Geblitzt mit 61 zu schnell in Baustelle!!

  • Wie gut das ich grad bei meinem Sachverständigen war und alles eingetragen ist.
    Dann kannst Du mein Fuckeltuning, was in Europa wohl in der Art einzigartig sein sollte, in einem Straßenzugelassenen Fahrzeug nicht meinen...

    Ich mein das Allgemein ;)

    Schön , das Du Deine Mehrleistung eingetragen hast :cool:

    Grundsatz :

    Dumm gelaufen ist Dumm gelaufen

    Steine schmeißen geht nur , wenn ich ohne Sünde bin ..... un das ist hier ja wohl Keiner :D

  • Sehen wir das ganze doch mal positiv....
    Die Dame darf jetzt mal richtig zahlen und 2 Monate laufen, ist ja zum Glück nix passiert, vielleicht setzt sich das ja so in ihrem Gedächtnis fest, das sie zukünftig etwas mehr auf die Limits achtet.....

    Aber Krass sind 61 km/h ja schon....;)

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Ich mein das Allgemein ;)

    Schön , das Du Deine Mehrleistung eingetragen hast :cool:

    Grundsatz :

    Dumm gelaufen ist Dumm gelaufen

    Steine schmeißen geht nur , wenn ich ohne Sünde bin ..... un das ist hier ja wohl Keiner :D

    Mein letztes Ticket liegt 11 Jahre zurück.Falsch parken.Mehr hab ich mir nicht vorzuwerfen.Da ich in ehrenamtl.Tätigkeit genug Leichen und Schwerverletzte aus PKW und LKW gezogen habe, darf ich mir den überheblichen Zeigefinger leisten..;)

  • ... OK, bei Dir war das was anderes, woher solltest Du auch ahnen, dass die im Altersheim auf´m Flur Geschwindigkeitskontrollen machen und danach auch gleich Dein "Fahrzeug" sicherstellen ... :eek::D:thumpsup:

    Total veraltetes Modell, damit ist kein Topspeed möglich....

    Wir habe hier schon Rollatoren aus High-Tech-Materialien.... Wiegen keine 5 kg...
    Und dann gibts ja auch noch die E-Mobile, auf höchster Stufe gehen die hier auf den Fluren schon gut ab....:D

    Gruß...Mini-Guido ;)

  • Es gibt nur einen wirklichen Rat -> Anwalt!

    Die Waisenknaben hier können ja mal darüber nachdenken ob es wirklich keine Situation gab die zum Fahrverbot geführt hätte. ;)

    cabin crew, all doors in flight and cross check!

  • Total veraltetes Modell, damit ist kein Topspeed möglich....

    Wir habe hier schon Rollatoren aus High-Tech-Materialien.... Wiegen keine 5 kg...
    Und dann gibts ja auch noch die E-Mobile, auf höchster Stufe gehen die hier auf den Fluren schon gut ab....:D

    ... täusch Dich da mal nicht, der Opa Dieter der nimmt ordentlich Anlauf, was halt mit seinen Gräten noch so geht :eek::D und dann die müden Stelzen einklappen und er singt fröhlich dabei ".... und wir fliegen gegen Engeland ..." während er unausweislich auf den tüchtigen Zivi Siggi zurast, der gerade mit der dampfenden Windel aus Zimmer 13 kommt ... :eek: :D:thumpsup:

  • Nur, um mal ein Gefühl zu bekommen, wie sich unsee Gesellschaft vom Rechtsbewusstsein entfernt und dank Quotenpropaganda im Fernsehen und Internet auch noch im Recht glaubt:
    Fall 1: Olle fährt mit ihrem VW-Bus auf einem großem Parkplatz gegen eine Laterne, versucht zu flüchten, Laterne fällt auf 4 Fahrzeuge verursacht erheblichen Sachschaden und zwei Leichtverletzte.
    Bürger halten die Straftäterin an und werden mit Schlägen bedroht, warum man sie anhalte, sie habe schließlich Gäste, die auf sie warten.
    Fall 2:In einer Verkehrskontrolle überprüfen zwei Zivilbeamte ein auffälliges Fahrzeug.Nach dem Öffnen des Kofferraumes wird ein großer blauer Müllsack sichtbar.Ein Zivilbeamter bekommt unverzüglich einen schweren Schlag mit einem Todschläger in den Nackenbereich.
    Der Täter wurde sichergestellt und dem Haftrichter überführt.
    Zur Begründung gab der Osteuropäische Mann an, er habe nur sein Hab und Gut schützen wollen, da er davon ausging, von Verbrechern angehalten worden zu sein.
    Fall 3: Eine Rentnerin überfährt bei Rot eine Lichtzeichenanlage und nimmt einen Radfahrer mit, dieser wird mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Aussage der Frau am Steuer gegenüber eines Polizeibeamten: Den habe sie gar nicht gesehen...
    usw.usw....

  • Das der Durschnittsbuerger in diesem Land saubloed ist, ist ein Fakt.

    Der Staat versucht mit immer dichterem Regelwerk dagegen zu wirken, anstatt die Ursachen zu bekaempfen.

    Aus solchen Faellen (Geschw. Ueberschr. in Baust.) werden typischerweise abschreckende Exempel statuiert. Baustellen sind Unfallschwerpunkte und man nimmt Schaeden z.B. von Baustellenarbeitern billigend in Kauf.

    Du kannst Glueck haben und der Richter hat nen guten Tag und bietet dir 880 Euro und einen Monat an. Aber frag doch mal Lars. Der hat sicher mehr aktuelle Erfahrungen von richterlichen Entscheidungen in solchen Faellen. Aber das ist von Richter zu Richter unterschiedlich und Glueckspiel. Du kannst den Anwalt einschalten und Akteneinsicht beantragen. Mobile Messungen muessen vom Landesfuersten genehmigt sein. Manchmal messen die ohne diese Genehmigung, dan haettest du grosses Glueck.

  • Ich finde wenn man einen Fehler macht sollte man dazu stehen, und nicht auf Teufel komm raus zu versuchen eine Ausrede zu finden.

    Gruß
    Tibor

    Besser bang jeloofe als kühn jefalle.

  • naja der richter könnte milder sein oder aber das hier veranlassen :)

    Wenn eine Verkehrsstraftat vorliegt, kann der Richter neben der Verhängung einer Geld- oder Haftstrafe evtl. auch die Fahrerlaubnis durch Strafbefehl oder Urteil entziehen. Das ist keine Strafe, sondern eine Maßregel der Sicherung und Besserung, die den Zweck verfolgt, ungeeignete Kraftfahrer vom Verkehr auszuschließen. Ungeeignet ist, wer durch die Tat bewiesen hat, daß er nicht gewillt und fähig ist (auch charakterlich nicht), den besonderen Gefahren zu begegnen, die sich aus dem Führen von Kraftfahrzeugen für ihn und die Allgemeinheit ergeben.

    Der Führerschein wird dann eingezogen, und erst nach einer gewissen Sperrfrist, die in Monaten oder Jahren festgelegt wird, darf eine neue Fahrerlaubnis bei der Behörde beantragt werden. Mindestsperrfrist 6 Monate, höchstens 5 Jahre, ausnahmsweise für immer

    und wenn es laut einigen urteilen schon charakterlich ungeeignet ist wenn jemand ständig falschparkt würde ich die strafe ganz schnell zahlen bevor ich 2 mal durch eine mpu falle was mich ca 900€ kostet ;)

    grüßle lars der schon mal einen tötlichen unfall in einer baustelle gesehen hat

  • Muss ich dem Lars und Kinesis zustimmen:

    Wenn du dem Richter was von "Macht der Gewohnheit" erzählst, kann das das Killerkriterium sein -> Gewohnheitsmässig zu schnell? -> Ungeeignet!

    Genau wie "Ich brauche meine Auto dringend beruflich" -> "Dann müssen sie umso mehr darauf achten, das sie vernünftig fahren".

    Usw....

    Wenn sie schon ne einschlägige Voreintragung hätte, säh es super-düster aus! Da wird nach §111a Abs. 1 StPO auch schon mal schnell die Fahrerlaubnis vorläufig (und auf unbestimmte Zeit) entzogen.

  • Da muß ich mich auch mal melden.

    Warum versucht jeder sich für unschuldig hinzustellen.
    Die Dame ist 131 km/h gefahren, erlaubt waren 70. Sie wurde erwischt und jetzt soll sie bitte fürh Ihren Fehler auch gerade stehen. Der Bußgeldkatalog ist ja bekannt, somit weiß jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, was ihm blüht, wenn er die Regeln mißachtet.
    Einzig, wo ich allergisch drauf reagiere und mich auch wehre ist, wenn die Kontrolleure sich auch nicht an ihre Regeln halten, z.B. dierekt an dem Begrenzungsschild messen, denn es macht im fließenden Verkehr keinen Sinn an jedem Begrenzungsschild in die Eisen zu steigen, damit man genau am Schild die Geschwindigkeit drauf hat. Aber ganz ehrlich, da wird es leider hinführen.
    Fazit, bezahlen und mal drüber nachdenken, warum Geschwindigkeitsbegrenzungen da sind. ;) Den Fakt ist , sie war zu schnell....

    Michael
    der in 5 Jahren Rettungsdienst genügend "Geschwindigkeitsopfer" von der Straße gekratzt hat. Allerdings selber auch nicht "heilig" ist. ;)

  • Ich will ja garnicht sagen dass sie unschuldig ist oder am besten keine Strafe zahlt. Die zwei Monate und die Punkte sind auch garnicht das Ding das zu beanstanden gilt. Sie hat nen großen Fehler gemacht und soll dafür grade stehen.


    Bei ihr ist im Moment das Geld knapp und da kommen die 440€plus Gebühren grad nicht zum günstigsten Zeitpunkt.


    Kann man Ratenzahlung vereinbaren??

    Gruß Daniel :cool:

  • Zitat von clubman82


    Kann man Ratenzahlung vereinbaren??


    Ist der Bussgeldbescheid schon da? Dann den entsprechenden Sachbearbeiter anrufen und mit bescheidener Stimme um Ratenzahlung bitten.

  • Hmm...sie soll einfach sagen, daß sie gerade am telefonieren war, als Ihr die Bierdose umgekippt ist, und sie dadurch abgelenkt war...

    :)

    Gruß, ide

    1978er 1000er Leyland
    1990er 1275 Cooper "Proud"
    1986er 1000er "Chelsea"
    1977er Clubman Estate "Clubby"
    1973er 1001er Innocenti "Verdi"
    1991er Cooper SPI "Charles"

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