In Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein schon möglich, ab 01.09.2010 auch in Sachsen: bei Umzug (innerhalb des Bundeslandes) in einen anderen Zulassungsbezirk darf man zukünftig sein KFZ-Kennzeichen behalten.
Man muss zwar immer noch sein Fahrzeug ummelden (Adressdaten), aber man spart sich die Umkennzeichnung und die Kosten für neue Nummernschilder. Macht pro Fahrzeug ca. 30 € Ersparnis und man muss seine evtl. Wunschkennzeichen nicht hergeben. :thumpsup:
Quelle: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/157074