§ 21 StVZO Neuregelung!

  • Am 15.02.19 hat der Bundesrat eine Neuregelung des § 21 StVZO beschlossen, die das das bisherige "Monopol" der DEKRA und des TÜV endlich ausgehebelt hat!!!

    Das heisst konkret, wer eine Vollabnahme oder eine Eintragung braucht, kann jetzt mit Wirkung vom 22.03.19 (Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) zu JEDEM technischen Überwachungsverein gehen und seine Anliegen vorbringen!

    Bis dahin war es der DEKRA im Osten und dem TÜV im Westen vorbehalten, diese Untersuchungen durchzuführen. Aber es gibt ja auch noch GTÜ und KÜS!

    Für mich ist das eine Riesen-Erleichterung, weil ich einen sehr guten KÜS-Mann kenne, der das bisher nicht machen durfte!

    BITTE WEITERSAGEN UND TEILEN!!!

    Gruß Ilja :tongue:

  • Zitat

    Für mich ist das eine Riesen-Erleichterung,

    Ja, eine Einzelabnahme macht hauptsächlich Sinn bei Fahrzeugen, die keine EU-Typgenehmigungen haben.
    Z.B. US-Importe oder Sonderumbauten. Also alles wofür es kein Datenblatt oder wenigstens CoC gibt.


    Bei keinem meiner EU-Importfahrzeuge wurde $21 benötigt.
    Ganz normal mit Datenblatt zum GTÜ und sogar problemlos H-Gutachten bekommen.

    Edith sagt noch: Bei Caterhams wäre das sicherlich eine interessante Möglichkeit, für seinen Blumenkübel doch noch eine Zulassung zu erhalten....

    Klar, kann man so seine RC40 eintragen...aber wenn die Rennleitung meint, einen freundlicherweise zu einem TÜV ihrer Wahl zu begleiten, dann ist der auch ruckzuck wieder ausgetragen.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

    2 Mal editiert, zuletzt von J&A (27. März 2019 um 19:55)


  • Bei keinem meiner EU-Importfahrzeuge wurde $21 benötigt.
    Ganz normal mit Datenblatt zum GTÜ und sogar problemlos H-Gutachten bekommen.

    Ja dann weiss ich nicht, womit sich der Rest der Oldie-Szene die ganzen Jahre geplagt hat....
    Wie alt waren sie? Von wo importiert?

    Nach meinem Wissen war eine Zulassung selbst innerhalb der EU eben nur möglich, wenn es eine EG-Typgenehmigung gibt/gab (in der Regel ab Bj. 1997/98), alles vorher nur mit Datenblatt (ausgeschrieben vom "Hersteller" und bezogen auf die EINE Fahrgestellnummer...), aber seit Rover / BMW seit 2002 nicht mehr ansprechbar war/ist für den alten Mini, galt das alles nicht mehr und man musste sich selber kümmern, um einen verständnisvollen Gutachter zu finden.
    Mein Estate Baujahr 1970....Datenblatt? HAHA!

    Nun ist halt der Kreis derjenigen, die einem vielleicht doch helfen können/wollen etwas grösser geworden....let´s see....:laughing:

  • Servus,

    ich hab das was gefunden, vielleicht ja wichtig :wink:.

    Als Zitat:

    §21

    Hi, Servus,

    Ich versuche jetzt mal, etwas Ordnung in die Sache zu bringen.

    Bis jetzt wurde erstmal der erste Schritt gemacht, indem der Bundesrat am 15. Februar die Gesetzesänderung abgesegnet hat.

    Als nächstes kommt nun noch die Veröffentlichung im Gesetzesblatt.

    Ist dies geschehen, "gilt" das neue Gesetz.

    Wer profitiert nun davon?

    Alle Überwachungsorganisationen, die keine eigene Technische Prüfstelle(TP) haben.
    Also alle, außer den einzelnen TÜVs in den "alten" Bundesländern und der Dekra in den "neuen"

    Da das ganze ja schon einige Jahre in der Schwebe ist, haben sich natürlich die "kleineren" ÜOs wie die KÜS oder GTÜ (btw, machen die beiden jetzt schon zusammen knapp 30 % aller HU!!) darauf vorbereitet und in den letzten Jahren technische Dienste gegründet!

    Und für diese technischen Dienste können nun sogenannte "Unterschriftsberechtigte" tätig sein.
    Diese haben dann auch nahezu alle Befugnisse wie die aaS / aaSmT der TPs.

    Wer ist nun "unterschriftsberechtigt?

    Jeder, der zu seiner bisherigen Ausbildung zum Prüfingenieur (PI) eine zusätzliche Ausbildung zum Unterschriftsberechtigten durchläuft.
    Wie es aussieht, dauert diese ähnlich wie die Ausbildung z.B. zum aaSmT der TPs zwischen 1,5 und 2 Jahren.
    Das heißt, dass ein Großteil der bisherigen Prüfer einer ÜO (KÜS,GTÜ,etc.) auf absehbare Zeit nicht den Status eines Unterschriftsberechtigten erlangen wird!

    ABER!!

    Falls ein Prüfer einer ÜO in seinem früheren beruflichen Werdegang schon einmal die Ausbildung zum aaSmT bei einer TP positiv abgeschlossen hat, kann er auf kürzerem Wege zum Unterschriftsberechtigten werden.
    Dabei kommt es darauf an, in welchem Jahr diese Ausbildung zum aaSmT abgeschlossen wurde, und ganz wichtig, vor wie vielen Jahren er zu einer reinen ÜO gewechselt ist!!
    Den aktuellen Infos zur Folge sollen Prüfer, die innerhalb des letzten Jahres gewechselt sind, bzw jetzt dann zu einer ÜO wechseln, auf direktem Wege Unterschriftsberechtigter werden!!
    Andere müssen enstprechend den zeitlichen Zugehörigkeiten verschieden Lange "Nachschulungen" machen.

    So,denke, das wars soweit.

    Als Fazit bleibt:
    Es ist gut, dass dieses Monopol durchbrochen wurde. Allerdings kann es schon noch eine Weile dauern, bis diese Unterschriftsberechtigten auch in größerer Anzahl vorhanden sein werden!

    Gruß

    Rüdiger

  • Als Fazit bleibt:
    Es ist gut, dass dieses Monopol durchbrochen wurde. Allerdings kann es schon noch eine Weile dauern, bis diese Unterschriftsberechtigten auch in größerer Anzahl vorhanden sein werden![/B]

    Gruß

    Rüdiger


    Hi Rüdiger,
    ich GLAUBE (ohne wirkliches Hintergrundwissen.....), dass die genannten Organisationen sich schon lange und gründlich auf diesen TAG X vorbereitet haben und ich denke, dass die genug "unterschriftsberechtigte" am Start haben!
    Gruß
    Ilja :cool:

  • Scotti,

    für dein Datenblatt hätte es noch den Herr Erkens seinerseits damals der Homologaionsbeauftragte von Rover in Neuss gegeben.
    Dieser hat immernoch alle Homologationen und erteilt diese auch gegen Kleingeld.
    Fahrzeugservice Erkens wäre der Ansprechpartner

  • Zitat

    Ja dann weiss ich nicht, womit sich der Rest der Oldie-Szene die ganzen Jahre geplagt hat....

    Ja....sagen wir mal so: Unwissenheit auf allen Seiten inkl. der Zulassungsstellen.


    Zitat

    Wie alt waren sie? Von wo importiert?

    2009er LR Defender aus Spanien - in 2015 eingeführt. Ganz normal TÜV, da Datenblatt bei örtlichem TÜV vorhanden war. Hatte ca. 15.-- extra gekostet.
    1972er LR Serie 3 aus Portugal - in 2017 eingeführt. Datenblatt vom TÜV Vaihingen und H-Gutachten beim GTÜ.
    1974er Authi Cooper aus Spanien - 2019er Neuzuwachs :cool: . Datenblatt vom TÜV Vaihingen und H-Gutachten beim GTÜ.

    Dann war da noch der 79er Van. War schon auf mich zugelassen in D. und dann für ca. 10 Jahre abgemeldet. Ganz normal HU durchgeführt und fertig. Auch hier ist bei über 7 Jahren Abmeldezeitraum kein Vollgutachten mehr nötig.

    Zum Thema H-Gutachten: Auch das können andere Organisationen - wenn deren Prüfer eine entsprechende Ausbildung hat.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

    Einmal editiert, zuletzt von J&A (28. März 2019 um 09:38)

  • Ja....sagen wir mal so: Unwissenheit auf allen Seiten inkl. der Zulassungsstellen.


    2009er LR Defender aus Spanien - in 2015 eingeführt. Ganz normal TÜV, da Datenblatt bei örtlichem TÜV vorhanden war. Hatte ca. 15.-- extra gekostet.
    1972er LR Serie 3 aus Portugal - in 2017 eingeführt. Datenblatt vom TÜV Vaihingen und H-Gutachten beim GTÜ.
    1974er Authi Cooper aus Spanien - 2019er Neuzuwachs :cool: . Datenblatt vom TÜV Vaihingen und H-Gutachten beim GTÜ.

    Dann war da noch der 79er Van. War schon auf mich zugelassen in D. und dann für ca. 10 Jahre abgemeldet. Ganz normal HU durchgeführt und fertig. Auch hier ist bei über 7 Jahren Abmeldezeitraum kein Vollgutachten mehr nötig.

    Zum Thema H-Gutachten: Auch das können andere Organisationen - wenn deren Prüfer eine entsprechende Ausbildung hat.

    Jetzt habe ich zwischen den Zeilen rausgelesen, dass man die §21-Abnahme für ein importiertes, altes Fahrzeug umgehen kann/konnte, wenn man ein H-Kennzeichen-Gutachten hat machen lassen?
    Mir fehlen die Worte....

  • Zitat

    Jetzt habe ich zwischen den Zeilen rausgelesen, dass man die §21-Abnahme für ein importiertes, altes Fahrzeug umgehen kann/konnte, wenn man ein H-Kennzeichen-Gutachten hat machen lassen?
    Mir fehlen die Worte....

    Nein. Falsch rausgelesen.
    Das hat nichts mit umgehen irgend welcher Vorschriften zu tun.

    H-Gutachten ist wahlweise zusätzlich möglich.
    $21 ist bei EU-Importfahrzeugen jeglichen Alters nicht notwendig, wenn ein deutsches Datenblatt vorhanden ist, welches man beim TÜV oder (aus Erfahrung langwieriger und teuer) beim Hersteller bekommt.

    Im Gegenteil ist es für aktuelle Fahrzeuge einfacher, da der TÜV die Datenblätter bei sich direkt abrufen kann. Siehe Defender.
    Bei Oldies muss das extra angefordert werden. Hat aber auch den Vorteil, zu einer beliebig anderen Organisation gehen zu können.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

    Einmal editiert, zuletzt von J&A (1. April 2019 um 09:19)

  • Miniratz hat die Fakten bestens beschrieben!! Und es wird kaum PI's geben die Interesse am 21er oder 19(2) haben weil der Aufwand und die Kosten sich einfach nicht rechnen.

    Wenn du es nicht mit einem Hammer reparieren kannst, hast du ein elektronisches Problem !!!

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