Vielzuviel Zauber. Man sollte die Doppelkarte von der Versicherung bei haben und dann ab zum TÜV. Das hat mir mein Stammprüfer so mehrfach bestätigt und ich habe es auch schon mehrfach praktiziert.
Zum TÜV und zur Zulassungsstelle darf man fahren ohne Anmeldung. Es sollten aber die ungültigen Kennzeichen trotzdem am Fahrzeug sein, damit man es zuordnen kann (Polizeikontrolle, Geschwindigkeitsmessung, etc.)
mal wieder ein top tipp in gewohnter qualität !
nebenbei bemerkt: die entstempelten kennzeichen sind nach der abmeldung ungültig und für solche fahrten nur gültig wenn sie von der zulassungsstelle vorher neu zugeteilt wurden (s.o. ausnahmegenehmigung)