Wir haben hier bei uns ein juristisch-praktisches Problem.
Kurz zur Vorgeschichte:
Im Januar 2006 hat eine damals befreundete Minibesitzerin ihren nicht mehr TÜV-tauglichen und deswegen stiillgelegten/abgemeldeten Mini (1300er Vergaser) bei uns in der Garage abgestellt und mit uns einen mündlichen Mietvertrag (leider gibt es keinen schriftlichen) über eine monatliche Unterstellgebühr abgeschlossen.
Leider hat sie die Monatsmiete anfangs nur unregelmäßig und seit drei Jahren gar nicht mehr gezahlt.
Auf unsere mündlichen, und später schriftlichen Mahnungen hat sie nicht reagiert, Einschreiben mit und ohne Rückschein kamen zurück, weil sie nicht auf dem Postamt abgeholt wurden. Die Postanschrift muss aber stimmen (laut Mitteilung der Post).
Anfang Februar haben wir ihr den Mietvertrag gekündigt und nach einer letzten Zahlungsfrist mit dem Vermieterpfandrecht nach § 562 ff. BGB gedroht. Auch diese Post kam unbesehen zurück.
Nun haben wir folgendes Problem: der Mini mit Schlüsseln steht zwar bei uns, aber wenn wir von unserem Pfandrecht Gebrauch machen wollen (und zum Beispiel den Mini veräußern wollen), brauchen wir doch eigentlich den KFZ-Brief...
Der ist aber weiterhin in ihrem Besitz.
Außerdem weiß ich ja nicht, inwieweit sie von dem Vollzug des Pfandrechts Wissen erlangen muss, da sie ja die Schreiben nie von der Post abholt...
- Könnte man den Mini auch ohne Brief veräußern?
- Könnte man den Mini alternativ ausschlachten?
- Oder wie kann ich/wir zu dem Brief gelangen?
Wie gesagt, die Trulla reagiert nicht auf analoge Post, nicht auf Mails, nicht auf Anrufe... nur im studiVZ ändert sie hin und wieder Mal ihr Profil, also lebt sie zumindest noch...