Am 15.02.19 hat der Bundesrat eine Neuregelung des § 21 StVZO beschlossen, die das das bisherige "Monopol" der DEKRA und des TÜV endlich ausgehebelt hat!!!
Das heisst konkret, wer eine Vollabnahme oder eine Eintragung braucht, kann jetzt mit Wirkung vom 22.03.19 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) zu JEDEM technischen Überwachungsverein gehen und seine Anliegen vorbringen!
Bis dahin war es der DEKRA im Osten und dem TÜV im Westen vorbehalten, diese Untersuchungen durchzuführen. Aber es gibt ja auch noch GTÜ und KÜS!
Für mich ist das eine Riesen-Erleichterung, weil ich einen sehr guten KÜS-Mann kenne, der das bisher nicht machen durfte!
BITTE WEITERSAGEN UND TEILEN!!!
Gruß Ilja