Juristisch-praktisches Problem...

  • Wir haben hier bei uns ein juristisch-praktisches Problem.

    Kurz zur Vorgeschichte:

    Im Januar 2006 hat eine damals befreundete Minibesitzerin ihren nicht mehr TÜV-tauglichen und deswegen stiillgelegten/abgemeldeten Mini (1300er Vergaser) bei uns in der Garage abgestellt und mit uns einen mündlichen Mietvertrag (leider gibt es keinen schriftlichen) über eine monatliche Unterstellgebühr abgeschlossen.

    Leider hat sie die Monatsmiete anfangs nur unregelmäßig und seit drei Jahren gar nicht mehr gezahlt.

    Auf unsere mündlichen, und später schriftlichen Mahnungen hat sie nicht reagiert, Einschreiben mit und ohne Rückschein kamen zurück, weil sie nicht auf dem Postamt abgeholt wurden. Die Postanschrift muss aber stimmen (laut Mitteilung der Post).
    Anfang Februar haben wir ihr den Mietvertrag gekündigt und nach einer letzten Zahlungsfrist mit dem Vermieterpfandrecht nach § 562 ff. BGB gedroht. Auch diese Post kam unbesehen zurück.


    Nun haben wir folgendes Problem: der Mini mit Schlüsseln steht zwar bei uns, aber wenn wir von unserem Pfandrecht Gebrauch machen wollen (und zum Beispiel den Mini veräußern wollen), brauchen wir doch eigentlich den KFZ-Brief...
    Der ist aber weiterhin in ihrem Besitz.

    Außerdem weiß ich ja nicht, inwieweit sie von dem Vollzug des Pfandrechts Wissen erlangen muss, da sie ja die Schreiben nie von der Post abholt... :rolleyes:

    - Könnte man den Mini auch ohne Brief veräußern?
    - Könnte man den Mini alternativ ausschlachten?
    - Oder wie kann ich/wir zu dem Brief gelangen?


    Wie gesagt, die Trulla reagiert nicht auf analoge Post, nicht auf Mails, nicht auf Anrufe... nur im studiVZ ändert sie hin und wieder Mal ihr Profil, also lebt sie zumindest noch... :mad:

  • Den Karren zu Ihrer Anschrift Schaffen,und dort Abstellen. Und Gut ist,den "Mietausfall" würde Ich unter Lehrgeld verbuchen.

    Mijn psychiater is verantwoordelijk voor de inhoud van dit bericht. ;)

  • Den Karren zu Ihrer Anschrift Schaffen,und dort Abstellen. Und Gut ist,den "Mietausfall" würde Ich unter Lehrgeld verbuchen.


    Daran hatten wir auch schon gedacht (zwar nicht erst quer durch Leipzig zu karren, sondern nur auf die Straße zu stellen - den Rest besorgt das Ordnungsamt...), aber meine Anwältin hat uns davon abgeraten. Das dürfte rechtmäßigerweise nur ein Gerichtsvollzieher mit gerichtlichem Beschluss... (nach gerichtlicher Klage auf Räumung).

    :(

    Der "Mietausfall" beläuft sich auf ca. 650,-€... (ein bissel zu viel "Lehrgeld")

  • Wenn du schon beim Anwalt warst - was sagt der denn? Der muss es doch am besten wissen?


    Meine Anwältin hat gesagt, ich soll ihr das alles schriftlich schicken, nur jeden Monat kommen die Einschreiben wieder zurück ("Nicht angetroffen/nicht abgeholt").

    Ich hab schon überlegt, ob ich ihr an der Adresse auflauere... :eek:

  • Was hat sie denn zum "ausschlachten" gesagt? So holst du evtl. nen Teil der ausstehenden Mieteinnahmen rein.
    Nachweisen wird die Trulla nix können, da kein Mietvertrag vorhanden. Wenn sie auf den mündlichen Mietvertrag tippt, tut ihr so als ob ihr die Frau vorher nie gesehen habt. Und welcher Mini überhaupt?:D
    Mal ehrlich, die hat doch schon vergessen, dass sie einen besitzt.:rolleyes:
    Es sollten dann nur keine Karrosserieteile mit der Fgst-Nr. in den Regalen liegen.;)

    Bremsen macht die Felgen dreckig!

  • Sicher das Ihr das Geld bekommt? Das mit dem "Auflauern" sollte auch nicht Alleine Geschehen.

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  • Sicher das Ihr das Geld bekommt? Das mit dem "Auflauern" sollte auch nicht Alleine Geschehen.


    Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie das Geld nicht hat.

    "Auflauern" wollte ich ihr nur, um ihr den Brief in die Hand zu drücken und mir den Empfang des Schreibens von ihr quittieren zu lassen. ;)


    Mini-ster: Sie weiß sicherlich (nehme ich an) nichts von unserer Absicht. Sie hat ja nie die Schreiben gelesen...

  • Grundsätzlich was zum Vermieterpfandrecht, soweit ich das richtig gelesen habe:
    Der Mieter muss davon in Kenntnis gesetzt werden und ihm muss die Möglichkeit eingeräumt werden, es abzuwenden (durch Einspruch und fristgemäße Zahlung seiner Mietschulden).

    Passiert das nicht, wird das Pfandrecht rechtskräftig.


    Wir wollen nicht wie in einer Bananenrepublik Selbstjustiz walten lassen, am Ende sind wir die Dummen. ;)

  • Wie war das noch Anno 90 : WIR SIND EIN VOLK! Der Trockene Komentar eines Ehemaligen Arbeitskollegen damals : Jau WIR AUCH!!!!!!! :D

    Mijn psychiater is verantwoordelijk voor de inhoud van dit bericht. ;)

  • Mit 650 € VHB wäre ich einverstanden falls er weg sollte.


    Wenn es denn soweit kommen sollte, wird er sicherlich auch hier standesgemäß angeboten. ;)

    Vorher wollen wir aber alles sattelfest durchziehen, nicht dass es später heißt, wir verkaufen Hehlerware... ;)

  • Kann man entsprechende Dokumente nicht durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen?

    Grüße,
    Andreas


    Den Tipp hab ich auch schon von Klas per PN bekommen, wird wohl unser nächster Schritt sein.

    Kostet halt ein wenig mehr... :rolleyes:
    Watt mutt, datt mutt.

  • Wenn es denn soweit kommen sollte, wird er sicherlich auch hier standesgemäß angeboten. ;)

    Vorher wollen wir aber alles sattelfest durchziehen, nicht dass es später heißt, wir verkaufen Hehlerware... ;)

    Kein Problem.
    Interesse besteht ;)

  • Weiß ehrlich nicht, was hier für ein Schwachsinn mit ausschlachten und verkaufen palavert wird...

    Finger weg von dem Auto...
    ES GEHÖRT NICHT DIR UND WIRD DIR AUCH NIE GEHÖREN!!!
    und wenn der noch 20 Jahre in Deiner Butze steht!

    Die Anwältinscheint hier recht schwach, denn eigentlich sollte diese genau wissen was zu tun ist!!

    Inno-Uwe
    ein Bewegen des Fahrzeugs kann schnell zur Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Sonstiges führen...

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Weiß ehrlich nicht, was hier für ein Schwachsinn mit ausschlachten und verkaufen palavert wird...

    Finger weg von dem Auto...
    ES GEHÖRT NICHT DIR UND WIRD DIR AUCH NIE GEHÖREN!!!
    und wenn der noch 20 Jahre in Deiner Butze steht!

    Die Anwältinscheint hier recht schwach, denn eigentlich sollte diese genau wissen was zu tun ist!!

    Inno-Uwe
    ein Bewegen des Fahrzeugs kann schnell zur Strafanzeige wegen Sachbeschädigung und Sonstiges führen...


    Und was ist dein Rat?

    - Ich hab nochmal versucht, sie auf dem Handy zu erreichen - nichts. (und ich weiß nicht mal, ob die Handynummer noch stimmt)
    - Habe sie per PN im studiVZ um Rückruf gebeten.
    - Habe nochmals ein neues Schreiben aufgesetzt, das fahr' ich jetzt persönlich zu ihrem Briefkasten

    Und dann werde ich mich nochmal mit meiner Anwältin beraten, auch wegen Zustellung der Post per Gerichtsvollzieher.

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