langsam, aber sicher sollte ich mal diese "feinstaubplakette" anbringen...
da diese, wie ich finde, von ihren ausmaßen her etwas überdimensioniert geraten ist (zb. i. vergl. zu den österr. "pickerln" etc), spiele ich mit dem gedanken die plakette etwas zu beschneiden (einfach n bischen den durchmesser verringern, lesbarkeit usw dürfen dadurch natürl nicht beeinträchtigt werden)
bei normalen autos mag sie ja gerade noch gehen, aber auf einer mini windschutzscheibe wirkt sie schon ziemlich heftig.
außerdem passt sie farblich überhaupt nicht zum wagen :D.
wäre das beschneiden zulässig??
was meint ihr?
vg
jan
p.s:
ich denke, dass es sich bei der plakette (i.vm. dem auto) um eine urkunde i.s.d § 267 I StGB handeln könnte.