Bastuck Doppelrohranlage vs. H-Zulassung

  • Hallo Leute,


    der Onkel vom TÜV will mir doch tatsächlich einen Strich durch meine Oldie-Zulassung machen, weil er sich nicht sicher ist, ob es 1978 schon Doppelrohr-Auspuffanlagen (mittig) im Zubehör gab.


    Hat dazu irgendjemand nützliche Infos??
    (Dokus, Bilder usw.)


    Habe nämlich keinen Bock, eine Standard- Reutze zu nehmen oder einen Einzelrohr-Endtopf von Bastuck zu verbauen (oder habt ihr zufällig einen "für lau" rumliegen??)

  • die Italiener haben auf ihren Innos doch auch schon ewig Bonnini Doppelrohr mittig gefahren. such mal nach ABE`s von denen.

    kristian cilas

  • ..ist mir auf Anhieb sympathisch der Prüfer...


    genau!


    bei uns fahren auch autos rum mit h-zulassung...die die nicht verdient hätten:rolleyes:


    Max

    Ohne Mini aber ab jetzt immer oben ohne unterwegs...!:p

  • Jetzt mal für alle Nörgler und Neider:


    Vor dem Hintergrund einer rasant alternden Gesellschaft ist jedem KFZ-Halter dringend zu empfehlen, eine Sportauspuff-Anlage zu verbauen, um die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erheblich zu erhöhen!!!


    - Denkt mal drüber nach... -

  • oder mit anderen worten:


    loud pipes save lives ;)

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

  • Jetzt mal für alle Nörgler und Neider:


    Vor dem Hintergrund einer rasant alternden Gesellschaft ist jedem KFZ-Halter dringend zu empfehlen, eine Sportauspuff-Anlage zu verbauen, um die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erheblich zu erhöhen!!!


    - Denkt mal drüber nach... -


    Denkt dabei vor allem an niedrige Frequenzen - die Ollen hören oben rum schlecht. :)


    Nils

  • H-Anforderungen:


    Auspuffanlage
    · Nur originale Auspuffanlagen oder originalgetreue Nachbauten (auch in Edelstahl) können positiv begutachtet werden.
    · Zudem kann eine Fremdanlage, die optisch etwa der Originalanlage entspricht, akzeptiert werden, wenn sich daraus keine Änderung des Geräusch-/Abgas- und Leistungsverhaltens ergibt.
    · Umbauten generell nur auf zeitgenössisches Zubehör. Die Vorschriftsmäßigkeit gem.StVZO muß gewahrt bleiben.
    · Die Nachrüstung mit einem Katalysator ist grundsätzlich möglich.


    Also alles mal wieder nach Lust und Laune des TÜV - Prüfers


    Inno-Uwe
    der nächste erzählt Dir wieder was anderes...

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!


    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!


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