Moin zusammen,
Hier eine Info für alle, die noch AHK nachrüsten wollen:
Ich war grad bei der DEKRA, um die ordnungsgemäßen Einbau meiner AHK (in diesem Fall: IKS/bzw.Brink) begutachten zu lassen.
TÜV-Gutachten, Einbauanleitung und Rover-Freigabe lagen vor.
Die Aussage vom Prüfer :
nachgerüstete AHK brauchen nicht mehr in die Kfz-Papiere eingetragen werden, es reicht das Mitführen der Unterlagen.
Auf Nachfrage erläutete er, das schon seit nunmehr ca. 10 Jahren keine Eintragung mehr erfolgen muß solange eine EG-Bescheinigung vorliegt.
Bei den Anderen (also ohne EG-Bescheinigung) gilt das seit ca.2005 (oder 2006...egal).
Yippie-a-yeah!
Bodo