ich will langfristig unbedingt auf Weber Vergaser umrüsten. (einfach eigene Vorliebe) Jetzt liest man hier häufig davon das ein Umbau zwar relativ einfach zu machen ist, eine Eintragung beim SPI quasi unmöglich sein soll?! Das verstehe ich nicht so ganz, weil ich bei unserem Golf 1 ja auch vom GTI auf Weber umrüsten durfte. Eigentlich relativ gängige Praxis bei VW Fahrzeugen. Auch größere Motoren von späteren oder früheren Baujahren stellen hier kein Problem dar.
    Woran soll es denn hier scheitern? Oder scheitert es gar nicht?

    Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe!

    Beste Grüße zum Wochenende

    Sebastian Rothstein

    Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln.
    Ein Auto braucht Liebe!

    Walter Röhrl

  • Der SPI ist mit geregeltem Katalysator ausgestattet und hat die entsprechenden Schadstoffwerte. Mit Vergaser, Weber, SU oder was auch immer, würden diese Werte schlechter. Das kann und darf nicht und deshalb keine Chance auf Zulassung

    Hier könnte eine Signatur stehen. Tut sie auch

  • Genau so ist es.
    Um dein Beispiel zu verwenden> Der SPI ist ab 1992 gebaut.
    Versuche mal einen Golf III mit Webervergaser durch den Tuev zu bekommen.

  • Brief und Plakette von nem Älteren nehmen?

    Das dürfte dann wohl auf eine Änderung der Fahrgestellnummer hinauslaufen. Das geht bestenfalls, wenn eine Karosserie als Ersatzteil für ein Fahrzeug verwendet wird und muss vom TÜV erledigt werden.
    Mal eben dem SPI eine ältere Fahrgestellnummer zu verpassen ist schlicht illegal (Urkundenfälschung?)

    Hier könnte eine Signatur stehen. Tut sie auch

  • Moin...

    Golf I mit Einsritzung, kein Kat, ohne Euroeinstufung
    Golf I mit Weber, immer noch keinen Kat und ohne Euroeinstufung = geht

    SPI mit Einspritzung und G-Kat = Euro I
    SPI mit Weber, kein Kat, keine Euroeinstufung = unmöglich das einzutragen, da eine Verschlechterung.

    Andere Papiere um den 92er altern zu lassen, sprich von einem Vergasermini, geht, ist aber nicht wirklich legal. Ob das jemal einer rausfindet weiß ich nicht, aber wenn wirds garantiert sehr teuer... Zumal es dann ja auch ein 1300er Vergasermini mit Bj 90-92 sein, sonst passt das mit dem 1300er Motor ja auch wieder nicht.

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Mal eine ketzerische Frage an alle Schlaumeier:D

    Wo steht das mit der nicht möglichen Verschlechterung?

    mein bisheriges Wissen war, das die jeweiligen Vorschriften des BJ eingehalten werden müssen!

    Klar würde es schwierig einen Prüfer zu finden, der so was mitmacht, aber es gibt doch welche die willig sind, muß man halt bei seinen Prüfern nachfragen und sehen ob die sowas mitmachen würden

    Ich lass mich gerne auch eines besseren belehren, nur dann bitte mit hinterlegtem Wissen!

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Na dann...

    Bei PKW´s ist seit 10/1971 ist das Abgasverhalten nachzuweisen. Hierfür gelten mindestens die gesetzlichen Bestimmungen, die am Tag der Zulassung aktuell waren. Diese Werte dürfen zwar unterschritten werden, aber nicht überschritten.
    Wenn man jetzt aus eineim Fahrzeug mit Einspritzung und G-Kat eins mit Vergaser und ohne G-Kat machen möchte, werden die Grenzwerte definitiv überschritten.

    Nachzulesen ist das Ganze hier...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung

    Wie du schon sagtest, die Werte am Tag der Zulassung sind entscheident. Da es aber einige Hersteller gibt, die diese Werte mit ihren Fahrzeugen unterschreiten, haben sie dies auch gutachtlich in die Betriebserlaubnis eingefügt. Für solch ein Fahrzeug gelten dann nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern die besseren Herstellerwerte...

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • @ Guido

    da steht nichts!!! darüber warum man das nicht eintragen darf

    also nochmal:
    Wo steht das? (bitte nicht schlaumeiern, ich habe gehört, oder das könnte man vielleicht so sehen)

    fast alles was in der Fahrzeug ABE steht ist änderbar! Ansonsten dürften wir ja nix und nichts wäre eintragbar


    @ theRocker

    Thema verfehlt! Es geht mir nicht darum ob es Sinn macht, es geht um die Eintragbarkeit (oder in diesem Fall eher Austragbarkeit des KAT)

    Gruß Peter

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    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Wenn du es genau wissen musst, fahr beim TÜV vorbei. Aber die werden dir auch nix anderes sagen.

    Hier habe ich einen Text von jemandem gefunden, der sich bezüglich diesem Themas mit dem TÜV in verbindung gesetzt hat...

    Habe diesbezüglich den TÜV Rheinland angeschrieben und sogar ne Info bekommen:

    Ist der Kat ab Werk verbaut, dann hat man geloost, es gibt keine Möglichkeit diesen ausgetragen zu bekommen. Wurde der Kat nachgerüstet kann man ihn auch wieder austragen lassen. Allerdings nur dann.

    Da ein 92er SPI ab Werk einen G-Kat hat, gibt es keine Möglichkeit diesen wieder los zu werden.
    Airbags kann man auch nicht austragen, Gurte auch nicht...;)

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Wenn du es genau wissen musst, fahr beim TÜV vorbei. Aber die werden dir auch nix anderes sagen.

    Hier habe ich einen Text von jemandem gefunden, der sich bezüglich diesem Themas mit dem TÜV in verbindung gesetzt hat...

    Habe diesbezüglich den TÜV Rheinland angeschrieben und sogar ne Info bekommen:

    Ist der Kat ab Werk verbaut, dann hat man geloost, es gibt keine Möglichkeit diesen ausgetragen zu bekommen. Wurde der Kat nachgerüstet kann man ihn auch wieder austragen lassen. Allerdings nur dann.

    Da ein 92er SPI ab Werk einen G-Kat hat, gibt es keine Möglichkeit diesen wieder los zu werden.
    Airbags kann man auch nicht austragen, Gurte auch nicht...;)


    Also kannst du deine Meinung nicht belegen!

    Ich will nicht wissen was der Tüv Rheinland dazu sagt sondern die Gesetze!

    Gurte sind ja auch allgemein Vorgeschrieben (klar ab gewissen BJen) und sind deshalb ja auch nicht diskutierfähig.
    Ich will auch nicht deine Ausreden hören.

    Airbags habe ich schon gehört, das sie ausgetragen wurden, eben so der ungeregelte KAT bei einem BlackMagic!

    Also bleibe ich weiter bei meiner Meinung, das Ihr immer nur was gehört habt aber es nicht gesetzlich belegen könnt.


    Übrigens werden die bei denen soetwas ausgetragen wird meist nicht damit hausieren gehen

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Airbags habe ich schon gehört, das sie ausgetragen wurden, eben so der ungeregelte KAT bei einem BlackMagic!

    Also bleibe ich weiter bei meiner Meinung, das Ihr immer nur was gehört habt aber es nicht gesetzlich belegen könnt.

    Hört Hört! :)

    Hier könnte eine Signatur stehen. Tut sie auch

  • Der TÜV-Rheinland hält sich an das Gesetz, oder anders gesagt, der TÜV ist Gesetz.
    Ich war seinerzeit mal beim TÜV mit einer ähnlichen Frage, und da bekam ich zur Antwort wenn Schadstoffarm E2 dann MUSS es immer Schadstoffarm E2 bleiben, egal was geändert wird,da beisst die Maus keinen Faden ab.

    Einen Nachgerüsteten U-Kat kannst du problemlos austragen, keine Frage, so z.B. auch beim Black Magic, da dieser erst Nachträglich in D eingebaut wurde und auch in den Fahrzeugpapieren steht.

    Alles was in der Betriebserlaubnis steht, kann nicht ausgetragen werden!
    Ein G-Kat steht nur in der Betriebserlaubnis, nicht im Fahrzeugschein.
    Der G-Kat ist unabdingbar für die Zulassung eines Fahrzeugs, je nach Bj, um überhaupt zugelassen zu werden, da es die jeweiligen Abgaswerte einhalten muss. Einen bis dato noch nie zugelassenen SPI kann man in D auch nicht mehr zulassen, da er die Euro 5 Norm nicht erfüllt, was er am Tag der ersten Zulassung heute tun muss.
    Ein Airbag steht auch in der Betriebserlaubnis und ist nicht austragungsfähig! Hast du schon einen Fahrzeugschein gesehen, wo der Airbag ausgetragen ist, oder nur gehört? Ich habe einen Fahrzeugschein gesehen, wo ein anderes Lenkrad eingetragen war, aber der Airbag wurde nicht ausgetragen. Dieser steht ja auch nicht in den Fahrzeugpapieren...;) Ebenso der G-Kat...

    Ich möchte dich auch nicht mit meinen Ausreden belästigen, nur zeichne ich nicht jedes Gespräch, welches ich mit einem Bekannten, der Prüf-Ingenieur beim TÜV-Nord ist, auf. Also kann ich das nicht in schriftlicher Form belegen, entweder glaubst du es, oder erkundigst dich beim TÜV, Dekra oder wo auch immer...

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • wo steht im Gesetz das der TÜV im KFZ-Bereich Gesetzeshoheit besitzt

    Und ich will nicht wissen was dir der TÜV gesagt hat


    aber ich merke schon, das bringt so nichts


    erstmal noch ein Nachsatz:
    es wurde bisher immer viel behauptet, nur mit der Zeit wurde es doch oft widerlegt
    (siehe zB die Motorumbauten, wo vieles auch oft gar nicht möglich gewesen sein soll)

    aber wir schweifen ab
    Wo steht im Gesetz das der G-Kat bei einem BJ anfang 92 vorgeschrieben ist?

    Gruß Peter

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    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • StVZO

    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.


    (2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    (3) Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

    1. für diese Teile

    a) eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22 a erteilt worden ist oder

    b) der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist

    und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder

    2. für diese Teile

    a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

    b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

    3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22 a Abs. 1 a, bestätigt worden ist oder

    4. für diese Teile

    a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt,

    b) der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wird und

    c) die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIII durchgeführt und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau entsprechend § 22 Abs. 1 Satz 5 bestätigt worden ist; § 22 Abs. 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

    Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

  • @ Pickupmaker

    das ist doch mal was

    macht die Sache erheblich schwerer


    (heist aber auch das zB ein anderer Auspuff sobalt er etwas lauter sein könnte! nicht mehr eintragbar ist, wenn er keine "ABE" hat)


    @ theRocker

    deshalb darf der Tüv aber immer noch keine Gesetze erlassen, sondern hat sich an dieses zu orientieren

    außerdem ist doch im KFZ Bereich die Alleinherschaft vom TÜV aufgebrochen worden

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik


  • (heist aber auch das zB ein anderer Auspuff sobalt er etwas lauter sein könnte! nicht mehr eintragbar ist, wenn er keine "ABE" hat)

    Nein, selbst mit ABE darf er nicht lauter sein, wenn er mit der Zeit ausbrennt und lauter wird ist er defekt und muss ausgetauscht werden. .. So zumindest offiziell. ..

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • hm, warum denn nicht den kat drin lassen und ne lambdaregelung zum vergaser dazu. damit wird das abgasverhalten nicht schlechter als beim spi und du darfst weiterhin die innenstädte, welche diese alberne eu-regelung umsetzen frequentieren.

    ich habe einen sochen regler in meinem kompressorspider,de rmit weber doppelvergaser ausgerüstet ist.
    bis auf die kaltlaufregel erfüllt de rsogar euro2.

    gruß volumaex

  • Hallo zusammen.

    Das sind ja gleich ein paar gute Lösungsansätze.

    Zu der TÜV Sache. Wenn ich in einen Golf 2 mit 1,3l einen VR6 oder einen Diesel ein baue, dann ändert sich das Abgasverhalten doch auch zum negativen. Kat hin oder her. Trotzdem ist es legal eintragbar. Aus meiner Sicht kann das geänderte Abgasverhalten alleine also nicht ausschlaggebend sein.

    Den Ansatz Serien G-Kat muss auf ewig bleiben kann ich da schon eher nachvollziehen.

    Zum "Fahrzeugwechsel". Diese Lösung ging auch schon in mir um. Allerdings verstehe ich auch hier nicht warum es nur ein 90-91er sein soll. Einen 1000er Mini kann man doch zum 1300er machen. Wichtig scheint mir hier eher die passenden Rahmenbedingungen ein zu halten. (Bremsen, etc.)

    Falls das Abgasverhalten tatsächlich maßgeblich ist, dann muss es ja den allgemeinen Mindestanforderungen des jeweiligen Baujahres entsprechen. Und dann wäre es ja einfacher je älter das Fahrzeug ist.

    Afterburner: Wo finde ich weitere Infos zu Deiner Lösung?

    @volumaex: Auch Dir wäre ich für weitere Infos sehr dankbar.

    Danke euch allen für die Beteiligung!

    PS: Hat einer von euch das passende Angebot an Papieren und Karosse/Plakette für mich?

    Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln.
    Ein Auto braucht Liebe!

    Walter Röhrl

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