Ärger mit der Zulassungsstelle

  • Hallo Leute,

    ich hab mal ne Frage. Und zwar hab ich ein wenig Ärger mit der Zulassungsstelle (Landkreis Ansbach in Bayern).
    Und zwar habe ich an meinem Mini eine Inno Heckklappe montiert. Vom TÜV
    wurden eingetragen dass ein Nummernschild mit 280x200mm montiert werden soll.
    Mein Nummer (welche ich schon ewig aufn Mini fahre) 2 Buchstaben, 2 Buchstaben und 3 Zahlen und Saison passen dann angeblich nicht mehr drauf und ich mußte eine andere Nummer nehmen. (Anweisung vom Chef)
    Laut Schilderstelle wäre das aber technisch überhaupt kein Problem. Man hätte nur die Engschrift nehmen müssen, dann wär das kein Problem gewesen.
    Die Motorräder haben mittlerweile ein Schild mit 180x200 drauf. Zahlen und Buchstaben um einiges kleiner.
    Meiner Meinung nach eine reine Schikane und es ärgert mich total.
    Habt Ihr da schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie würdet Ihr hier weiter vorgehen?
    Auf der einen Seite möchte ich meine alte Nummer wieder, auf der anderen Seite möchte ich nicht wieder den riesen Blotzdeckel (ist fränkisch) montieren.


    Grüßle
    migo1980

  • Hi, ich habe ebenfalls die von dir genannte Größe, das ist die alte Motorradgröße.
    Ich habe 2 Buchstaben, 2Buchstaben, 2 Zahlen, das H.
    Bei mir passt es.
    Engschrift an sich sagte man mir, gäbe es nicht mehr bzw wird nicht mehr akzeptiert.

  • Aber laut Schilderstelle ist das kein Problem.
    Habt Ihr die aktuellen Motorradschilder schon gesehen?
    Das ist ne Frechheit wenn die Engschrift so einfach verweigert wird.
    Da müßte man doch glatt mal bei der Rechtsabteilung des ADAC nachfragen.

  • Aber laut Schilderstelle ist das kein Problem.
    Habt Ihr die aktuellen Motorradschilder schon gesehen?
    Das ist ne Frechheit wenn die Engschrift so einfach verweigert wird.
    Da müßte man doch glatt mal bei der Rechtsabteilung des ADAC nachfragen.

    Klar is das kein Problem laut Schildermacher, der macht dir auch nen Glitterschild wenn du willst....:D:D

  • Ein Schildermacher ist ein freies kapitalistisches Unternehmen, keine Behörde...der verkauft Dir alles...

  • Hmmmm

    ich frag einfach mal beim ADAC nach ob es da Möglichkeiten gibt.

  • Nein, gibt es nicht!
    Was die Zulassungsbehörde sagt, ist so und wird so umgesetzt.

  • Zulassungsstelle hat ausnahmsweise diesmal Hoheitsrecht. Eintragungen sind Lachs.. interessiert da keine Sau....

    Es gibt allerdings "INTERNE ZEICHNUNGEN" von Mindestabständen und Richtlinien. Bekommt man nur von Leuten die da arbeiten... Mir wurde eins für die 125er Kennzeichen "zugespielt"....

    ich sach Euch.. es geht so einiges, aber keiner weiß es. WOLLEN DIE AUCH NICHT!

    GP Engineering
    Ingenieurbüro

  • hab schon von jemandem gehört der einen kennt dessen Nachbar eine Lösung gefunden haben soll ... ;)
    in dessen Landkreis hat man keine Aufkleber sonder Becher für die Stempel. Nun hat er sich sein "Wunsch"-Schild in einem online-Schilderdienst anfertigen lassen und hat dann die Stempel selbst umgebastelt. :eek:

    Bitte nicht nachmachen!


    Andy

    Hab zwar keine Ahnung, davon aber ne ganze Menge!

  • hab schon von jemandem gehört der einen kennt dessen Nachbar eine Lösung gefunden haben soll ... ;)
    in dessen Landkreis hat man keine Aufkleber sonder Becher für die Stempel. Nun hat er sich sein "Wunsch"-Schild in einem online-Schilderdienst anfertigen lassen und hat dann die Stempel selbst umgebastelt. :eek:

    Bitte nicht nachmachen!


    Andy

    Besser nicht, könnte als Fahren ohne Zulassungskennzeichnung ausgelegt werden.;)

  • Das Gefühl hab ich nämlich auch Gianni.
    Und weil der Chef schon bei der Nummernschildgröße klein beigeben mußte,
    bleibt er eben bei der Nummer stur.
    Da gibt es bestimmt Möglichkeiten.

  • Besser nicht, könnte als Fahren ohne Zulassungskennzeichnung ausgelegt werden.;)

    wenn ein abgestempeltes Nummernschild am Auto angebracht ist, wieso sollte das nicht rechtens sein!?
    Hinterher schreit da kein Hahn mehr danach ... :rolleyes:

    Hab zwar keine Ahnung, davon aber ne ganze Menge!

  • Andy: Das kann dir beim ummelden schlimmstenfalls als Urkundenfälschung ausgelegt werden. :)

    Aber wer hatte noch keinen Ärger mit dem SVA. Ich wollte letzten Monat ein Motorrad anmelden. FIN am Fahrzeug entspricht FIN in den Papieren. Beim KBA hat sich jedoch ne Dame vertippt und statt einem J ein K irgendwo in die Fin gebastelt. Ist also eindeutig ein Behördenfehler. Nun kämpfe ich seit 3 Wochen mit der Zulassungsstelle bzw KBA deswegen obwohl ich die FIn durch den TÜV nochmal extra bestätigen lassen habe. Kosten hierfür bleiben natürlich alle an mir kleben dies bzgl. zucken die nur mit den Schultern.

    Wenn du es nicht mit einem Hammer reparieren kannst, hast du ein elektronisches Problem !!!

  • Gestern fuhr einer vor mir der hatte sein Nummernschild mit Edding selbstgemalt.

    Ich weiß das ich mich damit unbeliebt mache, aber kann mir mal einer erklären was an kleinen Schildern so reizvoll ist.

    An meinen KFZ's ist ein bestimmter Platz für das Schild vorgesehen.DA wird das dranngeschraubu und gut is.

    Da schraubt sich einer nee "Kleine Heckklappe" dran und ärgert sich drüber das sein Schild nichtmehr draufpasst?
    B.z.w. das die Zulassungsstelle sein Wunschkennzeichen nicht in "Klein" rausrücken will?
    Hab ich kein Verständnis für.

    Gruß Altöli

    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Nö es geht darum , daß du z.B. seit 20 Jahren S-EX 69 als Kennzeichen hast.
    Jetzt meldest du dein Fahrzeug zum Oldtimer um und der Zulassungsleiter sagt nö nö Herr Altöli sie bekommen jetzt S-EX 777 oder S-EX 7777 weil die kleinen NUMMERN brauchen wir für andere Fahrzeuge bzw. Selbst schuld wenn sie die Nummer wollen müssen Sie auch ein größeres Kennzeichen Akzeptieren.!!!!

  • gut wen man einen gesetztestext daheim hat ;)

    2.

    Schrift


    2.1

    Beschriftung (fälschungserschwerende Schrift – FE-Schrift –)


    Die Beschriftung muss den Schriftmustern „Schrift für Kfz-Kennzeichen” entsprechen. Die Schriftmuster können bei der Bundesanstalt für Straßenwesen, Postfach 10 01 50, 51401 Bergisch Gladbach, bezogen werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen, grünen oder roten Rand, zum Euro-Feld oder zum Feld, in dem der Betriebszeitraum oder das Ablaufdatum angegeben ist, muss auf beiden Seiten gleich sein. Bei der Fertigung der Kennzeichen dürfen die nachstehenden Toleranzen nicht über- oder unterschritten werden.


    2.1.1

    einzeilige und zweizeilige Kennzeichen:


    a) Schrifthöhe + 2,0 mm bis – 1,0 mm,


    b) Strichbreite der Beschriftung ± 1,0 mm,


    c) Strichbreite des Randes + 2,0 mm bis – 1,0 mm


    2.1.2

    verkleinerte zweizeilige Kennzeichen:


    a) Schrifthöhe + 1,0 mm bis – 0,5 mm,


    b) Strichbreite der Beschriftung ± 0,5 mm,


    c) Strichbreite des Randes + 1,0 mm bis – 0,5 mm


    2.2

    Schriftarten


    2.2.1

    Mittelschrift 75 mm

  • und weiter gehts ;)

    Ergänzungsbestimmungen


    Mehr als acht Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Für einzeilige Kennzeichen oder zweizeilige Kennzeichen nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe b ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und/oder für die Buchstaben der Erkennungsnummer und/oder die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem mehrspurigen Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a oder b einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe c genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist .

  • hab schon von jemandem gehört der einen kennt dessen Nachbar eine Lösung gefunden haben soll ... ;)
    in dessen Landkreis hat man keine Aufkleber sonder Becher für die Stempel. Nun hat er sich sein "Wunsch"-Schild in einem online-Schilderdienst anfertigen lassen und hat dann die Stempel selbst umgebastelt. :eek:
    Andy


    Da brauchst du noch nicht mal einen Onlineshop, da wurden früher gleich bei der Anmeldung in der Schilderbude neben der Zulassungsstelle
    4 Nummernschilder gepresst.:D
    Einmal umgebaut hat es niemanden wieder interessiert.

    Schade das die Bechervariante immer seltener wird.

    Mathias

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