Englischen Mini in D zulassen - Quellen?

  • Hallo,

    Ich werde mich im Frühjahr mit dem Thema "Zulassung" meines Coopers (BJ 1969) beschäftigen müssen und wollte fragen, ob jemand von euch Erfahrungen bzw. Quellen zu diesem Thema habt.

    Mich interessiert vor allem:
    - Was muss umgerüstet werden?
    - Was muss nachgerüstet werden?
    - Usw.

    Klar muss ich mit dem TÜV schauen, mich würde aber interessieren, ob ich bspw. die alten Zusatzscheinwerfer (sehr schön) eintragen lassen kann etc. Müssen Gurte nachgerüstet werden (hinten)? Warnblinkanlage? Fernlicht-Leuchte im Innenraum?

    Ich bin noch am Anfang meiner Recherche, daher bitte ich um Nachsicht :)

    Wie habt ihr die Punkte ggf. gelöst?

    Danke für eure Hilfe.

    "Saying that Java is nice because it works on every OS is like saying that anal sex is nice because it works on every gender."

    Wer ficken will muss freundlich sein!


  • Mich interessiert vor allem:
    - Was muss umgerüstet werden?
    - Was muss nachgerüstet werden?
    - Usw.

    Gurte bräuchtest du je nach Zulassungsmonat überhaupt keine - da aber vorne welche verbaut waren müssen die auch vorhanden und funktionstauglich sein.
    Gurte sind hinten erst Jahrzehnte später zur Pflicht geworden.

    Hauptscheinwerfer müssen getauscht werden, die Zusatzscheinwerfer müssen den geltenden Vorschriften was die Schaltung und Position anbelangt entsprechen (Merkblatt gibts beim TÜV).
    Für das Fernlicht sollte eigentlich im Tacho Platz sein (blau) - einfach nachsehen wieso die vielleicht nicht funktioniert (Birne kaputt?)

    Warnblinklichtschalter muss nachgerüstet werden.

    Dann am besten ein Datenblatt zum Fahrzeug organisieren und ab zum TÜV.

    dietmar

    Adding power makes you faster on the straights. Subtracting weight makes you faster everywhere. (Colin Chapman)

  • Für TÜV-Datenblätter alter englischer Autos ist Matthias Gerst vom TÜV Heilbronn für ganz Deutschland zuständig. Die haben dort eine entsprechende Datenbank und ebensolche Ahnung vom Thema. Zu den nötigen Umrüstungen kann er dir sicherlich auch weiterhelfen. Er ist aus persönlichem Interesse an alten englischen Fahrzeugen sehr hilfsbereit. Du erreichst ihn am einfachsten über eMail:

    matthias.gerst ätt tuev-sued.de

    Ein Datenblatt, individuell auf dein Auto ausgestellt, kostet incl. Nachnahme-Versand (obligatorisch!) ca. 100,- EUR. Habe selbst schon zwei Datenblätter dort erstellen lassen, ging immer ganz problemlos.

    Viel Spaß mit dem Cooper! Gruß
    Vera

  • Alternativ zu Gerst gäbe es noch den Datenblattservice direkt vom TÜV, ich würde aber auch eher zu Herrn Gerst raten.

    dietmar

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  • Also, der Datenblattservice leitet meines Wissens für englische Oldies sowieso zu Herrn Gerst weiter. So bin ich nämlich auf ihn gestoßen. Anfragen für amerikanische Oldtimer werden dagegen wohl nach Augsburg weitergeleitet, soweit ich weiß. Für jedes Land ein Spezialist....

  • Stark, danke Leute!

    Meine Sealed Beam Lucas-Fernlichter muss ich dann wohl entfernen, oder besteht da Hoffnung?

    Es heisst ja wegen Gegenverkehrblendung etc, aber Fernlicht blendet ja eh ;)

    Zulassungsmonat ist glaub September 1969. Der 21. meine ich mich zu erinnern.

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  • Ab Juli 1969 benötigt man neben der HU auch die AU ... Technisch sollte das kein Problem sein.. kostet halt alle 2 Jahre etwas mehr

    15.08.04 On the road again... der "Kleine" :D

  • Je nachdem wie dein Cooper ausgestattet ist, solltest du daran denken, direkt zwei Außenspiegel zu montieren. Manche britischen Autos hatten zu jedem Zeitpunkt überhaupt keine Außenspiegel (meiner z.B.) und wenn man einen Rechtslenker fährt, sind unabhängig von eventuellen TÜV-Auflagen zwei Außenspiegel eine sehr nützliche Sachen.

    Ein anderer gern übersehener Punkt ist das Lenkradschloss. In Deutschland mussten Neufahrzeuge bereits ab etwa 1956 mit einem Lenkradschloss oder einer vergleichbaren Einrichtung versehen sein - in Großbritannien wurde das erst in den 70er Jahren eingeführt. Falls dein Cooper also kein Lenkradschloss haben, dann versuch den TÜV-Onkel freundlich davon zu überzeugen, dass eine Lenkradkralle als loses Zubehör eine vertretbare Alternative ist.

    Gurte hinten sind ab EZ 1978 Vorschrift. Von "Jahrzehnte später" kann hier also keine Rede sein, aber du brauchst keine nachzurüsten.

    Der Warnblinker wurde bereits genannt, da gibt es aber auch zeitgenössische NOS Lösungen, z.B. tauchen in der E-Bucht hin und wieder original verpackte Bosch Warnblinkersätze aus den frühen 70ern auf.

    Fertige dir noch eine Farbkopie deines V5-Dokumentes an, das originale wird bei der Zulassung eingezogen (anders als alte inländische Kfz-Briefe). ein dokumentierter Kaufvertrag rundet deine Dokumentensammlung sinnvoll ab.

    Insgesamt ist das alles aber unproblematisch, da dieser Typ ja auch hier verkauft wurde und insofern keinen Exoten darstellt.

    Herzliche Grüße und viel Erfolg,
    OlliMK

    The new BMC 1100 - it floats on fluid


  • Gurte hinten sind ab EZ 1978 Vorschrift. Von "Jahrzehnte später" kann hier also keine Rede sein, aber du brauchst keine nachzurüsten.

    Ich korrigiere: ziemlich genau ein Jahrzehnt später. Einführung war zum 1. Mai 1979!

    dietmar

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  • zumindest wenn Du Deinen Mini "zuhause" vorführst:
    - Scheinwerfer
    - Warnblinkanlage
    - Lenkradkralle
    Das war's.
    Von Vorteil ist die Kopie eines deutschen Briefes. Das V5-Dokument wird hier in Neumarkt nicht eingezogen.
    Tip Warnblinkanlage: Minis Anfang der 70er wurden für D ab Werk nachgerüstet. Eine derartige Anlage ist mit einfachem PnP zu installieren.
    Alles passt.
    Falls noch irgendwelche Leuchten kein Prüfzeichen haben: Nett drauf hinweisen, wird mit dem Vermerk "entspricht in etwa" eingetragen.

    Gruß Stefan
    PS: Gurte hinten: Eine Nachrüstpflicht besteht nur wenn ab Werk bereits Befestigungspunkte vorhanden sind.

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