BlueStar vernachlässigt

  • Vielzuviel Zauber. Man sollte die Doppelkarte von der Versicherung bei haben und dann ab zum TÜV. Das hat mir mein Stammprüfer so mehrfach bestätigt und ich habe es auch schon mehrfach praktiziert.
    Zum TÜV und zur Zulassungsstelle darf man fahren ohne Anmeldung. Es sollten aber die ungültigen Kennzeichen trotzdem am Fahrzeug sein, damit man es zuordnen kann (Polizeikontrolle, Geschwindigkeitsmessung, etc.)

    mal wieder ein top tipp in gewohnter qualität ! :kotz:

    nebenbei bemerkt: die entstempelten kennzeichen sind nach der abmeldung ungültig und für solche fahrten nur gültig wenn sie von der zulassungsstelle vorher neu zugeteilt wurden (s.o. ausnahmegenehmigung)

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

  • mal wieder ein top tipp in gewohnter qualität ! :kotz:

    Auskunft von meinem Mann von der DEKRA. Und genau so habe ich es gehandhabt. Fahrten um TÜV und zur Zulassungsstelle (auf direktem Weg) sind möglich!

    Nach 1 Min. Google:

    Siehe StVZo § 19 Stand 1. März 2007 !!!!!

    Absatz 5 dieses Paragraphen :

    (5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Fahrten, die der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der Erstellung des Gutachtens durchführt. 

    Die Versicherung muß natürlich beim erteilen ihrer Doppelkarte (ich weiß, gibts nicht mehr, heißt irgendwie anders) diesen Sonderfall mit einschließen.

    Der Stand der StVZo vom 29.04.2009 ist bei diesem Punkt absolut identisch!


    Sorry für meine Antwort in gewohnter Qualität !!!

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Auskunft von meinem Mann von der DEKRA. Und genau so habe ich es gehandhabt. Fahrten um TÜV und zur Zulassungsstelle (auf direktem Weg) sind möglich!

    ich kenne das etwas anders

    Fahrten von und zu der Zulassungsstelle sind frei, und da der Tüv bei uns meist direkt daneben ist geht auch das evt.

    den Rest mit der Doppelkarte kenn ich auch so

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • So wie Mini-Man es gesagt hat, mache ich es auch. Habe mir früher immer Rote nummern besorgt, aber in der Zulassungsstelle wurde mir mitgeteilt, dass ich auch mit den normalen kennzeichen zum Tüv fahren könne.
    Gruß Max

    :) läuft.:)


  • Siehe StVZo § 19 Stand 1. März 2007 !!!!!

    zitat von stvzo.de:

    Am 1. März 2007 ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erstmals in Kraft getreten. Konsequenz ist, dass alle zulassungstechnischen Paragrafen und Anlagen (z.B. die §§ 24-28, der Teil IIa und die Anlagen I -VII) aus der StVZO gestrichen und mit entsprechenden Änderungen in die FZV überführt wurden.

    §10(4) der FZV :
    (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

    der knackpunkt ist das zugeteilte kennzeichen, nach der FVZ werden die kennzeichen nach stilllegung nicht mehr gesperrt wie früher sondern zeitnah wieder freigegeben. somit ist das kennzeichen nicht mehr dem fahrzeug zugeordnet und fahrten damit nicht legal.

    Zitat

    Sorry für meine Antwort in gewohnter Qualität !!!

    kein problem :D:p

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  • Wenn er den Bluestar abmeldet und die Kennzeichen reservieren lässt, ist also alles in Butter.

    Nun könnte man ein abgemeldetes Fahrzeug auch schleppen, da gehen die Meinungen sehr weit auseinander, ob man ohne Kennzeichen schleppen darf.

    Ich hab sogar mal die Bullen angerufen und gefragt, die wußten es auch nicht.

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Wenn er den Bluestar abmeldet und die Kennzeichen reservieren lässt, ist also alles in Butter.

    Nun könnte man ein abgemeldetes Fahrzeug auch schleppen, da gehen die Meinungen sehr weit auseinander, ob man ohne Kennzeichen schleppen darf.

    Ich hab sogar mal die Bullen angerufen und gefragt, die wußten es auch nicht.

    Abschleppen ist aber nur wenn das abgeschleppte KFZ nicht betriebsbereit ist

    Gruß Peter

    a fool with a tool is still a fool

    PS schraube und fahre seit 85 Minitechnik

  • Zum Abschleppen benötigt man eine Hänger-Genehmigung, da es sich streng genommen um ein Gespann mit mehr als 3 Achsen handelt. Einzige Ausnahme: Das Fahrzeug bleibt unterwegs mit Defekt liegen und muss zur Werkstatt oder nach Hause geschleppt werden.
    Also bloss nicht mit einem teilmontierten oder gar nicht fahrbereiten Auto ab zu Hause mal eben zum Lacker schleppen oder so, und abgemeldet schon mal gar ned. Sowas kostet den Lappen, wenn's ungünstig läuft..:eek:

    91er Vergasercooper. Einer wie keiner...:cool:

  • ohne den thread vrwässern zu wollen du brauchst im prinzip als abgeschleppter nichtmal im Beitz eines Führerscheines sein um am steuer platznehmen zu dürfen...

  • Stimmt. Aber dennoch geht's dem Führerschein des Schleppers an den Kragen, wenn er diesen Führerscheinlosen (oder auch einen mit Schein) ohne Notlage schleppt. Aber mach das ruhig. Hast bestimmt einen guten Kumpel, der Dich fährt...:p

    91er Vergasercooper. Einer wie keiner...:cool:

  • Zum Abschleppen kenne ich den Stand von vor 13 Jahren, da selber mal erlebt und gerade noch mal so davongekommen. Denke mal, daß sich seitdem auch nicht viel geändert hat.

    Wenn das abgeschleppte Fahrzeug "nicht angemeldet" ist, muß der Fahrer im abschleppenden Fahrzeug im besitz des 2er LKW Führerscheins sein. Das ganze Gespann wird als "ein" Fahrzeug mit mehr als zwei Achsen (oder wars drei) gezählt, was einem LKW entspricht.
    Ist das zu abschleppende Fahrzeug versichert reicht der normale alte 3er Führerschein, da es als Anhänger zählt. Beim neueren aktuell ausgestellten Führerschein braucht man dann wohl noch die Erweiterung zum Anhänger ziehen wie schon erwähnt.

    Zum Fahrer im abzuschleppenden Auto gilt, er braucht keinen Führerschein wenn das Fahrzeug nicht betriebsbereit ist, heist z. Bsp. der Motor darf nicht mehr anspringen, Getriebeschaden etc. ...

    Ist das Fahrzeug fahrbereit, was damals bei mir der Fall war, muß der abzuschleppende Fahrer die Fahrerlaubnis besitzen da er ja theoretisch mit fahren könnte.

    Ist mir und Heijo45 for ungefähr 13 Jahren passiert als wir meinen unangemeldeten Mini mitten durch Frankfurt zur Werkstadt geschleppt haben.

    Der Polizist hat sich kurz in den Mini gesetzt und er ist natürlich sofort angesprungen. Also für mich fahren ohne Führerschein. Heijo war im abschleppenden Fahrzeug, auch fahren ohne Führerschein, da kein zweier Führerschein.

    Hatten beide wirklich noch einmal Glück gehabt, das die Polizei keine Anzeige gemacht hatte. War gerade inmitten meiner Fahrstunden und hätte dann erst einmal mindestens 1 Jahr Führerscheinsperre bekommen.

    Was mich im Nachinein angeht hätte man das ganze verhindern können indem man einfach den Verteilerfinger ausgebaut hätte;). Das Fahrzeug wäre nicht Betriebsbereit gewesen und ich hätte keinen Führerschein als Abzuschleppender gebraucht.

    Hoffe die ganze Geschichte hat ein bisschen Klarheit gebracht was das Abschleppen angeht.

    Grüße

    Holger

    Realität ist eine Illusion, die durch den Mangel an Alkohol hervorgerufen wird

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